Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.12.2001 | OLG Celle, 22.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2001 - 2 BJs 164/99 - 8, 2 StE 6/01 - 6, AK 21/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9694
BGH, 20.12.2001 - 2 BJs 164/99 - 8, 2 StE 6/01 - 6, AK 21/01 (https://dejure.org/2001,9694)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 2 BJs 164/99 - 8, 2 StE 6/01 - 6, AK 21/01 (https://dejure.org/2001,9694)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 2 BJs 164/99 - 8, 2 StE 6/01 - 6, AK 21/01 (https://dejure.org/2001,9694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (PKK/ERNK); Führungskader; Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 116; ; StPO § 154 a; ; StPO § 121 Abs. 1; ; StGB § 129; ; StGB § 129 Abs. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129
    Ziele einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 2 BJs 164/99
    Hiergegen könnten Bedenken bestehen, weil die Zwecke oder die Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB in der Weise darauf gerichtet sein müssen, Straftaten zu begehen, daß diese nicht nur von untergeordneter Bedeutung, sondern in dem Sinne wesentlich und mit anderen Zwecken oder Tätigkeiten gleichgeordnet sind, daß durch das strafrechtswidrige Verhalten das Erscheinungsbild der Vereinigung aus der Sicht informierter Dritter mitgeprägt wird (BGHSt 41, 47, 56).
  • BGH, 20.12.2001 - AK 21/01

    Bildung krimineller Vereinigungen - PKK - Haftbefehl - Untersuchungshaft -

    2 BJs 164/99 - 8 2 StE 6/01 - 6 AK 21/01.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2001 - 2 StE 6/01 - 6   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18751
BGH, 20.12.2001 - 2 StE 6/01 - 6 (https://dejure.org/2001,18751)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 2 StE 6/01 - 6 (https://dejure.org/2001,18751)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 2 StE 6/01 - 6 (https://dejure.org/2001,18751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; § 122 StPO; § 129 Abs. 1 StGB; § 112 StPO; § 92 a Abs. 2 Nr. 2 AuslG
    Fortdauernde Untersuchungshaft; Bildung einer kriminellen Vereinigung (Prägung des Erscheinungsbildes durch strafrechtswidriges Verhalten bei PKK/ERNK); Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (PKK/ERNK); Führungskader; Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 116; ; StPO § 154 a; ; StPO § 121 Abs. 1; ; StGB § 129; ; StGB § 129 Abs. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 2 StE 6/01
    Hiergegen könnten Bedenken bestehen, weil die Zwecke oder die Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB in der Weise darauf gerichtet sein müssen, Straftaten zu begehen, daß diese nicht nur von untergeordneter Bedeutung, sondern in dem Sinne wesentlich und mit anderen Zwecken oder Tätigkeiten gleichgeordnet sind, daß durch das strafrechtswidrige Verhalten das Erscheinungsbild der Vereinigung aus der Sicht informierter Dritter mitgeprägt wird (BGHSt 41, 47, 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12830
OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01 (https://dejure.org/2002,12830)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.04.2002 - 2 StE 6/01 (https://dejure.org/2002,12830)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 (https://dejure.org/2002,12830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 129
    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - PKK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 254
  • StV 2002, 608
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01
    Diese für Personengruppen typische Eigendynamik hat ihre besondere Gefährlichkeit darin, dass dem einzelnen Beteiligten, dem Mitglied, die Begehung von Straftaten erleichtert oder bei ihm das Gefühl persönlicher rechtlicher Verantwortung zurückgedrängt werden (BGH NJW 1980, 462 ff.; BGHR § 129 StGB Gruppenwille 1; SK-.

    Mitglied ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wer sich in die bestehende Organisation der Vereinigung eingliedert, d. h. seinen Willen der organisierten Willensbildung der Vereinigung unterordnet und seine Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung mit Zustimmung der Vereinigung entfaltet (BGH NJW 1980, 462 ff.).

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01
    Diese für Personengruppen typische Eigendynamik hat ihre besondere Gefährlichkeit darin, dass dem einzelnen Beteiligten, dem Mitglied, die Begehung von Straftaten erleichtert oder bei ihm das Gefühl persönlicher rechtlicher Verantwortung zurückgedrängt werden (BGH NJW 1980, 462 ff.; BGHR § 129 StGB Gruppenwille 1; SK-.
  • BGH, 18.01.2002 - 2 BJs 24/00

    Fortdauernde Untersuchungshaft; Haftprüfung; Beteiligung an einer kriminellen

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01
    Dass eine solche Vereinigung in Deutschland besteht, entspricht ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wie bereits ausgeführt, und des Bundesgerichtshofs (zuletzt Beschluss des 3. Strafsenats vom 20. Dezember 2001 in dieser Sache - 2 BJs 164 (99-8)/AK 21/01; Beschluss desselben Senats vom 18. Januar 2002 - 2 BJs 24/00 - 7/AK 1/02 und Beschluss der Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2002 - 2 BGs 68/02).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01
    Er bewertet den Bestand und den Rechtscharakter der Vereinigung räumlich, zeitlich und funktionell in einer Gesamtschau, weil diese Beurteilung den organisatorischen Vorgaben der Parteistruktur und Parteidisziplin aus der Sicht informierter Dritter gerecht wird (vgl. BGHSt 41, 47, 56; ferner Beschluss vom 18. Januar 2001, a. a. O.).
  • BGH, 20.12.2001 - AK 21/01

    Bildung krimineller Vereinigungen - PKK - Haftbefehl - Untersuchungshaft -

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01
    Dass eine solche Vereinigung in Deutschland besteht, entspricht ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wie bereits ausgeführt, und des Bundesgerichtshofs (zuletzt Beschluss des 3. Strafsenats vom 20. Dezember 2001 in dieser Sache - 2 BJs 164 (99-8)/AK 21/01; Beschluss desselben Senats vom 18. Januar 2002 - 2 BJs 24/00 - 7/AK 1/02 und Beschluss der Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2002 - 2 BGs 68/02).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Dieser Rechtsgedanke erfordert es auch, dass bei der Ermittlung der Dauer der zu erwartenden Strafhaft eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB jedenfalls dann berücksichtigt werden muss, wenn sie im konkreten Fall zu erwarten ist (vgl. BVerfGK 7, 140 ; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ-RR 2002, S. 254; OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 1992 - 3 Ws 540/92 -, JURIS; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. April 1989 - Ws 148/89 -, StV 1989, S. 486; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 1986 - 1 Ws 146/86 -, NStZ 1986, S. 568; LG Köln, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 110-13/97 -, StraFo 1998, S. 351; LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. September 1994 - 1 Qs 135/94 -, StV 1994, S. 589; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 48; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1996, § 120 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 120 Rn. 4).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

    a) Es ist die einhellige Auffassung von Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Anrechnung von Untersuchungshaft oder vergleichbarer Freiheitsentziehung vor Rechtskraft des Urteils gemäß § 51 StGB bzw. § 52a JGG ein großzügiger Maßstab zu wählen ist, der auch Abschiebehaft mit einschließt, die der Angeklagte aus Anlass der Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, erlitten hat (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, NStZ 1997, S. 385; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ 2004, S. 85, zu in Deutschland verbüßter Abschiebehaft; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., 2004, § 51 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht