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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3637
BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Verstoß gegen das BtMG - Erzwingungshaft - Zeugniserzwingung - Kriminelle Vereinigung - PKK - Auskunftsverweigerungsrecht - Strafklageverbrauch

  • Judicialis

    BtMG § 31; ; StGB § 129; ; StPO § 55; ; StPO § 56; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4; ; StPO § 70 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 1
    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Allerdings hat der Grundsatz des Strafklageverbrauchs in der Senatsentscheidung BGHSt 29, 288, 294 für den Bereich der Organisationsdelikte Einschränkungen erfahren.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Für die Inanspruchnahme eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts kann sich der Beschwerdeführer auch nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 (2 BvR 1249/01 = StV 2002, 177) berufen.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01

    Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Die Beschwerde gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2002 und vom 29. Mai 2002 - VI 9/01 - wird verworfen.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Auch die Überlegungen, die der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 - (BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1) zur Annahme mehrerer prozessualer Taten bei einem Organisationsdelikt angestellt hat, führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH, NStZ 2002, S. 607; NStZ-RR 2005, S. 316).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH NStZ 2002, 607; NStZ-RR 2005, 316).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft berechtigt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen eigenen Verhalten in einem so engen Zusammenhang steht, daß im Unfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607).
  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 354/02

    Auskunftsverweigerungsrecht; Aufklärungspflicht; Beruhen

    Dabei kann offen bleiben, ob die Begründung, mit der das Landgericht den Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zugebilligt hat, mit den Grundsätzen vereinbar ist, die der Senat in seinem Beschluß vom 11. Juni 2002 (StB 12/02 = NStZ 2002, 607) insoweit aufgestellt hat.
  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10639
BGH, 18.01.2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 1/02 (https://dejure.org/2002,10639)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 1/02 (https://dejure.org/2002,10639)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 1/02 (https://dejure.org/2002,10639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; § 122 StPO; § 129 StGB
    Fortdauernde Untersuchungshaft; Haftprüfung; Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Merkmal der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der PKK/ERNK; Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durch "demonstrative" Straftaten wie Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; ...

  • Judicialis

    StGB § 129; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StPO § 116; ; StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 129
    Zwecke einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 18.01.2002 - 2 BJs 24/00
    Hiergegen könnten Bedenken bestehen, weil die Zwecke oder die Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB, in der Weise darauf gerichtet sein müssen, Straftaten zu begehen, daß diese nicht nur von untergeordneter Bedeutung, sondern in dem Sinne wesentlich und mit anderen Zwecken oder Tätigkeiten gleichgeordnet sind, daß durch das strafrechtswidrige Verhalten das Erscheinungsbild der Vereinigung aus der Sicht informierter Dritter mitgeprägt wird (BGHSt 41, 47, 56).
  • BGH, 18.01.2002 - 2 StE 7/01

    Kriminelle Charakter der Vereinigung durch den Vorbehalt der Führung der PKK,

    2 BJs 24/00 - 7 2 StE 7/01 - 6 AK 1/02.
  • OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01

    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - PKK

    Dass eine solche Vereinigung in Deutschland besteht, entspricht ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wie bereits ausgeführt, und des Bundesgerichtshofs (zuletzt Beschluss des 3. Strafsenats vom 20. Dezember 2001 in dieser Sache - 2 BJs 164 (99-8)/AK 21/01; Beschluss desselben Senats vom 18. Januar 2002 - 2 BJs 24/00 - 7/AK 1/02 und Beschluss der Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2002 - 2 BGs 68/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20185
BGH, 26.04.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (1) (https://dejure.org/2002,20185)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (1) (https://dejure.org/2002,20185)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2002 - 2 StE 7/01 - 6 (1) (https://dejure.org/2002,20185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2002 - 2 BJs 24/00

    Fortdauernde Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StE 7/01
    2 BJs 24/00 - 7 2 StE 7/01 - 6 AK 11/02.
  • BGH, 18.01.2002 - AK 1/02

    Untersuchungshaft - Haftbefehl - Haftgrund - Fluchtgefahr -

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StE 7/01
    Der Senat hat zuletzt mit Beschluß vom 18. Januar 2002 - AK 1/02 - die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2002 - 2 StE 7/01 - 6   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19163
BGH, 18.01.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (https://dejure.org/2002,19163)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (https://dejure.org/2002,19163)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 2 StE 7/01 - 6 (https://dejure.org/2002,19163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kriminelle Charakter der Vereinigung durch den Vorbehalt der Führung der PKK, Straftaten anzuordnen; Voraussetzung des Zwecks einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB; Voraussetzung des Haftgrundes der Fluchtgefahr

  • Judicialis

    StGB § 129; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StPO § 116; ; StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 121 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 18.01.2002 - 2 StE 7/01
    Hiergegen könnten Bedenken bestehen, weil die Zwecke oder die Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB in der Weise darauf gerichtet sein müssen, Straftaten zu begehen, daß diese nicht nur von untergeordneter Bedeutung, sondern in dem Sinne wesentlich und mit anderen Zwecken oder Tätigkeiten gleichgeordnet sind, daß durch das strafrechtswidrige Verhalten das Erscheinungsbild der Vereinigung aus der Sicht informierter Dritter mitgeprägt wird (BGHSt 41, 47, 56).
  • BGH, 18.01.2002 - 2 BJs 24/00

    Fortdauernde Untersuchungshaft; Haftprüfung; Beteiligung an einer kriminellen

    Auszug aus BGH, 18.01.2002 - 2 StE 7/01
    2 BJs 24/00 - 7 2 StE 7/01 - 6 AK 1/02.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12111
BGH, 26.04.2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 11/02 (https://dejure.org/2002,12111)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 11/02 (https://dejure.org/2002,12111)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2002 - 2 BJs 24/00 - 7, 2 StE 7/01 - 6, AK 11/02 (https://dejure.org/2002,12111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.2002 - AK 1/02

    Untersuchungshaft - Haftbefehl - Haftgrund - Fluchtgefahr -

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 BJs 24/00
    Der Senat hat zuletzt mit Beschluß vom 1.8. Januar 2002 - AK 1/02 - die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
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