Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2309
BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01 (https://dejure.org/2001,2309)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2001 - 2 StR 128/01 (https://dejure.org/2001,2309)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 2 StR 128/01 (https://dejure.org/2001,2309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Abgenötigte Kurierfahrten

§ 253 StGB, Vermögenbegriff, kein Vermögensschaden bei Vornahme einer strafbaren Handlung (Einsatz der Arbeitskraft) oder Vorenthaltung eines Beuteanteils

Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensnachteil 5 - Schutz des rechtswidrigen Besitzes

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 534
  • StV 2002, 81 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01
    Der Senat hat die Sache an eine allgemeine Strafkammer statt an die Jugendkammer zurückverwiesen, da sich das weitere Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet (vgl. BGHSt 35, 267 ff.).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Indes wird gesetzeswidrigen Handlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 StR 421/08; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01) oder Leistungen, die verboten sind oder unsittlichen Zwecken dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 654/88), mögen sie auch "üblicherweise" nur gegen Entgelt (z.B. "Killerlohn") erbracht werden, kein Vermögenswert zuerkannt, da sich das Strafrecht ansonsten in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen würde, wenn es im Rahmen des Betrugstatbestandes nichtigen - weil gesetzeswidrigen - Ansprüchen Schutz gewährte (vgl. auch Eckstein JZ 2012, 101, 104).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Sie setzt nach dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen wirtschaftlichen Vermögensbegriff deshalb voraus, dass der erstrebte Vorteil zu einer objektiv günstigeren Gestaltung der Vermögenslage für den Täter oder den Dritten führen soll (BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN; ähnlich: BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), also eine Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes des Vermögens angestrebt wird (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN).
  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19

    Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)

    Denn einem abverlangten Verhalten, das sich in der Begehung strafbarer Handlungen erschöpft, kommt im Vermögen des Genötigten kein wirtschaftlicher Wert zu, sodass die erzwungene Vornahme solcher Handlungen keinen Vermögensschaden beim Nötigungsopfer begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 ? 2 StR 421/08, NStZ-RR 2009, 106; vom 2. Mai 2001 ? 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534).
  • BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten

    Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist (vgl. zu § 263 StGB BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - 4 StR 315/00, NStZ 2001, 258; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 98, 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), kann daher allenfalls bei freiwillig erbrachten sexuellen Handlungen einer Prostituierten die Rede sein.
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Leistungen, die verboten sind oder die unsittlichen Zwecken dienen, wird kein Vermögenswert zuerkannt, da sich das Strafrecht andernfalls in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen würde, wenn es nichtigen Ansprüchen Schutz gewähren würde (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1383 Rn. 86; BGH, Beschluss vom 02.05.2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534).
  • BGH, 27.11.2008 - 2 StR 421/08

    Erpresserischer Menschenraub (Vermögensvorteil); Erpressung; Geiselnahme

    Bei dem dem Nebenkläger angesonnenen Verhalten, einen Einbruch in eine Pizzeria zu begehen, handelte es sich nämlich um eine auf die Erfüllung eines Straftatbestandes gerichtete (abgepresste) Leistung, der grundsätzlich kein Vermögenswert i.S.d. § 253 StGB zukommt (BGH NStZ 2001, 534; Fischer StGB 55. Aufl. § 253 Rdn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht