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   BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01   

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https://dejure.org/2001,1530
BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01 (https://dejure.org/2001,1530)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2001 - 2 StR 159/01 (https://dejure.org/2001,1530)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01 (https://dejure.org/2001,1530)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 263 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Heimtücke (Subjektives Ausnutzen); Mord; Beweiswürdigung und Zweifelsgrundsatz (Ausschöpfung aller Indizien vor Anwendung von in dubio pro reo); Verdeckungsmord; Niedrige Beweggründe (bei Absicht der Verdeckung einer Ordnungswidrigkeit; Nichtiger Tatanlaß); Versuchte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Mordmerkmale - Heimtücke - Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Beweiswürdigung - Erörterungsmangel in der Beweiswürdigung - Vermögensvorteil - Räuberische Erpressung - Aufhebung des Schuldspruchs - Aufhebung der Einzelfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Fall des "Radar-Schützen" wird neu verhandelt // Angeklagter muss nun lebenslange Haft befürchten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtvermögensdelikte, Tötungsdelikte, Tötung eines Polizisten zur Erlangung eines Radarfilmes

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu beurteilen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 22 jew. m.w.N.).

    Allerdings bedarf die Annahme niedriger Beweggründe bei einem spontanen Tatentschluß stets besonders sorgfältiger Prüfung (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11).

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu beurteilen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 22 jew. m.w.N.).

    Das betrifft also Fälle, in denen sich der Täter eigensüchtig der Verantwortung für vorangegangenes Tun oder begangenes Unrecht entziehen will und deshalb tötet (vgl. BGHSt 35, 116, 121 f.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 21 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Dies ändert allerdings nichts daran, daß das Führen der Tatwaffe mit dem Tötungsverbrechen tateinheitlich verwirklicht wurde (vgl. BGHSt 36, 151, 154).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Grund dafür ist, daß diese Sanktionen keine für den Wirtschaftsverkehr relevanten Gegenstände darstellen, da sie dem wirtschaftlichen Verkehr nicht unterliegen, und daß ihnen daher eine wirtschaftliche Zweckbestimmung nicht zugrunde liegt (vgl. BGHSt 38, 345, 351 f. = JR 1994, 114; BayObLG …
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu beurteilen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 22 jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
    Der bloße Besitz einer Sache wurde in der Rechtsprechung nur in den Fällen als Vermögensvorteil anerkannt, in denen er einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert darstellt, wie etwa bei der mit dem Besitz verbundenen Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug zu benutzen (vgl. BGHSt 14, 386, 390; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswerte 1; BGH NStZ-RR 1996, 35; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 253 Rdn. 14 a; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 253 Rdn. 17).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

  • OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 3 Ss 169/89
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

  • OLG Stuttgart, 15.12.1980 - 3 Ws 195/80
  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

  • RG, 13.11.1942 - 4 D 402/42

    1. Anspruch des erkrankten Versicherten auf Krankengeld, obwohl er in Arbeit

  • RG, 28.06.1937 - 5 D 910/36

    1. Wer gutgläubig Schmuggelware erworben hat, kann nicht allein dadurch

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Jedoch ist der bloße Besitz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in den Fällen als Vermögensvorteil anerkannt, in denen ihm ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt (BGH, Urteil vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2), was regelmäßig lediglich dann zu bejahen ist, wenn mit dem Besitz wirtschaftlich messbare Gebrauchsvorteile verbunden sind, die der Täter oder der Dritte nutzen will (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1 mwN; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rdn. 98; zum Besitz an einem Kraftfahrzeug: BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388 f.; Beschluss vom 24. April 1990 - 5 StR 111/90, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 7; Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 103; ähnlich für den Betrug: BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke auf Grund des äußeren Tathergangs - wie hier - nahe liegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01; NStZ 2005, 688, 689; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    Denn wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke aufgrund des äußeren Tathergangs naheliegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u.a. Senatsurteil vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01).
  • OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05

    Erpressung, räuberische

    Der bloße Besitz an der Sache ist als Vermögensvorteil anerkannt, wenn er einen eigenständigen Wert darstellt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2; BGHSt 14, 386, 388 ).

    Ein solcher erstrebter Vermögensvorteil würde die erforderliche tatbestandsmäßige Bereicherungsabsicht nicht begründen, weil er nicht stoffgleich mit dem bei der Geschädigten durch den Verlust des Besitzes am Handy verursachten Vermögensschaden wäre (vgl. BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] ; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2).

  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Jedoch ist der bloße Besitz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in den Fällen als Vermögensvorteil anerkannt, in denen ihm ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt (BGH, 17. August 2001, Az.: 2 StR 159/01, Rn. 21 juris m.w.N.), was regelmäßig lediglich dann zu bejahen ist, wenn mit dem Besitz wirtschaftlich messbare Gebrauchsvorteile verbunden sind, die der Täter oder der Dritte nutzen will (BGH, 16. August 1995, Az.: 2 StR 303/95, Rn. 4 juris).
  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
    (vgl. BGH Urteil vom 17.08.2001 - 2 StR 159/01; BGH Urteil vom 03.09.2002, 5 StR 139/02; Altvater NSTZ 2003, 21 (23)).
  • BGH, 11.12.2002 - 2 StR 400/02

    Urteil gegen Radar-Schützen rechtskräftig

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hatte der Senat am 17. August 2001 (2 StR 159/01) das Urteil mit Ausnahme der waffenrechtlichen Vergehen aufgehoben.
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