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   BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01   

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https://dejure.org/2001,5406
BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,5406)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,5406)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,5406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Schuldschwere - Lebenslange Freiheitsstrafe - Gesamtstrafe - Einzelstrafe - Gesamtwürdigung - Begründungsmängel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 57 b; ; StGB § 211; ; StGB § 57 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 b
    Besondere Schuldschwere bei lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 571 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Die Begehung mehrerer Tötungsdelikte kann zwar ein Umstand von Gewicht im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sein (vgl. BGHSt 39, 208), er kann jedoch nicht ohne weiteres zur Bejahung der besonderen Schuldschwere führen, sondern nur im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung.

    Wegen dieser Begründungsmängel kann das Revisionsgericht nicht prüfen, ob der Tatrichter im Hinblick auf die Schuldschwere-Entscheidung maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHR StPO § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10 [richtig: BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10 - d. Red.] ).

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe ist nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig die Gesamtstrafe (vgl. BGHR StGB § 57 b Schuldschwere 2).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Diese hat der Tatrichter in einer zusammenschauenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu ermitteln und zu bewerten (vgl. BGHSt 40, 360, 370).
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Zwar hindert die in § 57 b StGB vorgeschriebene zusammenfassende Würdigung der einzelnen Straftaten bei der Feststellung der besonderen Schuldschwere im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe den Tatrichter nicht, die besondere Schwere der Schuld schon für eine mit lebenslanger Freiheitsstrafe als Einzelstrafe geahndete Tat festzustellen (vgl. BGH NStZ 1997, 277).
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