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   BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03   

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BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03 (https://dejure.org/2003,1834)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2003 - 2 StR 186/03 (https://dejure.org/2003,1834)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2003 - 2 StR 186/03 (https://dejure.org/2003,1834)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 181 a Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB; ProstG
    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die Organisationsstruktur eines Bordells oder bordellähnlichen Betriebes; ProstG; feste Arbeitszeiten, Einsatzorte und Preise; Auslegung bei übrigen Rechtsverstößen; sexuelle Selbstbestimmung)

  • lexetius.com

    StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Zuhälterei - Voraussetzungen für die Annahme dirigierender Zuhälterei - Übersicht über den Meinungsstand zur dirigierenden Zuhälterei - Bedeutung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) für die Auslegung des Zuhältereitatbestandes - ...

  • Judicialis

    StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
    "Bestimmen" im Sinne von § 181 a Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB bei freiwilliger Arbeit in einem Bordell

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 314
  • NJW 2004, 81
  • NStZ 2004, 262
  • NJ 2004, 86
  • StV 2004, 14
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01

    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Nach der Rechtsprechung muß es sich dabei um ein Verhalten handeln, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01; BGH NStZ 1983, 220).

    Hingegen ist in neuerer Zeit bei einem "barartigen Betrieb", bei dem die Prostituierten während der Öffnungszeiten zur Prostitution bereit zu sein hatten, die Preise festgesetzt waren, Kondome zur Verfügung gestellt wurden und auf Wunsch auch eine Wohnung gestellt werden konnte, der Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei verneint worden (BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Dirigierende Zuhälterei ist bejaht worden, wenn die Prostituierten in einem "Club" angestellt waren und ein bestimmter "Arbeitsablauf", durch Vorgabe des Orts, der Zeit und anderer Umstände der Prostitutionsausübung geregelt war (vgl. BGH NStZ 1989, 67; in diese Richtung auch BGH NJW 1987, 3209, 3210).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01

    Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Jedenfalls dann, wenn die Prostituierten besonderen, bei sonstigen Arbeitsverhältnissen unüblichen Einschränkungen unterlagen, etwa bei Beschränkungen der Ausgangsmöglichkeiten, z. B. nur in Begleitung einer Vertrauensperson des Zuhälters, Festsetzung außergewöhnlich langer Arbeitszeiten, hoher Abgaben (BGH, NStZ 2000, 657), bei besonderen Bestrafungsaktionen zur Anhaltung zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung (BGH, Beschl. vom 9. Mai 2001 - 2 StR 111/01), ist eine dirigierende Zuhälterei angenommen worden.
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß Tateinheit wegen teilweiser Tatidentität dann anzunehmen ist, wenn sich die Maßnahmen nach § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB gegen mehrere Frauen gleichzeitig richten (BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93

    Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Während teilweise für § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB qualifizierte Ungehorsamfolgen wie Gewalt oder Drohungen, die auf die völlige Unterwerfung der Prostituierten unter den Willen des Zuhälters zielen (Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 181 a Rdn. 7; ähnlich auch BGH NStZ 1994, 32), gefordert werden, wird von anderen Vertretern des Schrifttums und der überwiegenden Rechtsprechung insbesondere auf die einseitige Festsetzung der in § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Umstände durch den Täter abgestellt (Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 181 a Rdn. 14; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 6).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Nach der Rechtsprechung muß es sich dabei um ein Verhalten handeln, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01; BGH NStZ 1983, 220).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Jedenfalls dann, wenn die Prostituierten besonderen, bei sonstigen Arbeitsverhältnissen unüblichen Einschränkungen unterlagen, etwa bei Beschränkungen der Ausgangsmöglichkeiten, z. B. nur in Begleitung einer Vertrauensperson des Zuhälters, Festsetzung außergewöhnlich langer Arbeitszeiten, hoher Abgaben (BGH, NStZ 2000, 657), bei besonderen Bestrafungsaktionen zur Anhaltung zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung (BGH, Beschl. vom 9. Mai 2001 - 2 StR 111/01), ist eine dirigierende Zuhälterei angenommen worden.
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Erfolgt das Überwachen und Bestimmen der Umstände im Rahmen einer betrieblichen Organisation, ohne daß konkrete Anweisungen an die einzelnen Prostituierten erteilt werden, kommt es auf die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit an (BGH NStZ 1986, 358; vgl. auch BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Satz 2 Dirigieren 1).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Nach der Rechtsprechung muß es sich dabei um ein Verhalten handeln, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01; BGH NStZ 1983, 220).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
    Dirigierende Zuhälterei ist bejaht worden, wenn die Prostituierten in einem "Club" angestellt waren und ein bestimmter "Arbeitsablauf", durch Vorgabe des Orts, der Zeit und anderer Umstände der Prostitutionsausübung geregelt war (vgl. BGH NStZ 1989, 67; in diese Richtung auch BGH NJW 1987, 3209, 3210).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Unter diesen Umständen ist weder die Annahme listiger Anwerbung und der Bestimmung zur Prostitution noch die von Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt der Prostituierten in einem fremden Land verbunden ist, von Rechts wegen zu beanstanden (vgl. zum "Bestimmen" auch BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 - BA S. 8) b) Die Anordnung des Wertersatzverfalls begegnet auch hinsichtlich der "Erlöse aus Prostitution" in Höhe von 36.000 EUR keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15

    Zuhälterei (Tatbestandsvoraussetzungen: Überwachen der Prostitutionsausübung,

    Erforderlich ist vielmehr ein Verhalten des Täters, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit von ihm zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 317).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Die Strafkammer hat zwar im Ansatz bedacht, dass das von dem Angeklagten jeweils verwirklichte Dauerdelikt der Zuhälterei mehrere Handlungen zum Nachteil verschiedener Frauen zur Tateinheit verklammern kann, wenn - wie hier - von demselben Täter zeitgleich auf mehrere Geschädigte in denselben Räumlichkeiten eingewirkt wird (Senatsbeschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 322; Senatsurteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).
  • OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12

    Tatbestandsmäßigkeit der ausbeutenden, dirigierenden und fördernden Zuhälterei

    Wenn es den Prostituierten freigestellt ist, die Arbeit bei den Zuhältern aufzugeben und sich so etwaigen Disziplinierungsmaßnahmen zu entziehen, ist der Tatbestand nicht erfüllt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 01.08.2003, 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314).

    Der BGH führt in seiner grundlegenden, bereits zitierten Entscheidung BGHSt 48, 314 noch als mögliche Einschränkung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse an, dass eine Möglichkeit zur jederzeitigen Aufgabe der Tätigkeit möglicherweise dann nicht ausreichen würde zur Begründung der Straflosigkeit, wenn diese Wahl für die Frauen mit besonderen Härten verbunden gewesen sei, etwa weil sie dann mittellos, ohne Unterkunft und ohne Sprachkenntnisse auf der Straße gestanden hätten (vgl. dazu BGH a. a. O.).

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Der Schuldspruch wegen Zuhälterei hat auch bei der einschränkenden Auslegung dieser Strafvorschrift im Lichte des seit dem 1. Januar 2002 geltenden Prostitutionsgesetzes (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) Bestand, weil der Angeklagte die Nebenklägerin durch die beschränkenden Maßnahmen über das "betrieblich" Notwendige hinaus erheblich in ihrer Entscheidungsfreiheit beschränkt hat (vgl. UA S. 19 f.).

    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei und des Menschenhandels im Sinne von § 180 b Abs. 2 Nr. 2 StGB richteten sich zumindest zeitweise gleichzeitig gegen die Nebenklägerin und die Zeuginnen S. und Z. - (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschl. vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03; vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01).

  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Erforderlich ist vielmehr ein Verhalten des Täters, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit von ihm zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, NStZ 2015, 638; vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 317 mwN; vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09

    Zuhälterei (Bestimmen; Straßenprostitution; faktischer Arbeitszwang); Beihilfe

    Dies gilt auch bei der im Lichte des Prostitutionsgesetzes gebotenen einschränkenden Auslegung des Tatbestandes (vgl. hierzu BGHSt 48, 314).

    b) Das von den Haupttätern errichtete und den Prostituierten auferlegte "Regelwerk" enthielt demgegenüber jedoch mehrere wesentliche Bestimmungen, die im Rahmen eines "legalen" Arbeitsverhältnisses oder auch bei selbständiger Berufsausübung nicht wirksam zu vereinbaren gewesen wären und denen in ihrer Gesamtheit (vgl. BGHSt 48, 314, 317; BGH NStZ 1986, 358) eine Eignung zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Prostituierten ohne Weiteres innewohnte.

  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

    Jedoch stehen diese zum Nachteil der sechs brasilianischen Frauen begangenen Taten im Verhältnis der Tateinheit, da sich die Ausführungshandlungen des Haupttäters zeitgleich gegen mehrere Frauen richteten (vgl. BGHSt 48, 314, 322).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 87/19

    Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene

    Erforderlich ist ein Verhalten des Täters, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit von ihm zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 377; Beschluss vom 1. August 2003 ? 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 317 mwN).

    Erfasst werden hiervon nur Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 377; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, NStZ 2015, 638; Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, NStZ 2004, 262 Rn. 2 (zu § 181a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2)).

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Die Strafkammer hat nicht bedacht, daß das von dem Angeklagten L. jeweils verwirklichte Dauerdelikt der Zuhälterei mehrere Handlungen zum Nachteil verschiedener Frauen zur Tateinheit verklammern kann, wenn - wie hier - von demselben Täter zeitgleich auf mehrere Geschädigte in demselben Bordell eingewirkt wird (BGHSt 48, 314, 322; Tröndle/Fischer aaO § 181 a Rdn. 27).
  • BayObLG, 19.12.2003 - 5St RR 308/03

    Revision gegen die Verurteilung wegen dirigierender Zuhälterei; Betreiben eines

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

  • BGH, 11.01.2007 - 3 StR 412/06

    Überzeugungsbildung (Beweiswürdigung: Glaubwürdigkeitsbeurteilung durch

  • BGH, 14.05.2004 - 2 StR 112/04

    Menschenhandel (Tateinheit; Tatmehrheit); Verfall bei Schadensersatzansprüchen

  • KG, 27.01.2015 - 3 Ws 656/14

    Untersuchungshaft des Angeklagten: Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen nach

  • LG Freiburg, 30.11.2005 - 2 Qs 101/05

    Strafverfahren: Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungsanordnung ohne Tatverdacht

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