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   BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02   

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https://dejure.org/2002,3722
BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02 (https://dejure.org/2002,3722)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2002 - 2 StR 198/02 (https://dejure.org/2002,3722)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 2 StR 198/02 (https://dejure.org/2002,3722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB
    Unwirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit (nur bei tatsächlich beeinträchtigter Einsichtsfähigkeit; Abgrenzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verstoß gegen das BtMG - Unerlaubtes Handeltreiben - Unerlaubter Besitz - Unterbringung in einer Psychiatrie - Verletzung materiellen Rechts - Schuldspruch - Rechtsfolgenausspruch - Erheblich veminderte Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 63
    Verminderte Einsichtsfähigkeit und Unterbringung nach § 63 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 328
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02
    § 21 StGB will aber nur den Fall treffen, daß die Minderung der Fähigkeit das Fehlen der Einsicht auch bewirkt hat; denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unrecht tatsächlich eingesehen hatte (vgl. nur BGHSt 21, 27, 28).

    Sollte wiederum eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, ist die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt, wenn diese Verminderung nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGHR StGB § 63 Zustand 29; BGHSt 34, 22, 26/27, BGHSt 21, 27 ff.).

  • BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02
    Sollte wiederum eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, ist die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt, wenn diese Verminderung nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGHR StGB § 63 Zustand 29; BGHSt 34, 22, 26/27, BGHSt 21, 27 ff.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der

    Auszug aus BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02
    Sollte wiederum eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, ist die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt, wenn diese Verminderung nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGHR StGB § 63 Zustand 29; BGHSt 34, 22, 26/27, BGHSt 21, 27 ff.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02
    Sollte wiederum eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, ist die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt, wenn diese Verminderung nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGHR StGB § 63 Zustand 29; BGHSt 34, 22, 26/27, BGHSt 21, 27 ff.).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1-6 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02
    Dies folgt im vorliegenden Fall daraus, daß das Urteil keine rechtsfehlerfreie Begründung für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zu den Tatzeiten enthält und es sich auf der Grundlage des angefochtenen Urteils nicht völlig ausschließen läßt, daß der Angeklagte zu den Tatzeiten schuldunfähig war (vgl. BGHSt 46, 257, 259).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Da das Rauschgift insoweit nicht zum Handeltreiben bestimmt war, stehen Besitz und (bewaffnetes) Handeltreiben (jeweils in nicht geringer Menge) in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 2 StR 198/02 - mwN).'.
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 574/15

    Fehlende Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil, ob die Einsichts-

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 2 StR 198/02, NStZ-RR 2002, 328; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15; NStZ-RR 2015, 273; Senat, Urteil vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4 mwN).
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03

    Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit (verminderte, fehlende); Unterbringung in einem

    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; 40, 341, 349 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1- 6; § 63 Tat 4; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01; vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6 m.w.N.).
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