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   BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02   

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https://dejure.org/2002,2823
BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02 (https://dejure.org/2002,2823)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2002 - 2 StR 225/02 (https://dejure.org/2002,2823)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 2 StR 225/02 (https://dejure.org/2002,2823)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub - Tateinheit - Gefährliche Körperverletzung - Vollendung - Sachbeschwerde - Gewalt - Mittel zur Wegnahme - Fortwirken der Gewalteinwirkung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1 § 250 Abs. 1, Abs. 2
    Finale Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 153 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 304
  • StV 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.1989 - 4 StR 184/89

    Subjektiv-finaler Konnex bei Verurteilung eines Angeklagten wegen eines in

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02
    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02
    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02
    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02
    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Die Anwendung von Gewalt oder Drohung darf nicht nur gelegentlich der Entwendung einer fremden Sache erfolgen, sondern sie muss darauf gerichtet sein, den Gewahrsamsbruch durch Ausschaltung eines erwarteten oder geleisteten Widerstandes zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 StR 225/02, NStZ-RR 2002, 304; MünchKommStGB/Sander § 249 Rn. 24).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    a) Für die zweite Alternative (der Angeklagte hatte den Geschädigten nur deshalb gefesselt, um sich einen Fluchtvorsprung zu sichern, erst danach entschloß er sich, den Landrover und weitere Sachen des Geschädigten mitzunehmen) bedarf allerdings die Frage, ob von Gewalt als Nötigungsmittel der Wegnahme auszugehen ist, näherer Erörterung: Bei einem Motivwechsel nach einer zunächst mit anderer Zielsetzung begangenen Nötigung, kommt ein Schuldspruch wegen Raubs nicht in Betracht, wenn es nur gelegentlich der Nötigungshandlung zur Wegnahme kommt oder die Wegnahme der Nötigung nur zeitlich nachfolgt, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht (BGH NStZ-RR 2002, 304, 305 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15

    Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Nach ständiger Rechtsprechung muss zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub eine finale Verknüpfung bestehen; die Gewalt muss - zumindest aus Sicht des Täters - das Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 - Gewalt 3; vom 17. Juli 2002 - 2 StR 225/02, NStZ-RR 2002, 304; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 2 Ss 135/05

    Auswirkung der Revision eines erwachsenen Mitangeklagten auf den nach

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne dass eine finale Verknüpfung bestünde, kommt ein Schuldspruch wegen Raubes nicht in Betracht (BGH StV 1995, 340; NStZ-RR 2002, 304 f.).
  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 2 Ss 360/05

    Raub; Gewalt; Nötigungsmittel, Ausnutzen

    Nicht ausreichend ist das bloße Ausnutzen der Wirkung von ohne Raubvorsatz angewendeter Gewalt (vgl. dazu Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl.,. § 249 Rn. 9a mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung, wie z.B. BGHSt 32, 88; BGH NStZ-RR 2002, 304).
  • AG Bergheim, 14.10.2022 - 21 C 127/21

    Anwendung der Hausratsversicherungsbedingungen bei Ansprüchen aus einer

    Letztlich kann dies aber auch dahinstehen, denn die Gewalt bzw. die Drohung müssten dazu eingesetzt worden sein, den erwarteten oder geleisteten Widerstandswillen zu durchbrechen (BGH 17.7.2002 - 2 StR 225/02, NStZ-RR 2002, 304).
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