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BGH, 11.07.2003 - 2 StR 226/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Verhandlungsfähigkeit: Irrelevanz eines behaupteten Schockzustandes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verzicht auf Rechtsmittel nach Urteilsverkündung und Rechtsbehelfsbelehrung; Wirksamkeit des Verzichts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 274 § 302 Abs. 1
Beweiskraft eines protokollierten Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 11.07.2003 - 2 StR 226/03
Daß der Angeklagte anderen Sinnes geworden ist und nunmehr Wert auf die Durchführung der Revision legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Verzicht weder widerrufen noch zurückgenommen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGHSt 45, 51, 53;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1). - BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 11.07.2003 - 2 StR 226/03
Daß der Angeklagte anderen Sinnes geworden ist und nunmehr Wert auf die Durchführung der Revision legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Verzicht weder widerrufen noch zurückgenommen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1).