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   BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67   

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BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67 (https://dejure.org/1967,7856)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1967 - 2 StR 234/67 (https://dejure.org/1967,7856)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 (https://dejure.org/1967,7856)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67
    Raub ist daher nicht gegeben, wenn der Täter eine von ihm oder einem anderen ohne diese Zweckbestimmung geschaffene Zwangslage, Wehrlosigkeit oder Einschüchterung des Opfers hinterher auf Grund eines neuen Entschlusses zur Wegnahme ausnützt (Jagusch im Leipziger Komm. 8. Aufl. Anm. 3 zu § 249 StGB; Maurach Besonderer Teil 4. Aufl. S. 240; Eser in NJW 1965, 377 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]).

    Für ihre Ansicht beruft sie sieh auf die Entscheidung BGHSt 20, 32.

    Der 5. Strafsenat hat allerdings in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 14. April 1967 - 5 StR 118/67 - der Entscheidung BGHSt 20, 32 ebenfalls die Ansicht entnommen, daß versuchter Raub mittels Gewaltanwendung in Betracht komme wenn der Angeklagte die Wegnahme von Geld "unter bewußter Ausnützung der Wirkung des aus Wut zugefügten Schlages und der auf Vollziehung des Beischlafs gerichteten - unmittelbar vorausgegangenen - Gewaltanwendung" versucht habe.

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67
    Zur Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB wird auf die Entscheidung des Senats in BGHSt 21, 27 verwiesen.
  • BGH, 14.04.1967 - 5 StR 118/67

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Versuchs einer Notzucht - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67
    Der 5. Strafsenat hat allerdings in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 14. April 1967 - 5 StR 118/67 - der Entscheidung BGHSt 20, 32 ebenfalls die Ansicht entnommen, daß versuchter Raub mittels Gewaltanwendung in Betracht komme wenn der Angeklagte die Wegnahme von Geld "unter bewußter Ausnützung der Wirkung des aus Wut zugefügten Schlages und der auf Vollziehung des Beischlafs gerichteten - unmittelbar vorausgegangenen - Gewaltanwendung" versucht habe.
  • RG, 31.03.1933 - I 254/33

    1. Kann eine durch Schläge auf den Kopf eines Schlafenden bewirkte sofortige

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67
    Der Tatbestand des § 249 StGB setzt voraus, daß die Gewalt gegen die Person als Mittel der Wegnahme, also zum Zweck und mit den Ziele der Wegnahme eingesetzt wird (vgl. RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

    Die Fallgestaltung gibt keinen Anlaß, auf die Frage einzugehen, ob eine Wegnahme unter bloßer Ausnutzung einer nicht zum Zwecke des Diebstahls geschaffenen Zwangslage den Tatbestand erfüllen kann (vgl. dazu BGH NJW 1969, 619; BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1968, 17; LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 172/75

    Kriterien für die Annahme eines Raubes - Irrige Annahme eines Anspruches auf

    Raub kann auch dann angenommen werden, wenn der Täter die aus anderen Motiven ausgeübte Gewalt bewußt dazu ausnutzt, auf Grund eines neugefaßten Entschlusses dem Opfer Sachen wegzunehmen (BGHSt 20, 32, 33; Urteil vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74; vgl. dagegen den Fall BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67, bei Dallinger MDR 1968, 17, 18).
  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines

    Der im Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 - entschiedene Fall (abgedruckt bei Dallinger MDR 1968, 17, 18) liegt anders.
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70

    Voraussetzungen des Raubtatbestandes - Köperverletzung und Diebstahl in

    Dagegen kann von einem räuberischen Vorgehen nicht die Rede sein, wenn der Täter nur eine mit anderer Zielsetzung durch Gewaltanwendung geschaffene Lage dazu ausnutzt, dem Betroffenen - ohne dessen Wissen und Widerstand - eine Sache wegzunehmen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17, 18; BGH NJW 1969, 619).
  • BGH, 07.10.1976 - 3 StR 349/76

    Mord durch Verdeckung einer Straftat, um das Opfer zum Schweigen zu bringen -

    Die bloße Ausnutzung der Wirkung einer nicht mit Raubvorsatz begonnenen Gewaltanwendung macht eine Wegnahme aber noch nicht zum Raub (BGH NJW 1969, 619; BGH, 2 StR 234/67 vom 12. Juli 1967 bei Dallinger MDR 1968, 17).
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 7/74

    Offenbarer Schreibfehler im Urteil als Revisionsgrund - Finalitätszusammenhang

    Dahinstehen kann, ob der Entscheidung des zweiten Strafsenats in 2 StR 234/67 vom 12. Juli 1967 zu folgen ist; der erkennende Senat hatte vorher schon stets die Auffassung vertreten, daß es für die Anwendung des § 249 StGB genügt, wenn der Täter die Wirkung einer - auf Grund anderen Beweggrundes unmittelbar voraufgegangenen - Gewaltanwendung bewußt dazu ausnutzt, um dem Opfer (welches sich dagegen nicht mehr zu wehren wagt) Sachen wegzunehmen.
  • BGH, 11.06.1970 - 4 StR 151/70

    Erhebung von Verfahrensrügen und Sachrügen zur Begründung der Revision - Nicht

    Der in dem Urteil des 2. Strafsenats vom 12. Juli 1967 (2 StR 234/67, bei Dallinger, MDR 1968, 17) behandelte Fall lag anders.
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