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   BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03   

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https://dejure.org/2003,7712
BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03 (https://dejure.org/2003,7712)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 StR 267/03 (https://dejure.org/2003,7712)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 StR 267/03 (https://dejure.org/2003,7712)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 21 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB
    Vergewaltigung; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilung des Schuldumfangs durch das Revisionsgericht; Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen; verminderte Schuldfähigkeit (Darlegung psychopathologischer Zustände, Persönlichkeitsstörungen, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falles; Feststellung verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten unter anderem aufgrund während der Tat erfolgtem Cannabiskonsums; Vorliegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung; Anforderungen an die Anwendung des Zweifelssatzes

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 50; ; StGB § 239 b; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Bedeutung einer einem gängigen Diagnosesystem entnommenen Diagnose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 629/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03
    Es kommt daher für die rechtliche Bewertung darauf an, welche konkreten Auswirkungen die Störung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen des Beschuldigten gerade bei der ihm zur Last gelegten Tat hatte (vgl. zur "narzißtischen Persönlichkeitsstörung" BGH wistra 2000, 339, 340; NStZ 2002, 427, 428; vgl. auch Tröndle/Fischer 51. Aufl. § 20 Rn. 42 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01

    Geiselnahme; Anwendungsbereich der Einschränkung im "Zwei-Personen-Verhältnis"

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03
    Die im Hinblick auf die Frage der Konkurrenz und die fehlende Erörterung des § 239 b StGB nahe liegenden Bedenken gegen den Schuldspruch stehen dem hier nicht entgegen, da eine zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung im Schuldspruch möglich ist (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359; BGH NStZ 2002, 317 f.; jeweils m.w.Nachw.; ständ. Rspr.).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03
    Die im Hinblick auf die Frage der Konkurrenz und die fehlende Erörterung des § 239 b StGB nahe liegenden Bedenken gegen den Schuldspruch stehen dem hier nicht entgegen, da eine zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung im Schuldspruch möglich ist (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359; BGH NStZ 2002, 317 f.; jeweils m.w.Nachw.; ständ. Rspr.).
  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03
    Die im Hinblick auf die Frage der Konkurrenz und die fehlende Erörterung des § 239 b StGB nahe liegenden Bedenken gegen den Schuldspruch stehen dem hier nicht entgegen, da eine zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung im Schuldspruch möglich ist (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359; BGH NStZ 2002, 317 f.; jeweils m.w.Nachw.; ständ. Rspr.).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03
    Es kommt daher für die rechtliche Bewertung darauf an, welche konkreten Auswirkungen die Störung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen des Beschuldigten gerade bei der ihm zur Last gelegten Tat hatte (vgl. zur "narzißtischen Persönlichkeitsstörung" BGH wistra 2000, 339, 340; NStZ 2002, 427, 428; vgl. auch Tröndle/Fischer 51. Aufl. § 20 Rn. 42 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03
    Die im Hinblick auf die Frage der Konkurrenz und die fehlende Erörterung des § 239 b StGB nahe liegenden Bedenken gegen den Schuldspruch stehen dem hier nicht entgegen, da eine zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung im Schuldspruch möglich ist (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359; BGH NStZ 2002, 317 f.; jeweils m.w.Nachw.; ständ. Rspr.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Eine solche Zuordnung hat eine Indizwirkung dafür, daß eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung vorliegt (vgl. zu bestimmten Fallgruppen BGH StV 1998, 342; StV 2002, 17, 18; BGH, Urt. vom 27. August 2003 - 2 StR 267/03).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    Auch die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit liegt nicht nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 2 StR 267/03).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

    Das bloße Vorliegen der Voraussetzungen von Diagnosekriterien eines der gängigen Klassifikations-Systeme reicht hierfür ebenso wenig aus wie für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1995, 176 f.; 1997, 383; Senatsurteil vom 27. August 2003 - 2 StR 267/03; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 20 Rdn. 7, § 63 Rdn. 7 f. m.w.N.).
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