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BGH, 26.09.2003 - 2 StR 321/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Tenorierung; Widerlegung der Indizwirkung eines Regelbeispiels; besonders schwerer Fall; Vergewaltigung in einer Partnerschaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Legaldefinition der Vergewaltigung; Fälle des erzwungenen Beischlafs und solche Fälle, in denen besonders erniedrigende sexuelle Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Fassung des Urteilstenors bei der Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Selbstbestimmungsfähigkeit)
Allerdings hätte die Strafkammer die vom Angeklagten begangene Tat im Schuldspruch selbst dann als "Vergewaltigung' bezeichnen müssen, wenn sie - wie hier - im Hinblick auf besondere Milderungsgründe einen besonders schweren Fall verneint und die Strafe dem Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB entnimmt (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 113/07, NStZ 2007, 478, und vom 26. September 2003 - 2 StR 321/03, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 555). - LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19 In den Fällen, in denen die sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren (Vaginalverkehr und Oralverkehr), ergibt sich die besondere Erniedrigung der Geschädigten H1 vor allem und in der Regel bereits aus dem Umstand des Eindringens in den Körpers (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1999 - 4 StR 389/99; BGH, Beschluss vom 26.09.2003 - 2 StR 321/03; BGH, Beschluss vom 29.04.2009 - 2 StR 59/09;… Schönke/Schröder/ Eisele , 30. Aufl. 2019, § 177 Rn. 100).
- BGH, 01.10.2003 - 2 StR 336/03
Verwerfung einer Revision
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 25. April 2003 wird als unbegründet mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte der Vergewaltigung in drei Fällen und der Körperverletzung schuldig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. September 2003 - 2 StR 321/03).