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   BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01   

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BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01 (https://dejure.org/2001,2057)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2001 - 2 StR 340/01 (https://dejure.org/2001,2057)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2001 - 2 StR 340/01 (https://dejure.org/2001,2057)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Abs. 1 StPO; § 269 StPO; § 16 Satz 2 GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 270 StPO
    Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens; Zuständigkeit des höherrangigen Gerichts; Abgabe der Sache an ein Gericht niederer Ordnung; Gesetzlicher Richter; Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses; Revisionsgrund bei Zuständigkeit eines Gerichts ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 4 Abs. 1, 269

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Landgerichts - Verfahrensrüge - Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Zuständigkeit des höherrangigen Gerichts - Prozeßökonomie - Verfahrensbeschleunigung

  • Judicialis

    StPO § 4 Abs. 1; ; StPO § 269

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 4 Abs. 1 269
    Zuständigkeit nach Trennung verbundener Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 116
  • NJW 2002, 526
  • NStZ 2002, 213
  • StV 2002, 349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    b) Ist demnach die Vorgehensweise des Landgerichts verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, so muß der Verfahrensrüge im übrigen auch deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Revision grundsätzlich nicht auf die behauptete Zuständigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung gestützt werden kann (BGHSt 9, 367, 368; 21, 334, 358; 43, 53, 55; so auch schon RGSt 62, 265, 270).

    Ein Revisionsgrund kann allenfalls bei Verletzung höherrangiger Rechtsgrundsätze vorliegen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte willkürlich seinem gesetzlichen Richter entzogen wurde (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; 43, 53, 55).

    An die Annahme von Willkür sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen: Sie kommt nur in Betracht, wenn die unzutreffende Bejahung gerichtlicher Zuständigkeit auf sachfremde oder offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt wird (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 43, 53, 55).

  • BayObLG, 14.01.1970 - RReg. 1b St 224/69

    Wartepflicht; Zettel; Name; Anschrift; Beschädigung; Gering; Sachlage;

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Diese bereits in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie im Schrifttum vertretene Ansicht (HansOLG Hamburg MDR 1970, 523; OLG Stuttgart NStZ 1995, 248; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 269 Rdn. 5; Schlüchter in SK-StPO § 269 Rdn. 3; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 269 Rdn. 10; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 209 Rdn. 19; Meyer-Goßner NStZ 1996, 51; Mutzbauer NStZ 1995, 213, 214; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 6. Auflage Rdn. 766) entspricht der gesetzlichen Regelung.

    Da die Trennung von Verfahren im Ermessen des Gerichts steht und damit von Zufälligkeiten und auch - wie hier - vom Verhalten der Prozeßbeteiligten beeinflußt sein kann, spricht das Gebot des gesetzlichen Richters dagegen, eine durch Abtrennung bewirkte Veränderung der Zuständigkeit anzunehmen (ebenso HansOLG Hamburg MDR 1970, 523, 524; Barton, Die Trennung verbundener Strafsachen gemäß §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 und 237 StPO S. 68).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Denn der Angeklagte ist dadurch, daß er von einem Gericht höherer Ordnung abgeurteilt wird, nicht beschwert; ein Anspruch auf eine zweite Tatsacheninstanz besteht nicht (BVerfGE 9, 223, 230; BGHSt 18, 238, 239).

    Das war hier ersichtlich nicht der Fall; insbesondere stellt die Höhe der ausgesprochenen Strafe, die noch innerhalb der Strafgewalt des Amtsgerichts gelegen hätte, kein Indiz für Willkür dar (vgl. BVerfGE 9, 223, 230 f.; BGHSt 42, 205, 214).

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Ein Revisionsgrund kann allenfalls bei Verletzung höherrangiger Rechtsgrundsätze vorliegen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte willkürlich seinem gesetzlichen Richter entzogen wurde (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; 43, 53, 55).

    An die Annahme von Willkür sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen: Sie kommt nur in Betracht, wenn die unzutreffende Bejahung gerichtlicher Zuständigkeit auf sachfremde oder offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt wird (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 43, 53, 55).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    b) Ist demnach die Vorgehensweise des Landgerichts verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, so muß der Verfahrensrüge im übrigen auch deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Revision grundsätzlich nicht auf die behauptete Zuständigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung gestützt werden kann (BGHSt 9, 367, 368; 21, 334, 358; 43, 53, 55; so auch schon RGSt 62, 265, 270).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Ein Revisionsgrund kann allenfalls bei Verletzung höherrangiger Rechtsgrundsätze vorliegen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte willkürlich seinem gesetzlichen Richter entzogen wurde (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; 43, 53, 55).
  • OLG Stuttgart, 28.09.1994 - 3 ARs 102/94
    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Diese bereits in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie im Schrifttum vertretene Ansicht (HansOLG Hamburg MDR 1970, 523; OLG Stuttgart NStZ 1995, 248; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 269 Rdn. 5; Schlüchter in SK-StPO § 269 Rdn. 3; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 269 Rdn. 10; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 209 Rdn. 19; Meyer-Goßner NStZ 1996, 51; Mutzbauer NStZ 1995, 213, 214; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 6. Auflage Rdn. 766) entspricht der gesetzlichen Regelung.
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Das war hier ersichtlich nicht der Fall; insbesondere stellt die Höhe der ausgesprochenen Strafe, die noch innerhalb der Strafgewalt des Amtsgerichts gelegen hätte, kein Indiz für Willkür dar (vgl. BVerfGE 9, 223, 230 f.; BGHSt 42, 205, 214).
  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Ein Revisionsgrund kann allenfalls bei Verletzung höherrangiger Rechtsgrundsätze vorliegen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte willkürlich seinem gesetzlichen Richter entzogen wurde (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; 43, 53, 55).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
    Denn der Angeklagte ist dadurch, daß er von einem Gericht höherer Ordnung abgeurteilt wird, nicht beschwert; ein Anspruch auf eine zweite Tatsacheninstanz besteht nicht (BVerfGE 9, 223, 230; BGHSt 18, 238, 239).
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
  • RG, 05.10.1928 - I 100/28

    1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß

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