Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1999 - 2 StR 425/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4178
BGH, 22.12.1999 - 2 StR 425/99 (https://dejure.org/1999,4178)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - 2 StR 425/99 (https://dejure.org/1999,4178)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 425/99 (https://dejure.org/1999,4178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Fehlerhafte Strafzumessung

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Flugbegleitende Sicherheitskraft - Strafschärfende Bedeutung - Beruf - Straftat - Innere Beziehung - Persönliche Wertmaßstäbe - Religiöse Vorstellungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafschärfende Berücksichtigung des Berufs des Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 425/99
    Die berufliche Stellung des Täters darf nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 10 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2021 - 6 StR 174/21

    Brandstiftung (Begriff der Hütte: Jagdhochsitz; Strafzumessung: minder schwerer

    Selbst das Bestehen beruflicher Pflichten könnte bei einer Straftat, die - wie hier - dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist, nur dann zulasten des Täters berücksichtigt werden, wenn zwischen seiner Stellung und der Tat ein innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang bestünde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 1987 - 2 StR 578/87, NStZ 1988, 175; vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 425/99, NStZ 2000, 366; LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 104 f. mwN).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19

    Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als

    Erforderlich ist ein zwischen der beruflichen Stellung und der Tat bestehender innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang (BGH, Beschluss vom 29.04.1987 - 2 StR 500/86, NJW 1987, 2685, 2687; Beschluss vom 22.12.1999 - 2 StR 425/99, NStZ 2000, 366; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl. 2020 - § 46 Rn. 168).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Die berufliche Stellung eines Angeklagten darf nur dann im Rahmen der Strafzumessung zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 31 und Lebensumstände 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht