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BGH, 22.12.1999 - 2 StR 425/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Fehlerhafte Strafzumessung - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Flugbegleitende Sicherheitskraft - Strafschärfende Bedeutung - Beruf - Straftat - Innere Beziehung - Persönliche Wertmaßstäbe - Religiöse Vorstellungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Strafschärfende Berücksichtigung des Berufs des Täters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 366
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 425/99
Die berufliche Stellung des Täters darf nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 10 m.w.N.).
- BGH, 08.09.2021 - 6 StR 174/21
Brandstiftung (Begriff der Hütte: Jagdhochsitz; Strafzumessung: minder schwerer …
Selbst das Bestehen beruflicher Pflichten könnte bei einer Straftat, die - wie hier - dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist, nur dann zulasten des Täters berücksichtigt werden, wenn zwischen seiner Stellung und der Tat ein innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang bestünde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 1987 - 2 StR 578/87, NStZ 1988, 175; vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 425/99, NStZ 2000, 366;… LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 104 f. mwN). - OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19
Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als …
Erforderlich ist ein zwischen der beruflichen Stellung und der Tat bestehender innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang (BGH, Beschluss vom 29.04.1987 - 2 StR 500/86, NJW 1987, 2685, 2687; Beschluss vom 22.12.1999 - 2 StR 425/99, NStZ 2000, 366;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl. 2020 - § 46 Rn. 168). - BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00
Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen …
Die berufliche Stellung eines Angeklagten darf nur dann im Rahmen der Strafzumessung zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 31 und Lebensumstände 10).