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   BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02   

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https://dejure.org/2003,8022
BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02 (https://dejure.org/2003,8022)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2003 - 2 StR 475/02 (https://dejure.org/2003,8022)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2003 - 2 StR 475/02 (https://dejure.org/2003,8022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen; Wahrung der Revisionsbegründungsfrist durch Erhebung der Sachrüge; Verspätet erhobene Verfahrensrügen eines nach der Hauptverhandlung beauftragten Wahlverteidigers

  • Judicialis

    StPO § 46; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen bei nicht gewährter Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02

    Widereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung einzelner Verfahrensrügen bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02
    Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Auszug aus BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02
    Sie kann allerdings ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht nicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH StV 1997, 226 mit Anm. Ventzke).
  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 523/01

    Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge nur in Ausnahmefällen

    Auszug aus BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02
    Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00

    Bei mehrfacher Verteidigung förmliche Zustellung des Strafurteils nur an einen

    Auszug aus BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02
    Der Umstand, daß das Urteil nur dem Pflichtverteidiger zugestellt worden ist, begründet eine Wiedereinsetzung nicht (vgl. auch BVerfG NJW 2001, 2532 f.), ebensowenig, daß der Wahlverteidiger von der Zustellung nicht unterrichtet worden ist.
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Auszug aus BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02
    Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung;

    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02 und vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 30.04.2003 - 1 StR 91/03

    Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist

    Unbeschadet davon wäre auch eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen nicht in Betracht gekommen, weil die Revision mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist (BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 14).
  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03

    Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den

    Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02 und vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
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