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   BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92   

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https://dejure.org/1993,8078
BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92 (https://dejure.org/1993,8078)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1993 - 2 StR 475/92 (https://dejure.org/1993,8078)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 2 StR 475/92 (https://dejure.org/1993,8078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
    Eine Aufgabe des Dienens zu dem genannten Zweck wird danach in der Regel anzunehmen sein, wenn das Gebäude von seinem alleinigen Bewohner in Brand gesetzt wird (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396; BGHR StGB § 306 Nr. 2, Wohnung 3, 4, 5, 6 und 8 - Aufgabe des Wohnzwecks).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß einem Angeklagten ein zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung nicht strafschärfend angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 6; st. Rspr.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
    Eine Aufgabe des Dienens zu dem genannten Zweck wird danach in der Regel anzunehmen sein, wenn das Gebäude von seinem alleinigen Bewohner in Brand gesetzt wird (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396; BGHR StGB § 306 Nr. 2, Wohnung 3, 4, 5, 6 und 8 - Aufgabe des Wohnzwecks).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86

    Fortsetzungszusammenhang von Verstößen gegen die Buchführungs- und die

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß einem Angeklagten ein zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung nicht strafschärfend angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 6; st. Rspr.).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
    Eine Aufgabe des Dienens zu dem genannten Zweck wird danach in der Regel anzunehmen sein, wenn das Gebäude von seinem alleinigen Bewohner in Brand gesetzt wird (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396; BGHR StGB § 306 Nr. 2, Wohnung 3, 4, 5, 6 und 8 - Aufgabe des Wohnzwecks).
  • BGH, 16.08.1988 - 5 StR 367/88

    Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe hinsichtlich der Herbeiführung

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
    Eine Aufgabe des Dienens zu dem genannten Zweck wird danach in der Regel anzunehmen sein, wenn das Gebäude von seinem alleinigen Bewohner in Brand gesetzt wird (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396; BGHR StGB § 306 Nr. 2, Wohnung 3, 4, 5, 6 und 8 - Aufgabe des Wohnzwecks).
  • BGH, 20.11.1986 - 2 StR 599/86

    Strafzumessung - Angeklagter - Zeugenaussage - Geständnis - Ersparen der

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß einem Angeklagten ein zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung nicht strafschärfend angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 6; st. Rspr.).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19

    Revisionen gegen Urteil im Prozess gegen Zahnärzte-Ehepaar wegen Tötung ihrer

    Denn mit dem Inbrandsetzen wird regelmäßig der Wille kundgetan, das Gebäude nicht mehr als Wohnung zu benutzen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 2 StR 475/92 -, juris).
  • BGH, 29.10.2004 - 2 StR 381/04

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung von Menschen: Entwidmung durch alle

    Eine solche Aufgabe des Willens, das Gebäude weiter zu bewohnen, durch sämtliche Bewohner nimmt dem Tatobjekt auch dann die von § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzte Zweckbestimmung, wenn die Bewohner wie hier nur allein berechtigte unmittelbare Fremdbesitzer sind (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1992 - 2 StR 475/92, MDR 1993, 721; ebenso LG Düsseldorf NStZ 1981, 224).
  • BGH, 29.08.2019 - 2 StR 295/19

    Schwere Brandstiftung (Aufhebung des Wohnzweckes durch sämtliche Bewohner;

    Eine solche Aufgabe des Willens, das Gebäude weiter zu bewohnen, durch sämtliche Bewohner nimmt dem Tatobjekt auch dann die von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzte Zweckbestimmung, wenn die Bewohner wie hier nur allein berechtigte unmittelbare Fremdbesitzer sind (BGH, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 2 StR 475/92, MDR 1993, 421; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 76, 77; Fischer StGB 66. Auflage § 306a Rn. 4a; LK-StGB/Wolf § 306a Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke § 306a Rn. 18).
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