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   BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01 (1)   

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BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01 (1) (https://dejure.org/2002,3695)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2002 - 2 StR 491/01 (1) (https://dejure.org/2002,3695)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2002 - 2 StR 491/01 (1) (https://dejure.org/2002,3695)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Nr. 1 BtMG; § 29a BtMG; § 46 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder schweren Fall; vertypter Strafmilderungsgrund; Aufklärungserfolg (Prüfungspflicht); Strafzumessung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das BtMG - Nicht geringe Menge - Vertypter Strafmilderungsgrund - Aufklärungshilfe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 2; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; BtMG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Aufklärungshilfe durch Benennung des Lieferanten nur im Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
    Denn die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG sind auch dann erfüllt, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6; vgl. auch BGH StV 1992, 421; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20, zum Widerruf der zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben).
  • BGH, 02.10.1998 - 2 StR 297/98

    Voraussetzungen der Strafmilderung gem. § 31 BtMG; ausdrückliche Erwähnung der

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
    Daher war eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage hier geboten, denn schon die Feststellung, der Angeklagte habe seine Lieferanten oder Abnehmer des Rauschgifts bzw. seine Mittäter offenbart/benannt, ist für den Tatrichter ein hinreichender Anlaß, die Anwendung des § 31 BtMG zu prüfen (vgl. BGH NStE Nr. 27 zu § 30 BtMG; NStZ-RR 1996, 181; Beschl. vom 2. Oktober 1998 - 2 StR 297/98; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 258/91

    Ermittlungsverfahren - Aufklärung der Tat - Aufklärungsbeitrag - Täterbeitrag -

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
    Denn die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG sind auch dann erfüllt, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6; vgl. auch BGH StV 1992, 421; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20, zum Widerruf der zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben).
  • BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
    Denn die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG sind auch dann erfüllt, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6; vgl. auch BGH StV 1992, 421; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20, zum Widerruf der zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben).
  • BGH, 21.10.1987 - 3 StR 455/87

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen fehlender Erörterung der Anwendung von § 31

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
    Daher war eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage hier geboten, denn schon die Feststellung, der Angeklagte habe seine Lieferanten oder Abnehmer des Rauschgifts bzw. seine Mittäter offenbart/benannt, ist für den Tatrichter ein hinreichender Anlaß, die Anwendung des § 31 BtMG zu prüfen (vgl. BGH NStE Nr. 27 zu § 30 BtMG; NStZ-RR 1996, 181; Beschl. vom 2. Oktober 1998 - 2 StR 297/98; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 26.11.1991 - 5 StR 561/91

    Widerruf der Aussage - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Strafmilderung -

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
    Denn die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG sind auch dann erfüllt, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6; vgl. auch BGH StV 1992, 421; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20, zum Widerruf der zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
    Daher war eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage hier geboten, denn schon die Feststellung, der Angeklagte habe seine Lieferanten oder Abnehmer des Rauschgifts bzw. seine Mittäter offenbart/benannt, ist für den Tatrichter ein hinreichender Anlaß, die Anwendung des § 31 BtMG zu prüfen (vgl. BGH NStE Nr. 27 zu § 30 BtMG; NStZ-RR 1996, 181; Beschl. vom 2. Oktober 1998 - 2 StR 297/98; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

    Dass der in der Hauptverhandlung umfassend geständige Angeklagte im Anschluss an die Durchsuchung und seine Festnahme keine weiteren Angaben gemacht hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01; Patzak/Volkmer/Fabricus, BtMG, 10. Aufl., § 31 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Da die Urteilsausführungen zu dem Geständnis des Angeklagten es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG gegeben sind, war eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage geboten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21).
  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05

    Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 31 BtMG auch bei einem Angeklagten erfüllt sein, der über seinen eigenen - bereits bekannten - Tatbeitrag hinaus Tataufklärung betreibt (BGH NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03

    Strafzumessung (tatsächlicher Aufklärungserfolg bei späterem Schweigen /

    Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG können auch dann erfüllt sein, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01: LS in NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6) oder seine Angaben in der Hauptverhandlung widerruft (vgl. u.a. BGH StV 1992, 421; BGH BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16 und 20).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
    Eine Wiederholung der zur Aufklärung beitragenden Angaben verlangt das Gesetz nicht (vgl. BGH Beschluss vom 24. Juni 1988 - 2 StR 248/88 - NStE Nr. 15 zu § 31 BtMG; Urteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01 - NStZ-RR 2002, 251 [Ls.]; Maier in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Auflage, § 46b Rn. 67; vgl. auch BGH Beschluss vom 6. April 1988 - 3 StR 96/88 - NStE Nr. 13 zu § 31 BtMG).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2001 - 2 StR 491/01   

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BGH, 05.12.2001 - 2 StR 491/01 (https://dejure.org/2001,9005)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2001 - 2 StR 491/01 (https://dejure.org/2001,9005)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 2 StR 491/01 (https://dejure.org/2001,9005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO
    Erfolgreicher Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden des Verteidigers (Rechtsirrtum)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Revionsbegründungsfrist - Revision - Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf Wiedereinsetzung - Frist - Zurechnung - Irrtum - Zustellung - Urteilsgründe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.06.2005 - 1 StR 198/05

    Antragsauslegung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (eigenes Verschulden nach

    Der Sache nach liegt also ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor, auch wenn dieser Begriff nicht ausdrücklich verwendet worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 491/01; Kuckein in KK 5. Aufl. § 346 Rdn. 29 m. w. N.).
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