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   BGH, 06.03.2002 - 2 StR 530/01   

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https://dejure.org/2002,5328
BGH, 06.03.2002 - 2 StR 530/01 (https://dejure.org/2002,5328)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2002 - 2 StR 530/01 (https://dejure.org/2002,5328)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2002 - 2 StR 530/01 (https://dejure.org/2002,5328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung - Verfahrenshindernis - Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - Prozeßurteil - Entschädigung - Untersuchungshaft - Generalbundesanwalt - Räuberische Erpressung - Bande

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Anforderungen an ein Einstellungsurteil wegen überlanger Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 530/01
    Das angefochtene Urteil war aufzuheben; es wird den vom Senat in BGHSt 46, 159 ff. aufgestellten Grundsätzen nicht gerecht.

    Der Senat hat (BGHSt 46, 159, 176) u.a. auch deshalb die Darlegung der vorstehend aufgezeigten Umstände zur Pflicht gemacht, weil anderenfalls die Gefahr daß sich das Tatgericht insbesondere bei und umfangreichen Verfahren durch nicht (ausreichend) begründete und daher auch nicht überprüfbare Prozeßentscheidungen der Aufgabe entheben könnte, auch solche Verfahren bei straffer Verfahrensführung und angemessener Beschränkung des Prozeßstoffs in vertretbarer Zeit einer Sachentscheidung zuzuführen.

  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

    Auch ein Prozeßurteil, durch welches ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz eingestellt wurde (vgl. hierzu Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 530/01), kann von der Staatsanwaltschaft (allein) mit der Sachrüge angegriffen werden.
  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

    15 In den Urteilsgründen muss daher grundsätzlich, von der zugelassenen Anklage ausgehend, in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise dargelegt werden, aus welchen Gründen die Durchführung des Strafverfahrens unzulässig ist, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Verfahrenshindernisses sind festzustellen und anzugeben (vgl. u.a. Meyer-Goßner/Appl Die Urteile in Strafsachen 28. Aufl., Rn. 644; KK-Engelhardt StPO 6. Aufl., Rn. 45 zu § 267 StPO; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer aaO, Rn. 158 zu § 267; KMR-Paulus aaO Rn. 106 zu § 267; E. Schmidt StPO, Rn. 38 zu § 267; auch BGH, Urteil vom 6. März 2002 - 2 StR 530/01, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger

    Der Umfang der Darlegungen richtet sich dabei nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere der Eigenart des Verfahrenshindernisses (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8 f. mwN; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2017 - 1 RVs 294/16, juris Rn. 8; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 267 Rn. 29; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 2002 - 2 StR 530/01, BGH MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

    In den Urteilsgründen muss daher grundsätzlich, von der zugelassenen Anklage ausgehend, in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise dargelegt werden, aus welchen Gründen die Durchführung des Strafverfahrens unzulässig ist, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Verfahrenshindernisses sind festzustellen und anzugeben (vgl. u.a. Meyer-Goßner/Appl Die Urteile in Strafsachen 28. Aufl., Rn. 644; KK-Engelhardt StPO 6. Aufl., Rn. 45 zu § 267 StPO; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer aaO, Rn. 158 zu § 267; KMR-Paulus aaO Rn. 106 zu § 267; E. Schmidt StPO, Rn. 38 zu § 267; auch BGH, Urteil vom 6. März 2002 - 2 StR 530/01, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

    Ein Verfahrenshindernis begründen auch im berufsgerichtlichen Verfahren nur ein außergewöhnlich großes Ausmaß der Verfahrensverzögerung und damit verbundene besonders schwere Belastungen des Steuerberaters (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuss] NStZ 1984, 128; BGHSt 35, 137; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 12, 13 und 21).
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