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   BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02   

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https://dejure.org/2003,2959
BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02 (https://dejure.org/2003,2959)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2003 - 2 StR 531/02 (https://dejure.org/2003,2959)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 2 StR 531/02 (https://dejure.org/2003,2959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; § 21 StGB; § 211 StGB; § 13 StGB; § 261 StPO
    Gesetzlicher Richter / Zuständigkeit (Geschäftsverteilungsplan; Heilung falscher Zuständigkeitsbestimmung: Eröffnungsbeschluss, Terminsbestimmung; objektive Willkür); verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; Hemmungsfähigkeit); Mord (niedrige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Klauseln der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte; Irrtümliche Zuweisung einer Strafsache an einen falschen Spruchkörper; Abgabe von Strafsachen aufgrund von Geschäftsverteilungsplänen; Zweifel am Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung; Einschränkung der ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead"-Szene aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead" -Szene aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead"-Szene aufgehoben

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 89
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83

    Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten -

    Auszug aus BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02
    Sie steht selbstverständlich unter einem - ungeschriebenen - Willkürvorbehalt; sehenden Auges in Kauf genommene Gesetzeswidrigkeiten oder objektive Willkür bei der Zuständigkeitsbestimmung eines Spruchkörpers könnten nicht durch Erlaß eines Eröffnungsbeschlusses oder Terminierung "geheilt" werden (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181).
  • BGH, 11.04.2003 - 2 StR 532/02

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Verfristung)

    Auszug aus BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02
    Der im abgetrennten Verfahren nach Beschluß des Senats vom 11. April 2003 - 2 StR 532/02 rechtskräftig verurteilte Ma. setzte sich auf den Nebenkläger und schlug zunächst mit den Fäusten, dann mit dem von S. verlorenen Schuh vielfach gegen den Kopf des Opfers.
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02
    Wenn das Landgericht im Ergebnis der Beweiswürdigung in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHSt 8, 113; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 261 Rdn. 26, 30 m.w.N.) nicht ausschließen konnte, daß eine Persönlichkeitsstörung im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit vorlag - die allerdings eine "Krankheit" im Sinne des § 20 StGB gerade nicht voraussetzt -, so war diese Feststellung der Prüfung zugrunde zu legen, ob aufgrund dieser Störung zum Tatzeitpunkt eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) gegeben war.
  • OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14

    Tötung eines Regimekritikers aus niedrigen Beweggründen

    cc) Einen Anhaltspunkt für die Beurteilung des vorliegenden Falles gibt vielmehr die Auffassung, dass niedrige Beweggründe dann vorliegen können, wenn dem Opfer das Lebensrecht allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen, sozialen oder ethnischen Gruppe abgesprochen wird und es in entpersönlichter Weise quasi als Repräsentant einer Gruppe getötet werden soll (vgl. BGH, NStZ 2004, 89).

    Insgesamt lässt das Motiv der Angeklagten eine eklatante Missachtung des Lebens und der Persönlichkeit eines anderen Menschen erkennen, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert ist (vgl. BGH, NStZ 2004, 89).

  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Sie hat versucht, den Polizeibeamten Ka. zu töten, weil er eine Gesellschaftsordnung repräsentierte, die nicht den von ihr für maßgeblich erachteten religiösen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 StR 531/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 42).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 175/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines

    Wäre der Senat nicht gehalten gewesen, das Anfrageverfahren gemäß § 132 GVG durchzuführen, so hätte er die Revision zum Schuldspruch und zum Strafausspruch verworfen und hinsichtlich der Maßregelanordnung das Urteil aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (vgl. den Anfragebeschluß Ziff. IV 2 c = NStZ 2004, 89 (weitere Feststellungen hierzu sind erforderlich)).
  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 572/08

    Versuchter Mord; Rücktritt vom Versuch (Aufgeben der weiteren Tatausführung;

    Beteiligen sich nämlich mehrere an noch nicht einmal lebensgefährlichen Misshandlungen eines Opfers und zielen die weiteren Tathandlungen eines Tatgenossen auf die Tötung des Opfers ab, so kann ein lediglich zuvor an den Gewalttätigkeiten Beteiligter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtlich als Garant mit der Folge der Verpflichtung zur Abwendung des drohenden Tötungserfolges anzusehen sein (BGH NStZ 1985, 24; NJW 1999, 69, 71 f.; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7), wenn durch sein Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des tatbestandsmäßigen Erfolges besteht (BGH NStZ 1998, 83, 84; 2004, 89, 91; NStZ-RR 1997, 292, 293).
  • LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

    Eine Tötung allein aus dem Motiv des Rassenhasses, der Ausländerfeindlichkeit oder gegen Andersdenkende ist in aller Regel deshalb als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen, weil dem Opfer allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen, sozialen oder ethnischen Gruppe das Lebensrecht abgesprochen und es in entpersönlichter Weise quasi als Repräsentant einer Gruppe getötet werden soll (Fischer, a. a. O., Rn. 27; BGH, NStZ 2004, 89-91, Rn. 20).
  • LG Oldenburg, 20.02.2020 - 5 Ks 17/19
    Niedrige Beweggründe können insbesondere auch bei einer politischen oder religiösen Tatmotivation vorliegen, und zwar insbesondere dann, wenn dem Opfer allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen, sozialen oder ethnischen Gruppe das Lebensrecht abgesprochen und es in entpersönlichter Weise quasi als Repräsentant einer Gruppe getötet werden soll (BGH, Urteil vom 11. Juli 2003, 2 StR 531/02, NStZ 2004, 89).
  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23

    Voraussetzung eines entschuldigenden Notstands; Erörterungslücken des Tatgerichts

    Es käme danach nicht auf die Frage an, ob derjenige, der vorsätzlich einen Erfolg anstrebt, auch zugleich verpflichtet sein kann, diesen abzuwenden (so BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 531/02, NStZ 2004, 89, 90 m. Anm. Schneider; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 13 Rn. 56 f.; SSW-StGB/Kudlich, 5. Aufl., § 13 Rn. 23; SK-StGB/Stein, 9. Aufl., § 13 Rn. 58; Schönke/Schröder/Bosch aaO; MüKo-StGB/Freund, 4. Aufl., StGB § 13 Rn. 134; siehe andererseits aber auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 131, zur Aussetzung nach § 221 StGB).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 2/23

    Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus politischen und

    Niedrig sind Beweggründe in der Regel dann, wenn dem Opfer allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen, sozialen oder ethnischen Gruppe das Lebensrecht abgesprochen und es in entpersönlichter Weise quasi als Repräsentant einer Gruppe getötet werden soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2003 - 2 StR 531/02, NStZ 2004, 89 Rn. 10; vom 18. Mai 2022 - AK 19/22, juris Rn. 31).
  • LG Essen, 22.12.2020 - 22 Ks 15/20

    Niedriger Beweggrund, Mord

    Niedrig sind die Beweggründe etwa dann, wenn dem Opfer allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe das Lebensrecht abgesprochen und es in entpersönlichter Weise quasi als Repräsentant einer Gruppe getötet werden soll (BGH, NStZ 2004, S. 89).
  • OLG München, 16.07.2008 - 6 St 5/05

    Strafverfahren gegen Krunoslav P. (58) wegen Beteiligung an der Ermordung des

    Dies lässt eine eklatante Missachtung des Lebens und der Persönlichkeit eines anderen Menschen erkennen, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert ist (BGH NStZ 2004, 89/90; LK/Jähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 27; MünchKommStGB-Schneider, § 211 Rn. 82 ff.; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 211 Rn. 21; Seil, NJW 2000, 992 ff.).
  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks
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