Rechtsprechung
BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 1 Buchst. b StPO; § 222 b Abs. 2 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 77 GVG, § 45 GVG
Schöffen; Besetzungseinwand; notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge wegen falscher Besetzung (Zulässigkeit); gesetzlicher Richter; Auslosung der Schöffen - lexetius.com
StPO §§ 338 Nr. 1 Buchst. b, 222 b Abs. 2 Satz 2; GVG §§ 77, 45
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Untreue - Vorenthalten von Arbeitsentgelt - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Verfahrensrüge - Hauptverhandlung - Besetzungseinwand - Auslosung von Schöffen - Ordnungsgemäße Schöffenbesetzung - Namentliche Mitteilung - Neuer Sitzungsbeginn - ...
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 1 Buchst. b; ; StPO § 222 b Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 77; ; GVG § 45
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besetzung nach begründetem Besetzungseinwand
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2963
- StV 2003, 10
- Rpfleger 2002, 585
- JR 2003, 29
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Nur an den für sie ausgelosten ordentlichen Sitzungstagen sind die Hauptschöffen zur Mitwirkung als Richter berufen (BGHSt 17, 176). - BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89
Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter - …
Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Es kann dahinstehen, ob die Revision stets die ordnungsgemäße Besetzung namentlich mitteilen muß (vgl. für die Fälle der Hinzuziehung von Hilfsschöffen BGH NJW 1991, 50 m.w.N.; BGHSt 36, 138). - BGH, 07.03.1989 - 5 StR 576/88
Rechtliche Wirkungen der Nichtigkeit einer Forderung auf den Bestand einer …
Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Es kann dahinstehen, ob die Revision stets die ordnungsgemäße Besetzung namentlich mitteilen muß (vgl. für die Fälle der Hinzuziehung von Hilfsschöffen BGH NJW 1991, 50 m.w.N.; BGHSt 36, 138). - BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …
Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat hinsichtlich der tatbestandlichen Anforderungen des § 266 a StGB auf BGH, Beschl. v. 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02 - hin (zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Vielmehr soll durch diese Bestimmung für den Fall des Neubeginns der Hauptverhandlung in geänderter Besetzung das Erfordernis einer erneuten Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO nebst der Möglichkeit der darauf bezogenen Besetzungsrüge nach § 222b StPO entfallen (…siehe die Begründung des Regierungsentwurfs zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 04.10.1977, BT-Drucks. 8/976, S. 48; dagegen bleibt in der Revision die Möglichkeit der Besetzungsrüge hinsichtlich der Besetzung in der neuen Hauptverhandlung erhalten, siehe BGH…, Beschluss vom 20.08.1982 - 2 StR 401/82, juris Rn. 2, StV 1983, 11; Urteil vom 26.06.2002 - 2 StR 60/02, juris Rn. 7 ff., NJW 2002, 2963), um insbesondere die Möglichkeit widersprüchlicher Anträge verschiedener Prozessbeteiligter und die damit zu befürchtende Verzögerung des erstinstanzlichen Verfahrens zu vermeiden.