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   BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02   

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https://dejure.org/2002,2516
BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02 (https://dejure.org/2002,2516)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2002 - 2 StR 60/02 (https://dejure.org/2002,2516)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 2 StR 60/02 (https://dejure.org/2002,2516)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 Buchst. b StPO; § 222 b Abs. 2 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 77 GVG, § 45 GVG
    Schöffen; Besetzungseinwand; notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge wegen falscher Besetzung (Zulässigkeit); gesetzlicher Richter; Auslosung der Schöffen

  • lexetius.com

    StPO §§ 338 Nr. 1 Buchst. b, 222 b Abs. 2 Satz 2; GVG §§ 77, 45

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Untreue - Vorenthalten von Arbeitsentgelt - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Verfahrensrüge - Hauptverhandlung - Besetzungseinwand - Auslosung von Schöffen - Ordnungsgemäße Schöffenbesetzung - Namentliche Mitteilung - Neuer Sitzungsbeginn - ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 1 Buchst. b; ; StPO § 222 b Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 77; ; GVG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung nach begründetem Besetzungseinwand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2963
  • StV 2003, 10
  • Rpfleger 2002, 585
  • JR 2003, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
    Nur an den für sie ausgelosten ordentlichen Sitzungstagen sind die Hauptschöffen zur Mitwirkung als Richter berufen (BGHSt 17, 176).
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
    Es kann dahinstehen, ob die Revision stets die ordnungsgemäße Besetzung namentlich mitteilen muß (vgl. für die Fälle der Hinzuziehung von Hilfsschöffen BGH NJW 1991, 50 m.w.N.; BGHSt 36, 138).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 576/88

    Rechtliche Wirkungen der Nichtigkeit einer Forderung auf den Bestand einer

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
    Es kann dahinstehen, ob die Revision stets die ordnungsgemäße Besetzung namentlich mitteilen muß (vgl. für die Fälle der Hinzuziehung von Hilfsschöffen BGH NJW 1991, 50 m.w.N.; BGHSt 36, 138).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat hinsichtlich der tatbestandlichen Anforderungen des § 266 a StGB auf BGH, Beschl. v. 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02 - hin (zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands

    Vielmehr soll durch diese Bestimmung für den Fall des Neubeginns der Hauptverhandlung in geänderter Besetzung das Erfordernis einer erneuten Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO nebst der Möglichkeit der darauf bezogenen Besetzungsrüge nach § 222b StPO entfallen (siehe die Begründung des Regierungsentwurfs zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 04.10.1977, BT-Drucks. 8/976, S. 48; dagegen bleibt in der Revision die Möglichkeit der Besetzungsrüge hinsichtlich der Besetzung in der neuen Hauptverhandlung erhalten, siehe BGH, Beschluss vom 20.08.1982 - 2 StR 401/82, juris Rn. 2, StV 1983, 11; Urteil vom 26.06.2002 - 2 StR 60/02, juris Rn. 7 ff., NJW 2002, 2963), um insbesondere die Möglichkeit widersprüchlicher Anträge verschiedener Prozessbeteiligter und die damit zu befürchtende Verzögerung des erstinstanzlichen Verfahrens zu vermeiden.
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