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   BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13   

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https://dejure.org/2014,24473
BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13 (https://dejure.org/2014,24473)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2014 - 2 StR 658/13 (https://dejure.org/2014,24473)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13 (https://dejure.org/2014,24473)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB, § 244 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Betrug: Notwendige Urteilsfeststellungen zum täuschungsbedingten Irrtum bei der Warenbestellung im Internet unter Verwendung einer fremden Kreditkarte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich vollendeten Betrugs bzgl. Täuschung einer natürlichen Person durch Einwirkung eines Täters auf einen Datenbearbeitungsvorgang

  • online-und-recht.de

    Betrug: Notwendige Urteilsfeststellungen zum täuschungsbedingten Irrtum bei der Warenbestellung im Internet unter Verwendung einer fremden Kreditkarte

  • rewis.io

    Betrug: Notwendige Urteilsfeststellungen zum täuschungsbedingten Irrtum bei der Warenbestellung im Internet unter Verwendung einer fremden Kreditkarte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1; StGB § 263a Abs. 1
    Beweiswürdigung hinsichtlich vollendeten Betrugs bzgl. Täuschung einer natürlichen Person durch Einwirkung eines Täters auf einen Datenbearbeitungsvorgang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 644
  • StV 2015, 422
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13
    In den Urteilsgründen ist zudem grundsätzlich festzustellen und darzulegen, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Verfügung getroffen hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 14, vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216 und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133 mwN); regelmäßig ist es deshalb erforderlich, die irrende Person zu ermitteln und in der Hauptverhandlung über die tatrelevante Vorstellung zu vernehmen.

    Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. auch BGH, Urteile vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133).

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13
    In den Urteilsgründen ist zudem grundsätzlich festzustellen und darzulegen, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Verfügung getroffen hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 14, vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216 und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133 mwN); regelmäßig ist es deshalb erforderlich, die irrende Person zu ermitteln und in der Hauptverhandlung über die tatrelevante Vorstellung zu vernehmen.

    Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. auch BGH, Urteile vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13
    In den Urteilsgründen ist zudem grundsätzlich festzustellen und darzulegen, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Verfügung getroffen hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 14, vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216 und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133 mwN); regelmäßig ist es deshalb erforderlich, die irrende Person zu ermitteln und in der Hauptverhandlung über die tatrelevante Vorstellung zu vernehmen.
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13
    Der Vorgang und die Abwicklung erfolgten ausweislich der Urteilsfeststellungen automatisch ohne unmittelbare Prüfung durch eine natürliche Person (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 263a Rdn. 58 mwN).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13
    Im Übrigen sind auch aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung jedenfalls dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StV 2011, 728 mwN).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 21).
  • BGH, 16.05.2017 - 2 StR 169/15

    Urteilsgründe (uneigentliche Organisationsdelikte: Feststellungen zu

    Die Überzeugung des Gerichts setzt dazu in der Regel die Vernehmung der Geschädigten voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Fällen mit der Frage beschäftigt, wie in (Massen-)Betrugsverfahren in tragfähiger Weise Feststellungen zum inneren Vorstellungsbild der getäuschten Personen getroffen werden können (vgl. aus sachlichrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198; Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 697; Beschluss vom 22. Januar 2012 - 3 StR 285/11, wistra 2012, 315; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil 16 17 18 vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13; vgl. aus verfahrensrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111 m. Anm. Allgayer; vgl. zur Beschränkung gemäß § 154a StPO auf den Vorwurf des nur versuchten Betruges in vergleichbaren Fällen BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, 122; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).

    Soweit in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anklingt, Feststellungen zum Irrtum seien beim Betrug in aller Regel nur möglich, wenn die irrende Person oder bei Massenbetrugsfällen jedenfalls einige der Geschädigten ermittelt und als Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459 f.), könnte der Senat dem nicht ohne weiteres folgen.

    Grundlage eines solchen Indizschlusses können auch äußere Umstände sein, die der Angeklagte glaubhaft gestanden hat, weshalb es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, Feststellungen zu einem Irrtum beim Betrug könnten nicht auf der Grundlage eines Geständnisses des Angeklagten getroffen werden (in diese Richtung aber wohl BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vgl. zu dieser Problematik auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459, 460).

  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen,

    Denn bei einer Warenbestellung im Internet kommt auch die automatische Verarbeitung der Bestellung ohne die Tätigkeit einer natürlichen Person bei der Annahme der Bestellung und der Entscheidung über den Versand der Ware an den Besteller in Betracht (vgl. hierzu grundlegend BGH, NStZ 2014, 644).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Bestellvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.; LKStGB/Tiedemann/Valerius, 12. Aufl., § 263a Rn. 58; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263a Rn. 15; SKStGB/Hoyer, 9. Aufl., § 263a Rn. 44; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 14b; Ullenboom, NZWiSt 2018, 26, 27 f.).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auf einen vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgang Einfluss genommen wird, mithin keine natürliche Person, getäuscht über die Werthaltigkeit der synallagmatischen Forderung, über die Versendung der Ware bzw. der Erbringung der Dienstleistung entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.).

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

    a) Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch einen Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter feststellen, dass und welche irrigen Vorstellungen die verfügende Person hatte und mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215, 216; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, Rn. 19; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, Rn. 17 jeweils mwN).

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tatrichter vor allem in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte seine Überzeugung von täuschungsbedingten Fehlvorstellungen auf der Grundlage eines sachgedanklichen Mitbewusstseins auf Indizien stützen und etwa bei einem regelhaften Vorstellungsbild durch Vernehmung einzelner Zeugen auf einen Irrtum auch bei anderen Geschädigten schließen, wobei er dies im Urteil darzulegen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, Rn. 13; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, Rn. 17; Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, Rn. 19; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, Rn. 9; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, Rn. 15 jeweils mwN; LK-Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 87).

    Selbst in Konstellationen, in denen es für möglich erachtet wird, auf eine Befragung von Geschädigten zu verzichten und den Irrtum nur aus Beweisschlüssen aufgrund von äußeren Umständen festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17, Rn. 25; Beschluss vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14 mit Anmerkung Venn, NStZ 2015, 297), bleibt der Tatrichter - wie auch sonst - verpflichtet, seine diesbezügliche Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachprüfbar und unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials darzulegen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52 mwN; vom 17. Juni 2014 aaO; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 12 mwN).

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob auf ein umfassendes Geständnis eines Täters, und sei es nur zu den Tatumständen, Feststellungen zu einem Irrtum beim Betrug gestützt werden könnten (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, Rn. 23 mit kritischer Anmerkung Krehl, NStZ 2015, 101; andererseits Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, Rn. 13; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, Rn. 18; Beschluss vom 31. Dezember 2012 - 3 StR 285/11, Rn. 6).

  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 338/23

    Androhung einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit

    Sollten die Bestellungen von natürlichen Personen bearbeitet worden sein, ist festzustellen, ob und gegebenenfalls welche irrigen Vorstellungen die Personen hatten, die die Verfügungen getroffen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644).
  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 422/18

    Betrug (Irrtumsfeststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

    a) Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist (also etwa das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann), muss der Tatrichter feststellen, dass und gegebenenfalls welche irrigen Vorstellungen die verfügende Person hatte, und mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215, 217; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 Rn. 19; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, Rn. 17 jeweils mwN).

    Zwar kann der Tatrichter nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte seine Überzeugung von täuschungsbedingten Fehlvorstellungen auf der Grundlage eines sachgedanklichen Mitbewusstseins auf Indizien stützen und etwa bei einem regelhaften Vorstellungsbild durch Vernehmung einzelner Zeugen auf einen Irrtum auch bei anderen Geschädigten schließen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13 Rn. 17; Beschlüsse vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 Rn. 19; vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 Rn. 9; vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12 Rn. 15 jeweils mwN; LK-Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 87).

  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    So gibt es etwa keinen Rechtssatz des Inhalts, Feststellungen zu einem Irrtum beim Betrug könnten nicht auf der Grundlage geständiger Angaben des Täters getroffen werden (BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98; in der Tendenz differenzierend BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Mai 2014 aaO).
  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten);

    Es genügt nicht, die Person in der Annahme nicht zu vernehmen, dass es selbstverständlich sei, die Mitarbeiter von Internet-Versandanbietern führten eine Bestellung grundsätzlich im Vertrauen auf die Zahlungswilligkeit des Bestellers aus (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • LG Köln, 17.12.2020 - 112 KLs 9/19
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