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   BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01 (1)   

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BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01 (1) (https://dejure.org/2001,4430)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 StR 82/01 (1) (https://dejure.org/2001,4430)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 StR 82/01 (1) (https://dejure.org/2001,4430)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5).
  • BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89

    Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zurückzuweisen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9).
  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92

    Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zurückzuweisen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 417/07

    Tötungsvorsatz; Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Soweit der Generalbundesanwalt ausgeführt hat, das Landgericht stelle mit der weiteren Formulierung nur "auf die grundsätzliche Bewertung des Totschlags als schwerwiegendes Delikt ab", so liegt gerade hierin die unzulässige Doppelverwertung der strafbegründenden Verwirklichung des Tatbestands selbst (vgl. Senatsbeschl. vom 28. März 2001 - 2 StR 82/01).
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BGH, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 StR 82/01 (https://dejure.org/2001,50976)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01
    Der Wert des verletzten Rechtsgutes ist kein selbständiger Faktor für die Strafhöhe (vgl. BGHSt 3, 179).
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