Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4609
BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02 (https://dejure.org/2002,4609)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2002 - 3 StR 114/02 (https://dejure.org/2002,4609)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 3 StR 114/02 (https://dejure.org/2002,4609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 24 StGB
    Vergewaltigung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges als Drohmittel; Urteilsformel bei Qualifikationen; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; Zweifelsgrundsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Vergewaltigung - Versuch - Allgemeine Sachrüge - Einzelbeanstandung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 260 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1
    Verhältnis zwischen § 177 Abs. 3 und Abs. 4 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 656 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02
    Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, fehlt es an einer Tatsachengrundlage, um beurteilen zu können, ob der Angeklagte trotz Aufgabe der weiteren Tatausführung mangels Freiwilligkeit wegen Vergewaltigungsversuchs strafbar bleibt, weil er die Ausführung seines Tatplans nicht mehr für möglich hielt, sich auf Grund äußerer oder innerer Hemmnisse außerstande sah, die Tat zu vollenden, oder nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186 m. w. N.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 10), Nach den bisherigen Feststellungen ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von seinem Opfer aus freien Stücken abgelassen hat.
  • BGH, 31.05.1989 - 2 StR 130/89

    Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02
    Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, fehlt es an einer Tatsachengrundlage, um beurteilen zu können, ob der Angeklagte trotz Aufgabe der weiteren Tatausführung mangels Freiwilligkeit wegen Vergewaltigungsversuchs strafbar bleibt, weil er die Ausführung seines Tatplans nicht mehr für möglich hielt, sich auf Grund äußerer oder innerer Hemmnisse außerstande sah, die Tat zu vollenden, oder nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186 m. w. N.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 10), Nach den bisherigen Feststellungen ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von seinem Opfer aus freien Stücken abgelassen hat.
  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 574/00

    Fassung des Tenors bei § 177 Abs. 4 StGB

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02
    Der Senat neigt in Abweichung von seinem bisherigen Standpunkt (NStZ 2000, 254, 255 m. w. N.; Beschl. vom 15. Februar 2001 - 3 StR 574/00) dazu, wegen der von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderten rechtlichen Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der Qualifikationen in der Urteilsformel für erforderlich zu halten (vgl. im einzelnen Pfister in NStZ-RR 2001, 353, 360).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auf diese Weise kommt der eigene und gegenüber § 177 Abs. 1 und 2 StGB erhöhte Unrechtsgehalt der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 (schwere Vergewaltigung) und des § 177 Abs. 4 StGB (besonders schwere Vergewaltigung) im Urteilstenor prägnant und allgemein verständlich zum Ausdruck (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 3; ebenso Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 260 Rdn. 24; Engelhardt in KK StPO 4. Aufl. § 260 Rdn. 30; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 61; Granderath MDR 1984, 988).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht