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   BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03   

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https://dejure.org/2003,3838
BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03 (https://dejure.org/2003,3838)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - 3 StR 123/03 (https://dejure.org/2003,3838)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 3 StR 123/03 (https://dejure.org/2003,3838)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Bewertungseinheit bei der Abgabe von Betäubungsmitteln; Annahme von Tateinheit bei Abgabe teils an Erwachsene und teils an Minderjährige aus der gleichen Erwerbsmenge; Strafzumessung bei Annahme minder schwerer Fälle der Abgabe an Minderjährige

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertungseinheit bei allen Abgabedelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 109
  • StV 2003, 619
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03
    In einem solchen Fall, in dem der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und nur eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten die Grundsätze der Bewertungseinheit nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern auch bei allen Abgabedelikten, selbst wenn die Abgabe an Minderjährige erfolgt; wird dabei aus der gleichen Erwerbsmenge teils an Erwachsene verkauft und teils an Minderjährige abgegeben, führt dies zur Tateinheit zwischen unerlaubtem Handeltreiben und Abgabe an Minderjährige (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15; BGH bei Winkler NStZ 1999, 232, 233 Fn. 8, 15; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 a Rdn. 33 m. w. N.; krit. hierzu Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor § 52 Rdn. 29 a).
  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Da minder schwere Fälle bei der Frage, welches Gesetz die schwerste Strafe androht (§ 52 Abs. 2 Satz 1 StGB) zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 2004, 109, 110; BGH NStE Nr. 4 zu § 239 a StGB), ist die zu verhängende Strafe dem § 339 StGB zu entnehmen, der Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren vorsieht.
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    In einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (Senat BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; Senat NStZ 2004, 109 m. w. N.).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Eines Teilfreispruchs bedurftes daher nicht, da weil sämtliche Einzelverkäufe erwiesen sind und sich als Bestandteil der jeweiligen Tat darstellen, derentwegen die Verurteilung erfolgt (BGHSt 44, 196; Münchener Kommentar / von Heintschel-Heinegg StGB § 53 Rn. 27; Beck'scher Onlinekommentar StGB § 53 Rn. 14; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 636; BGH NStZ 2004, 109; BGH BeckRS 2002, 30268146).
  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 136/20

    Tateinheit (Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung bei Verletzung mehrerer

    Maßgeblich ist vielmehr ein Vergleich der konkret in Betracht kommenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen, etwa dem Vorliegen eines minder schweren oder eines besonders schweren Falls bei dem jeweiligen Delikt (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 373/93, BGHR StGB § 52 Abs. 2 Androhen 1 mwN; Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109; SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 52 Rn. 70; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 52 Rn. 3).
  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages:

    Die Strafkammer hätte daher nach § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB prüfen müssen, welche dieser beiden Vorschriften die schwerere Strafe androht, wofür der Vergleich der konkret in Betracht kommenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen maßgeblich ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2022 - 4 StR 175/22 Rn. 11; Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 136/20 Rn. 6; Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109; Eschelbach in SSW-StGB, 5. Aufl., § 52 Rn. 76; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 52 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, und vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, 2 3 4 NStZ-RR 2012, 121, jeweils mwN); dies gilt auch, wenn - wie zum Teil im vorliegenden Fall - die Abgabe an Minderjährige erfolgt (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109).
  • BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05

    Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer

    Die Möglichkeit einer so begründeten Bewertungseinheit (vgl. auch für Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG: BGH NStZ 2004, 109 m.w.N.) - oder mehrerer Bewertungseinheiten - lag hier auf der Hand, und zwar schon angesichts der Einzelverkäufe aus einem Ladengeschäft heraus, insbesondere aber auf Grund der abschließenden Sicherstellung einer zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Menge von über 130 Gramm Marihuana (Gegenstand des Schuldspruchs nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 175/22

    Revisionsbegründung (Widerspruch Revisionsantrag und Revisionsbegründungsschrift:

    Für die Ermittlung des sonach maßgeblichen Strafrahmens ist ? entgegen der Auffassung des Landgerichts ? kein abstrakter Strafrahmenvergleich, sondern ein Vergleich der konkret in Betracht kommenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen, etwa dem Vorliegen eines minder schweren oder eines besonders schweren Falls bei dem jeweiligen Delikt geboten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 ? 4 StR 136/20 Rn. 6; Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109; SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 52 Rn. 76; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 52 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG steht in Tateinheit mit dem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10, juris Rn. 4; vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, NStZ 2004, 105; vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109 Rn. 3; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29a Rn. 35; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29a BtMG Rn. 34; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29a Rn. 30).
  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14

    Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten

    Dazu in Tateinheit steht das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedenfalls dann, wenn die zur Veräußerung bestimmte Erwerbsmenge nicht nur vorsätzlich an Minderjährige verkauft wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, juris Rn. 16; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10, juris Rn. 5 f.).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

  • BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03

    Verfahrensvoraussetzung der Anklage (Tateinheit; prozessuale Tat;

  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 176/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe

  • BGH, 26.10.2004 - 3 StR 360/04

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 483/13

    Unterschreitung der Strafuntergrenze und Ablehnung eines minder schweren Falles

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