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   BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03   

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BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3198)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3198)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 267 StPO; § 261 StPO
    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger - Anknüpfungstatsachen); Beweiswürdigung (Freispruch; Darstellungsmangel; "Aussage gegen Aussage"; Zweifelssatz; Überzeugungsbildung); Urteilsgrümde

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerstandsunfähigkeit bei sexuellem Missbrauch; Sexueller Missbrauch im Ausbildungsverhältnis ; Widerstandsunfähigkeit durch Schreckstarre; Sachverständiger als Beweismittel; Freispruch aus tatsächlichen Gründen

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 77 ff.; ; StGB § 77 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 185; ; StGB § 194 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 611
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Ein Sachverständiger ist u. a. dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die sicheren tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 und 16; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 284).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Angesichts der Konstellation "Aussage gegen Aussage" und des Fehlens von außerhalb der Aussage des Tatopfers liegender Indizien (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23) ist die Beweiswürdigung weder lückenhaft noch stellt sie zu hohe Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 m. w. N.).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Die Urteilsgründe genügen diesen Anforderungen, die § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO an die Darstellung eines freisprechendes Urteils stellt, und sind - was entscheidend ist - eine geeignete Grundlage für die Nachprüfung durch das Revisionsgericht, ob der Freispruch auf bedenkensfreien Erwägungen beruht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 und 5).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Die Urteilsgründe genügen diesen Anforderungen, die § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO an die Darstellung eines freisprechendes Urteils stellt, und sind - was entscheidend ist - eine geeignete Grundlage für die Nachprüfung durch das Revisionsgericht, ob der Freispruch auf bedenkensfreien Erwägungen beruht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 und 5).
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Ein Sachverständiger ist u. a. dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die sicheren tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 und 16; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 284).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Angesichts der Konstellation "Aussage gegen Aussage" und des Fehlens von außerhalb der Aussage des Tatopfers liegender Indizien (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23) ist die Beweiswürdigung weder lückenhaft noch stellt sie zu hohe Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter in dem Urteil grundsätzlich zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für eine Verurteilung erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11 und 12).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter in dem Urteil grundsätzlich zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für eine Verurteilung erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11 und 12).
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen -

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Wegen der Kostenentscheidung verweist der Senat auf BGHSt 11, 189.
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 98/79

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen - Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03
    Feststellungen dazu, daß der Angeklagte die auf seiner Macht und seiner Überlegenheit gegenüber der Auszubildenden D. beruhende innere Abhängigkeit in einer für diese erkennbaren Weise als Mittel eingesetzt hat, um sie sich für sexuelle Handlungen gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 174 Rdn. 14), hat es nicht treffen können.
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 506/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Abgabe einer

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Anders als in Fällen, in denen zur Gutachtenserstellung erforderliche Tatsachen nicht bekannt sind (hierzu BGH, Urteil vom 14. Juni 1960 - 1 StR 73/60, NJW 1960, 1582) oder nicht beschafft werden können (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03, NStZ 2003, 611), wären hier die Vorlage der zu begutachtenden Diamanten an einen Sachverständigen und damit die Gutachtenserstellung ohne Weiteres möglich gewesen.
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Hinsichtlich des weiteren Kostenausspruchs wird auf die Entscheidungen des BGH vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03, vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03 und vom vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 33/57 (BGHSt 11, 189) verwiesen.
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Die Kostenschuld bezüglich der gerichtlichen Auslagen obliegt beiden Beschwerdeführern (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Dies ist beim Sachverständigenbeweis anzunehmen, wenn notwendige Anknüpfungstatsachen für ein Gutachten gänzlich fehlen und vom Sachverständigen auch mittels seiner besonderen Sachkunde nicht ermittelt werden können, wenn es also nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu beschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (BGHSt 14, 339, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Ungeeignetheit 6, 16; BGH NStZ 2003, 611, 612).
  • BGH, 06.07.2011 - 2 StR 124/11

    Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen, präsenten Zeugen (Umdeutung in

    Ein Sachverständiger ist als Beweismittel völlig ungeeignet, wenn das Gutachten zu keinem verwertbaren Ergebnis führen kann, so z.B. wenn die für das Gutachten notwendigen tatsächlichen Grundlagen nicht gegeben sind und auch nicht beschafft werden können (BGH NStZ 2003, 611).
  • BGH, 30.09.2004 - 5 StR 312/04

    Darlegungsvoraussetzungen bei der Verfahrensrüge (Beweisantrag ins Blaue hinein;

    Wegen der Kostenentscheidung verweist der Senat auf BGHSt 11, 189 und BGH, Beschl. vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03 (vgl. auch Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 473 Rdn. 95).
  • VG München, 29.11.2023 - M 5 K 21.1357

    Dienstunfall, Anerkennung weiterer Körperschäden, Amtsermittlung, Kein weiteres

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH, U.v. 10.7.2003 - 3 StR 130/03 - NStZ 2003, 611, juris Rn. 19 f.; BGH, B.v. 7.8.2008 - 3 StR 274/08 - NStZ 2009, 48, juris Rn. 7).
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