Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5655
BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02 (https://dejure.org/2002,5655)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2002 - 3 StR 14/02 (https://dejure.org/2002,5655)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02 (https://dejure.org/2002,5655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das BtMG - Entziehungsanstalt - Einziehung von Gegenständen - Vorwegvollzug - Sachrüge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe, damit die Therapie der Entlassung in die Freiheit vorausgeht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 60/96

    Voraussetzung für die Einziehung des Mobiltelefons eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02
    Es ist nicht festgestellt, daß er während der Zeit des abgeurteilten Besitzes des Betäubungsmittels überhaupt ein Handy bei sich hatte (vgl. BGHR StGB § 74 I Tatmittel 5, 6).
  • BGH, 09.01.1986 - 4 StR 616/85

    Vollzug der Strafe - Strafe vor Maßregel - Strafe als Vorstufe der Maßregel -

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02
    Soweit die Strafkammer meint, daß eine Erfolgsaussicht der Therapie nur dann bestehe, wenn sie zum Ende der Haftstrafe durchgeführt wird, fehlt es zudem an konkreten Anhaltspunkten dafür, weshalb eine Gefährdung des Erfolgs des Maßregelvollzugs durch einen anschließenden Strafvollzug begründet werden kann und wie sich diese bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 11 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12; BGH NStZ 1986, 427, 428).
  • BGH, 19.07.1996 - 2 StR 256/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Einziehung

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02
    Es ist nicht festgestellt, daß er während der Zeit des abgeurteilten Besitzes des Betäubungsmittels überhaupt ein Handy bei sich hatte (vgl. BGHR StGB § 74 I Tatmittel 5, 6).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend dargetan hat, fehlt es an hinreichenden Feststellungen dazu, ob beziehungsweise inwieweit diese Gegenstände in einem Bezug zu den abgeurteilten Taten standen, etwa Tatmittel oder Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 1 und 2 StGB waren (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04

    Verfall (Erlangen); erweiterter Verfall (tatrichterliche Überzeugung); Einziehung

    Dies ergibt sich auch nicht aus der nicht mit konkreten Tatsachen belegten Erwägung des Landgerichts, das Mobiltelefon sei einzuziehen, "da es als Mittel zur Begehung einer Straftat eingesetzt wurde" (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - und vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02).
  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 477/22

    Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der

    Damit bleibt unklar, ob insofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einziehungsanordnung gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 27; vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 30.10.2012 - 3 StR 449/12

    Einziehung (Bedeutung des einzuziehenden Gegenstands gerade für die abgeurteilte

    "Eine Einziehung nach § 74 StGB setzt voraus, dass der Gegenstand bei der Begehung gerade der abgeurteilten Tat eine Rolle gespielt hat (Senat, Beschluss vom 20.2.2002, - 3 StR 14/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht