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   BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01   

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https://dejure.org/2001,5238
BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01 (https://dejure.org/2001,5238)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3 StR 199/01 (https://dejure.org/2001,5238)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3 StR 199/01 (https://dejure.org/2001,5238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Prostitution; Schwerer Menschenhandel (Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung); Gewalt; Drohung; Einverständnis; Qualitativ andere oder intensivere Prostitution

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerer Menschenhandel - Gefährliche Körperverletzung - Verletzung sachlichen Rechts - Prostitution - Sexuelle Selbstbestimmung - Zuhälter

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1
    Anwendbarkeit bei einem der Prostitution bereits nachgehendem Opfer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96

    Prostitution - Ablieferung der Prostitutionseinnahmen - Fortsetzung der nicht

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01
    Diese Vorschrift schützt eine Person, die der Prostitution bereits nachgeht, davor, daß sie nicht zu einer andersartigen, von ihr nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung genötigt wird (vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01
    Daß die Prostitution, der die Geschädigten in den vom Angeklagten ausgewählten Etablissements nachgingen, sich als qualitativ anders oder intensiver als die zuvor ausgeübte Prostitution darstellte (vgl. BGHSt 42, 179, 181), kann den Urteilsfeststellungen nicht entnommen werden.
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94

    Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01
    Diese Vorschrift schützt eine Person, die der Prostitution bereits nachgeht, davor, daß sie nicht zu einer andersartigen, von ihr nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung genötigt wird (vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96).
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