Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2993
BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung - Verfahrensrüge - Ablehnungsgesuch - Sachverständiger - Versicherung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 24 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • captain-huk.de

    "Besorgnis der Befangenheit”

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 74 Abs. 1
    Befangenheit des Sachverständigen wegen Tätigkeit für die Schadensversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 215
  • NStZ-RR 2011, 303
  • StV 2002, 4
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    a) Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrags bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224; BGH, Beschl. vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01; Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19).
  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    a) Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrags bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224; BGH, Beschl. vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01; Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19).
  • BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    Die Tatsache, daß der Sachverständige vor der Hauptverhandlung (auch) für die Brandversicherung beruflich tätig geworden und bezahlt worden war, rechtfertigt aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis, daß er bei Erstattung seines Gutachtens in dem Strafverfahren gegen ihn nicht unbefangen sein würde; unabhängig davon, ob sich der Sachverständige in seinem für die Versicherungsgesellschaft erstatteten Gutachten bereits festgelegt hatte, war allein sein berufliches Tätigwerden (auch) für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250, 251; BGHSt 20, 245, 246).
  • RG, 16.06.1938 - 2 D 172/38

    Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    Die Tatsache, daß der Sachverständige vor der Hauptverhandlung (auch) für die Brandversicherung beruflich tätig geworden und bezahlt worden war, rechtfertigt aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis, daß er bei Erstattung seines Gutachtens in dem Strafverfahren gegen ihn nicht unbefangen sein würde; unabhängig davon, ob sich der Sachverständige in seinem für die Versicherungsgesellschaft erstatteten Gutachten bereits festgelegt hatte, war allein sein berufliches Tätigwerden (auch) für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250, 251; BGHSt 20, 245, 246).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den erfolgreich als befangen abgelehnten Sachverständigen wiederholt entschieden (BGHSt 20, 222, 224; BGH NStZ 2002, 44; StV 2002, 4, 5).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen hinderte die Kammer zwar nicht, ihn über die von ihm im Rahmen seines Auftrags ermittelten Tatsachen als Zeugen oder sachverständigen Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 20, 222 ff.; BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 7; BGH NStZ 2002, 44).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 1 W 58/06

    Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Beschäftigung in einer für die

    Anders wäre dies etwa, wenn der Sachverständige schon ein Privatgutachten in derselben Sache für eine der an dem Rechtsstreit beteiligten Versicherungen erstattet hätte und insofern bereits für deren Interessen tätig war (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 215), wenn er zu einer dieser Versicherungen in einer abhängigen und ständigen Verbindung ("Haussachverständiger") stünde oder - über die D. - überhaupt wirtschaftlich mit den diese beauftragenden Versicherungen derart verflochten wäre, dass eine unvoreingenommene Bearbeitung von ihm nicht mehr erwartet werden könnte.
  • KG, 18.11.2016 - 10 W 136/16

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei

    Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn der Sachverständige schon ein Privatgutachten in derselben Sache für die beklagte Versicherung erstattet hätte und insofern bereits für deren Interessen tätig war (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 215), wenn er zu der beklagten Versicherung in einer abhängigen und ständigen Verbindung ("Haussachverständiger") stünde oder überhaupt wirtschaftlich mit den ihn beauftragenden Versicherungen derart verflochten wäre, dass eine unvoreingenommene Bearbeitung von ihm nicht mehr erwartet werden könnte.
  • LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12

    Durchsuchung der Geschäftsräume bei Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens

    Die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen aus Art, 13 1 GG gebietet es, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (vgl. BGH NStZ 02, 215, 216 [BGH 09.11.2001 - 3 StR 216/01] m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht