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   BGH, 15.08.2001 - 3 StR 231/01   

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https://dejure.org/2001,6077
BGH, 15.08.2001 - 3 StR 231/01 (https://dejure.org/2001,6077)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2001 - 3 StR 231/01 (https://dejure.org/2001,6077)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01 (https://dejure.org/2001,6077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord - Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Prüfung des Rücktrittshorizonts - Strafbefreiender Rücktritt - Sachrüge - Rechtsmittel - Verwertung von Umständen zum Nachteil des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Unbeendeter Versuch bei korrigierter Vorstellung über die Möglichkeit des Erfolgseintritts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 231/01
    Erkennt aber der Täter im unmittelbaren Zusammenhang mit der letzten Ausführungshandlung seine Vorstellung als irrig, so erlangt die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung für den Rücktrittshorizont maßgebliche Bedeutung (BGHSt 36, 224).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 231/01
    Deshalb bedürfen in einem solchen Fall die Vorstellungen des Täters besonders eingehender Erörterung (vgl. BGHR StGB § 24 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31, 33; BGH bei Altvater NStZ 1999, 20; 2000, 24 m.w. Nachw.).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    So liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in dem Fall, dass das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01: das Opfer verfolgte den Täter "über eine längere Strecke"; Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 f.: das Opfer lief die Treppe von der Empore zum Eingangsbereich der Diskothek hinunter; s. weiter BGH, Urteile vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, NStZ 2005, 150, 151, und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 f.).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11

    Bedingter Tötungsvorsatz (Feststellungen); unbeendeter und beendeter Versuch

    Lägen keine weiteren Erkenntnisse vor, hätten die genannten Äußerungen ausdrückliche Erörterungen gebieten können zu dem von der Strafkammer angenommenen (bedingten) Tötungsvorsatz ebenso wie vor allem zu der vom Generalbundesanwalt aufgeworfenen Frage, ob der Angeklagte beim Verlassen des Tatorts möglicherweise geglaubt haben könnte, noch nicht alles für die Tötung Erforderliche getan zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01), sodass er - unbeschadet etwaiger Besonderheiten wegen der Mitwirkung mehrerer Täter, die gleichzeitig den Tatort verließen - allein durch das Absehen von weiteren Handlungen freiwillig vom Mordversuch zurückgetreten sein könnte.
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