Rechtsprechung
BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 17 StGB
Finale Verknüpfung bei Raub und räuberischer Erpressung; mangelnde Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Verbotsirrtum - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 S 1 StGB, § 20 StGB, § 249 StGB, § 250 StGB, § 253 StGB
Strafverfahren wegen Raubs: Finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme; Urteilsfeststellungen zur Einsicht des Täters bei Minderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - Wolters Kluwer
Vorliegen eines besonders schweren Raubes bei finaler Verknüpfung zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub
- rewis.io
Strafverfahren wegen Raubs: Finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme; Urteilsfeststellungen zur Einsicht des Täters bei Minderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249; StGB § 253
Vorliegen eines besonders schweren Raubes bei finaler Verknüpfung zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 21.12.2011 - 12 KLs 220/11
- BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 342 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs; …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12
Hat der Täter nicht die Einsicht in das Unerlaubte seines Handelns und kann ihm dies auch nicht vorgeworfen werden, so handelt er nach § 17 Satz 1 StGB ohne Schuld (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10;… Fischer, aaO, § 21 Rn. 3 mwN). - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 57/11
Besonders schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe, bei der der …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12
Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen versuchten (richtig: "besonders", vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 3 StR 57/11, NStZ 2011, 702) schweren Raubes nicht. - BGH, 21.03.2006 - 3 StR 3/06
Besonders schwere Vergewaltigung (Urteilstenor); Raub (finaler Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12
An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, der Täter den Entschluss zur Wegnahme vielmehr erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508 mwN).
- BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16
Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität; …
Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, juris Rn. 4;… vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, juris Rn. 5; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, StV 2014, 545, 546). - BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und …
Nicht anders als beim Raub genügt es daher nicht, wenn der Einsatz des Nötigungsmittels nicht zum Zwecke der - hier erfolgten - Herausgabe des Geldes vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss, dem Opfer eine Handlung abzunötigen, erst nach der Gewaltanwendung oder Drohung fasst (vgl. Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, NStZ-RR 2012, 342). - BGH, 18.06.2015 - 4 StR 136/15
Raub (Zeitpunkt des Wegnahmevorsatzes)
Den Entschluss zur Wegnahme hat er erst nach der Vergewaltigung gefasst (vgl. zu dieser Fallkonstellation BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, NStZ-RR 2012, 342 (Ls.), vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45 f., vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, vom 5. November 2013 - 2 StR 388/13, StV 2014, 285, und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).