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   BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01   

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https://dejure.org/2001,3310
BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01 (https://dejure.org/2001,3310)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2001 - 3 StR 272/01 (https://dejure.org/2001,3310)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01 (https://dejure.org/2001,3310)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 17 StGB; § 33 StGB; § 261 StPO
    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr; Erlaubnistatbestandsirrtum; Tatbestandsirrtum; Notwehrexzess (asthenische Affekte; extensiver und intensiver Exzess); Fahrlässige Körperverletzung; Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags - Revision des Nebenklägers - Unzulässige Verfahrensbeschwerde - Sachrüge - Feherhafte Beweiswürdigung - Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff - Notwehrlage - Angriffsgefahr - Steuerungsfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 33; ; StGB § 20; ; StGB § 229

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 33
    Anwendbarkeit des § 33 StGB nur während der Notwehrlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 141
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 02.12.1890 - 2950/90

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Exzeß in der Verteidigung gegen einen bloß

    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • RG, 24.10.1919 - V 301/19

    Kann im Fall vermeintlicher Notwehr fahrlässige Tötung straflos bleiben, wenn sie

    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • RG, 19.03.1928 - II 193/28

    1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der

    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - ohne eigene Erwägungen dem Ergebnis einer sachverständigen Begutachtung an, muß er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die rechtliche Prüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f; 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - ohne eigene Erwägungen dem Ergebnis einer sachverständigen Begutachtung an, muß er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die rechtliche Prüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f; 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - ohne eigene Erwägungen dem Ergebnis einer sachverständigen Begutachtung an, muß er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die rechtliche Prüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f; 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Voraussetzung ist das Bestehen einer objektiv gegebenen Notwehrlage; auf Fälle der sogenannten Putativnotwehr, also unter anderem in einer irrtümlich angenommenen Notwehrlage (vgl. Fischer aaO, § 32 Rn. 51 mwN), ist die Vorschrift des § 33 StGB nicht anwendbar (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141; vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204; vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600, jeweils mwN; Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630; s. auch LK/Zieschang aaO, § 33 Rn. 24 ff.; MüKo-StGB/Erb aaO, § 33 Rn. 18; Beck-OK StGB/Heuchemer, § 33 Rn. 13; Motsch, Der straflose Notwehrexzess, 2003, S. 39).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Sollte die Angeklagte aus dem Verhalten M. s den irrigen Schluß gezogen haben, ein neuer Angriff stehe unmittelbar bevor, so kämen allenfalls die rechtlichen Grundsätze der Putativnotwehr in Betracht (Lenckner/Perron aaO Rdn. 28, 65), auf die aber vor allem § 33 StGB keine Anwendung findet (BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10

    Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs;

    Anders als in dem Fall, dass der Täter die Fortsetzung eines bereits beendeten Angriffs annimmt (hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141), ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen, denn die objektive Notwehrlage dauert fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, NStZ 1987, 20).
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10

    Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage;

    Ein Irrtum des Täters über das Vorliegen eines Angriffs oder die Erforderlichkeit der Verteidigung ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der eine Bestrafung wegen einer vorsätzlichen Tat (hier einer gefährlichen Körperverletzung) ausschließt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    Die Anwendung des § 33 StGB setzt voraus, dass während der Vornahme aller Verteidigungshandlungen, die unter § 33 StGB fallen sollen, eine Notwehrlage, mithin ein gegenwärtiger Angriff vorliegt (vgl. BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141, 142; Fischer, StGB 55. Aufl. § 33 Rdn. 2).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    aa) Voraussetzung ist das Bestehen einer objektiv gegebenen Notwehrlage; auf Fälle der sogenannten Putativnotwehr ist die Vorschrift des § 33 StGB nicht anwendbar (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600; Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204).
  • LG Bielefeld, 22.11.2022 - 1 Ks 10/22
    § 33 StGB kommt einem Täter jedoch nur so lange zugute, wie auch tatsächlich eine Notwehrlage besteht (BGH, Urteil vom 24.10.2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141 m.w.N.).
  • AG Brühl, 12.08.2021 - 51 Ls 1/21

    Körperverletzungsdelikte unter Einfluss von Canabis

    Nach Überzeugung des Gerichts liegt vorliegend in der maßlosen Gewaltanwendung des Angeklagten vielmehr ein (extensiver) Notwehrexzess begründet, so dass auch § 33 StGB nicht zugunsten des Angeklagten greift (vgl. nur BGH NStZ 2002, 141 - dort Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 18.05.2022 - 9 A 50/21

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG bei

    Andererseits umfasst § 33 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich den intensiven Notwehrexzess, bei dem der Täter bei einer objektiv gegebenen Notwehrlage bewusst die Grenzen der Notwehr überschreitet, und findet gerade keine Anwendung auf den hier einschlägigen extensiven Notwehrexzess, der an eine objektiv nicht mehr gegebene Notwehrlage anknüpft (vgl. u. a. BGH, U. v. 24.10.2001 - 3 StR 272/01 - juris).
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