Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4944
BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02 (https://dejure.org/2002,4944)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2002 - 3 StR 292/02 (https://dejure.org/2002,4944)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02 (https://dejure.org/2002,4944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 29 BtMG; § 31 Nr. 1 BtMG; § 46 StGB
    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier; Eigennützigkeit); Strafzumessung (Aufklärungserfolg; Kronzeugenregelung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßregel - Einziehung - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Bewaffnung - Eigennützigkeit der Handlung - Täterschaft - Beihilfe

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Eigennützigkeit des Handeltreibens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    Für die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG rechtlich unerheblich ist, in welchem Verfahrensstadium der Angeklagte sein Wissen preisgibt, so daß eine Offenbarung grundsätzlich auch noch in der Hauptverhandlung genügt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21, 25).
  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 229/00

    Konkurrenz bewaffneter Handel - Einfuhr von BtM

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    Denn in diesem Fall wäre die bewaffnete Einfuhr als rechtlich unselbständiger Teilakt des Handeltreibens in diesem aufgegangen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Juni 2000 - 3 StR 229/00).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    In den Genuß der Strafmilderung kann im übrigen auch derjenige Angeklagte kommen, der den eigenen Tatbeitrag nicht gesteht oder sonst zu seiner Aufdeckung nicht beiträgt (BGHSt 33, 80; BGH NStZ-RR 1996, 181).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    Der Täter des Handeltreibens muß als tatbestandsmäßige Voraussetzung selbst eigennützige Beweggründe verfolgen (BGHSt 34, 124).
  • BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    Eigennützig handelt der Straftäter, dessen Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tat verspricht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 11, 15, 33).
  • BGH, 12.08.1988 - 2 StR 345/88

    Unzulässige Vorwegnahme einer Beweiswürdigung - Erfordernis des Eigennutzes beim

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    Eigennützig handelt der Straftäter, dessen Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tat verspricht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 11, 15, 33).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    Für die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG rechtlich unerheblich ist, in welchem Verfahrensstadium der Angeklagte sein Wissen preisgibt, so daß eine Offenbarung grundsätzlich auch noch in der Hauptverhandlung genügt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21, 25).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    Eigennützig handelt der Straftäter, dessen Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tat verspricht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 11, 15, 33).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
    In den Genuß der Strafmilderung kann im übrigen auch derjenige Angeklagte kommen, der den eigenen Tatbeitrag nicht gesteht oder sonst zu seiner Aufdeckung nicht beiträgt (BGHSt 33, 80; BGH NStZ-RR 1996, 181).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 11.11.2009 - 2 StR 429/09

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen);

    Nur in Bezug auf dieses Drittel weist der Angeklagte die für täterschaftliches Handeltreiben erforderliche Eigennützigkeit auf (vgl. BGH StraFo 2003, 145).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht