Rechtsprechung
BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 25 StGB; § 27 StGB; § 169 GVG; § 261 StPO; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mittäterschaft und Beihilfe (Kurier); Verletzung der Öffentlichkeit (Ausschluss bei Fragen, die auch außerhalb der Hauptverhandlung hätten erörtert werden können); Beweiswürdigung (Aussage gegen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Täterschaft - Mittäter - Teilnahme - Gehilfe - Beihilfe - Revision - Verfahrensrüge - Öffentlichkeit - Verhandlung - Öffentlichkeitsgrundsatz - Urteilsgründe - Aussage gegen Aussage
- Judicialis
StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GVG § 169; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
Kurier als Mittäter oder Gehilfe des Handels mit BtM - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
Täter eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kann aber nur sein, wer selbst eigennützig handelt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3). - BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel - …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
Der Besitz ist nur dann gegenüber dem Handeltreiben subsidiär, wenn dieses in Täterschaft begangen wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 47). - BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
Es genügt vielmehr, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGH NStZ 1982, 476, 477).
- BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 26. April 2000, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54). - BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung alleine davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; BGH StV 2000, 599). - BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung alleine davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; BGH StV 2000, 599). - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
Der Besitz ist nur dann gegenüber dem Handeltreiben subsidiär, wenn dieses in Täterschaft begangen wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 47). - BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung alleine davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; BGH StV 2000, 599).
- OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
Verkehrsschild, Sichtbarkeitsgrundsatz
Abgesehen davon fallen Terminankündigungen nicht unter den Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. BGH Beschluss vom 20.12.2001 - 3 StR 295/01), so dass der behauptete Verstoß nicht gegeben ist.