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   BGH, 20.02.2002 - 3 StR 338/01   

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https://dejure.org/2002,5602
BGH, 20.02.2002 - 3 StR 338/01 (https://dejure.org/2002,5602)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2002 - 3 StR 338/01 (https://dejure.org/2002,5602)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01 (https://dejure.org/2002,5602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Gewerbsmäßiger Betrug - Urkundenfälschung - Tateinheit - Versuch - Einzelstrafe - Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StGB § 54 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Keine Einbeziehung einer Gesamtstrafe, bei der keine Einzelstrafen bestimmt sind

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 3 StR 338/01
    Der Tatrichter hat in diesem Fall einen Härteausgleich bei der Bemessung der neuen Strafe vorzunehmen (BGHSt 43, 34; vgl. auch Rissing-van Saan in LK StGB 11. Aufl. § 55 Rdn. 26).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 3 StR 338/01
    Dessen hätte es bedurft (BGH NStZ 1987, 183), damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob § 54 Abs. 1 StGB richtig angewendet wurde (BGH bei Holtz MDR 1979, 280).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Dieser entzieht sich revisionsrechtlicher Nachprüfung, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der einbezogenen Strafen - mit Ausnahme der Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz (Tat vom 28. April 2006 - Einzelstrafe 6 Monate) - nicht mitteilt, welche Einzelstrafen das Amtsgericht Wetzlar verhängt hatte (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; BGH NStZ-RR 1998, 103; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 417/97 und Beschluss vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01).
  • BGH, 09.01.2007 - 5 StR 489/06

    Urteilsgründe (keine, auch keine angesiegelte Bezugnahme auf ein früheres Urteil;

    Dessen hätte es bedurft (BGH NStZ 1987, 183), damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob § 54 Abs. 1 StGB richtig angewendet wurde (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01).
  • BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03

    Anforderungen an die Mitteilung der einbezogenen Strafen im Urteil

    Das gilt namentlich hinsichtlich der Frage, ob die Vorschrift des § 54 StGB richtig angewandt worden ist (vgl. zu alldem BGH bei Holtz MDR 1979, 280; BGH NStZ 1987, 183; BGH, Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01).
  • BGH, 20.11.2007 - 4 StR 529/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene umfassende nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Es kann deshalb nicht geprüft werden, ob § 54 Abs. 1 StGB richtig angewendet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01).
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