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   BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99   

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BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99 (https://dejure.org/1999,668)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1999 - 3 StR 361/99 (https://dejure.org/1999,668)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 (https://dejure.org/1999,668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 358 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK
    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

  • Wolters Kluwer

    Verschlechterungsverbot - Beschleunigungsgebot - Tatrichter - Strafe - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 358 Abs. 2; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 308
  • NJW 2000, 748
  • NStZ 2000, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270).

    Dieser hat vielmehr grundsätzlich über Art und Höhe der Strafe so zu entscheiden, als ob das (aufgehobene) frühere tatrichterliche Urteil nicht in der Welt wäre (BGHSt 7, 86, 88).

    Damit steht weiter in Einklang, daß nach der Rechtsprechung das Verschlechterungsverbot bei einer Reduzierung des Schuldspruchs, etwa dem Wegfall einer Tat und der dafür verhängten Einzelstrafe, nicht gebietet, die vom früheren Tatrichter (unter Einschluß der weggefallenen Einzelstrafe) für angemessen gehaltene Gesamtstrafe zu ermäßigen es ist ihm vielmehr aus Rechtsgründen nicht verwehrt, die gleiche Gesamtstrafe erneut zu verhängen (BGHSt 7, 86 ff., vgl. Kückein in KK 4. Aufl. § 358 Rdn. 27 m.w.Nachw.).

  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Die Strafkammer hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591), der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181), Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate konkret bestimmt.

    Diese Auffassung liegt auch dem Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1997 - 3 StR 282/97 - zugrunde.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Diese Entscheidung wurde vom Senat mit Beschluß vom 16. Mai 1994 im Hinblick auf den Wegfall der fortgesetzten Handlung (durch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 = BGHSt 40, 138) aufgehoben.
  • BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Die Strafkammer hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591), der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181), Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate konkret bestimmt.
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Die Strafkammer hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591), der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181), Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate konkret bestimmt.
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Die Revisionsbegründung macht demgegenüber nicht geltend, daß auch in weiteren Verfahrensabschnitten das Beschleunigungsgebot verletzt worden wäre: hierzu wäre im übrigen die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich gewesen (vgl. BGHR StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 12. BGH NStZ 1999, 313).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
    Die Strafkammer hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591), der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181), Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate konkret bestimmt.
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Auch das Verbot der Schlechterstellung steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Senat, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310; KK-StPO/Paul, 8. Aufl., § 331 Rn. 2; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 331 Rn. 8).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil entstehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308 (310) mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbietet das Verbot der Schlechterstellung nicht die Umstellung des Schuldspruchs (RG, Urteil vom 9. Juni 1921 - 1767/20, RGSt 56, 119, 121; Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 8; KK-StPO/Paul, 7. Aufl. § 331 Rn. 2).

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO soll bewirken, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310).

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Im Einzelnen hatte der 1. Strafsenat in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung im Einklang mit Erwägungen in einem früheren Urteil des 3. Strafsenats (BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, NJW 2000, 748, 749), das zu dem in § 358 Abs. 2 StPO normierten Verschlechterungsverbot ergangen war, ausgeführt, dem langen Abstand zwischen Tat und Urteil komme bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht eine gleich hohe Bedeutung wie in anderen Fällen zu.
  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Der Senat hatte sich dabei auf eine frühere Entscheidung des anfragenden Senats (Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, NJW 2000, 748, 749) gestützt.

    a) Die entsprechende Anknüpfung an die Verjährungsvorschriften entspricht der bisherigen Rechtsprechung auch jenseits der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 und des anfragenden Senats vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 zur Frage, wie sich der Zeitablauf bei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern auswirkt.

    Vielmehr wird der Strafzumessungsgrund Zeitablauf entsprechend dieser Wertung (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308) vom Tatgericht ausgefüllt.

    Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift zu erkennen gegeben, dass er die dort aufgezählten Delikte auch noch nach längerem zeitlichen Abstand für verfolgungswürdig erachtet (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs vom 29. Juni 1992, BT-Drucks. 12/2975, S. 4; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308).

    Die Taten werden überwiegend von Familienangehörigen begangen und die kindlichen oder jugendlichen Opfer bzw. ihre Vertrauenspersonen werden häufig unter Druck gesetzt oder auf andere Weise dahin beeinflusst, die Übergriffe zu verschweigen (Begründung des Gesetzentwurfs vom 29. Juni 1992, BT-Drucks. 12/2975, S. 4; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308).

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    a) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert den neuen Tatrichter nicht, bei der synoptischen Gegenüberstellung der (fiktiv) ohne und (im Ergebnis) mit der Verfahrensverzögerung festgesetzten Strafen höhere fiktive Strafen zu bestimmen als der frühere Tatrichter, wenn die letztlich verhängte Strafe nicht höher ist als die frühere Strafe (BGHSt 45, 308; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02; Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07).

    Schon deshalb hat der neue Tatrichter über Art und Höhe der Strafen so zu befinden, als ob das frühere Urteil nicht in der Welt wäre (BGHSt 7, 86, 88; 45, 308, 311).

    Der Senat teilt die Auffassung des 3. Strafsenats (BGHSt 45, 308, 312), dass die Verhängung einer gleich hohen oder nur unwesentlich ermäßigten Strafe dann einer besonderen Begründung bedarf, wenn die Verletzung des Beschleunigungsgebotes bei der früheren Straffestsetzung nicht oder nur in geringem Umfang berücksichtigt worden war oder erst nach der vorausgegangenen tatrichterlichen Entscheidung eingetreten ist.

    Die von BGHSt 45, 308 verlangten besonderen Begründungsanforderungen waren zudem maßgeblich davon bestimmt, dass dort allein die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben worden war, während die Einzelstrafen bestehen blieben.

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Dagegen verlangen der 1. und 3. Strafsenat grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge, mit der vom Angeklagten die zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das allgemein als Beschleunigungsgebot bezeichnete Prinzip maßgeblichen Tatsachen in einer Form vorzutragen sind, die der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (BGHSt 45, 308, 310; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 11 - so auch BGH (1. Strafsenat), Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 342/15

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Berücksichtigung des Abstands

    Der 1. Strafsenat hatte in der genannten Entscheidung im Einklang mit Erwägungen in einem früheren Urteil des 3. Strafsenats (BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, NJW 2000, 748, 749), das zu dem in § 358 Abs. 2 StPO normierten Verschlechterungsverbot ergangen war, ausgeführt, dem langen Abstand zwischen Tat und Urteil komme bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht eine gleich hohe Bedeutung wie in anderen Fällen zu.
  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    Eine solche wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Zumessung der Geldbuße Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; BGH, Beschl. v. 20.8.2002 - 5 StR 215/02, wistra 2002, 420 f.).
  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Ob das Verfahren in der Weise verzögert worden ist, daß wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK eine konkret bestimmte Ermäßigung der Strafe hätte erfolgen müssen (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181, 182; BGH, Urt. vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 ), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Deshalb hätte es einer Verfahrensrüge bedurft (vgl. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH NStZ 1999, 313; BGH, Urt. vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 ).

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02

    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten

  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 193/21

    Öffentlichkeitsmaxime (fehlerhafte Hinweise zu Terminen auf Internetseite des

  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 247/23

    Einbeziehung früherer Strafen und Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss 43/08

    Härteausgleich; Verschlechterungsverbot

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ss 14/09

    Strafzumessung: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen; Bestimmung der

  • BGH, 07.06.2005 - 3 StR 169/05

    Gemeinschaftliche Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung; Recht auf

  • BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04

    Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf

  • BGH, 06.01.2004 - 5 StR 517/03

    Strafzumessung beim erpresserischen Menschenraub (Berücksichtigung des

  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07

    Strafzumessung (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung);

  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger

  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06

    Aufklärungspflicht (Ablehnung von Beweisanträgen; Indiztatsachen;

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 381/02

    Untreue (Vermögensgefährdung: Nachteil; verschleiernde Buchführung,

  • BGH, 24.01.2006 - 4 StR 456/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (ausdrückliche Kompensation bei der

  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 215/02

    Strafzumessung bei Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung (Darstellungsmangel;

  • BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02

    Beweiswürdigung (Erschöpfungsgebot; Aussage gegen Aussage; Erinnerungsverlust);

  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 490/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der möglichen Tatbeteiligung eines die

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige

  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung; Gewalt; Beweiswürdigung

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 267/01

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Ausdrückliche Berücksichtigung bei der

  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02

    Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (ausdrückliche

  • BGH, 23.10.2007 - 4 StR 355/07

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf

  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 201/02

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrensverzögerung; Strafzumessung

  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 237/02

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (speziell zu bemessende Strafmilderung;

  • BGH, 10.05.2000 - 2 StR 142/00

    Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe (Verjährung); Konkurrenzen

  • OLG Braunschweig, 07.02.2017 - 1 Ss 1/17

    Verletzung des Verschlechterungsverbots durch Verhängung derselben Strafe in der

  • AG Berlin-Tiergarten, 16.03.2009 - 257 Ds 309/07

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach durchgeführter Revision: Geltung des

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