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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00 (3)   

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https://dejure.org/2000,383
BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00 (3) (https://dejure.org/2000,383)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 StR 378/00 (3) (https://dejure.org/2000,383)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00 (3) (https://dejure.org/2000,383)
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Rechtsextremistische Jugendszene

Art. 30, 95, 96 Abs. 5 GG, § 120 GVG, Umfang und Grenzen der Strafgerichtsbarkeit des Bundes, einschränkende Auslegung von § 269 StPO und § 336 S. 2 StPO bei Verstoß gegen grundgesetzliche Kompetenzverteilung;

§ 120 GVG, kein Ermessen des Generalbundesanwalts bei der Ausübung seines Evokationsrechts

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach § 74 JGG

  • HRR Strafrecht

    § 269 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Strafverfolgungskompetenz des Bundes (Abgrenzung zur Länderkompetenz; Vorgaben durch das Grundgesetz); Auslegung des Merkmals "bestimmt und geeignet die innere Sicherheit ... zu beeinträchtigen" (§ 120 Abs. 2 S.1 Nr. 3a GVG); "besondere Bedeutung des Verfahrens"; ...

  • lexetius.com

    StPO § 269, § 336 Satz 2; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 269, 336 Satz 2 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG
    Staatsschutzstrafrecht/rechts- und linksextremistische Gewalttaten/Strafverfolgungskompetenz des Bundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und der Oberlandesgerichte

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 269, 336 Satz 2 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG
    Staatsschutzstrafrecht/rechts- und linksextremistische Gewalttaten/Strafverfolgungskompetenz des Bundes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 238
  • NJW 2001, 1359
  • NStZ 2001, 265
  • NJ 2001, 213 (Ls.)
  • StV 2001, 219 (Ls.)
  • JR 2001, 388
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß die weitergehende sachliche Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung die weniger weit gehende des Gerichts niedrigerer Ordnung mitumfasse und die Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht höherer Ordnung den Angeklagten nicht benachteilige (BGHSt 43, 53, 55).

    Demgemäß führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, in der Regel nicht zu einer Urteilsaufhebung in der Revisionsinstanz (vgl. nur BGHSt 21, 334, 358; 43, 53, 55 m.w.Nachw.).

    Diesen Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen hat nicht erst das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu beheben, vielmehr ist er bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und zu korrigieren (BVerfGE 9, 223, 229 f.; BGH GA 1970, 25; BGHSt 43, 53, 56).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Denn hierdurch verstößt das Gericht höherer Ordnung nicht nur gegen die einfachgesetzlichen Verfahrensbestimmungen über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, vielmehr wird der Angeklagte seinem gesetzlichen Richter entzogen und damit in seinem Grundrecht aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BVerfGE 9, 223, 230).

    Diesen Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen hat nicht erst das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu beheben, vielmehr ist er bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und zu korrigieren (BVerfGE 9, 223, 229 f.; BGH GA 1970, 25; BGHSt 43, 53, 56).

    Die Übernahme ist zwingend, unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. BVerfGE 9, 223, 229 zu § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG a. F. = § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG n. F.).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

    Dies ist für die Fälle, in denen ein Landgericht seine sachliche Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluß willkürlich angenommen und damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat, nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. BGHSt 38, 212; 40, 120).

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Dies ist für die Fälle, in denen ein Landgericht seine sachliche Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluß willkürlich angenommen und damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat, nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. BGHSt 38, 212; 40, 120).

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Dieser Grundsatz wird unter anderem dann verletzt, wenn der Täter sein Opfer nur deshalb angreift, weil er es als Mitglied einer nationalen, rassischen, religiösen oder durch ihr Volkstum bestimmten Gruppe der Bevölkerung, mithin als deren Repräsentant treffen will (vgl. BGHSt 21, 371, 372 f. zu § 130 StGB).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d.h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Wird die konkrete Tat gerade durch eine Mißachtung dieser Werte charakterisiert, wohnt ihr eine über die Täter-Opfer-Beziehung hinausgehende Tendenz inne, die über die Verletzung der individuellen Rechtsgüter des Opfers hinaus das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Frage stellt, weil sie einem Teil der Bevölkerung das Recht abspricht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (vgl. BGHSt 13, 32, 35 ff.).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d.h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Deswegen mag es sich für den Generalbundesanwalt gegebenenfalls empfehlen, sich vor der Übernahmeentscheidung mit der bisher in der Sache ermittelnden Landesstaatsanwaltschaft über den zuständigen Generalstaatsanwalt ins Benehmen zu setzen (vgl. auch BGHSt 45, 26 für den umgekehrten Fall, daß ein Landgericht beabsichtigt, ein zu ihm angeklagtes Verfahren wegen Vorliegens eines Staatsschutzdelikts nach § 120 Abs. 1 GVG an den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zu verweisen).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

  • BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99

    Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69

    Beförderungsteuer

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 3 Ss 302/80

    Verhinderung eines Schöffen; Willkür bei der Entbindung eines Schöffen;

  • RG, 29.04.1887 - 889/87

    Verletzt das Landgericht die Grenzen seiner sachlichen Zuständigkeit, wenn es

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Jedoch hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien ausdrücklich den Wortlaut des § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) und b) GVG unter Hinweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238 ff.; Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468) aufgegriffen und zutreffend ausgeführt, dass die tatbestandlichen Elemente durch höchstrichterliche Entscheidungen der Fachgerichte bereits eine Konturierung erfahren hätten und daneben auf die in § 92 StGB enthaltenen Begriffsbestimmungen zurückgegriffen werden könne (vgl. BT-Drucks. 16/12428 S. 14).

    Der Gesetzgeber stellt insoweit auf ein Verständnis dieser Klausel ab, wie es in der Rechtsprechung des Senats zu dieser Vorschrift (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238 ff.) formuliert worden ist (BT-Drucks. 16/12428, S. 14), ohne allerdings den Unterschied zu thematisieren, dass die Staatsschutzklausel dort der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landesjustiz, hier aber der Begründung der Strafbarkeit dient.

    Ein zielgerichtetes Handeln zur Beeinträchtigung der inneren Sicherheit im Sinne einer Absicht ist dagegen nicht erforderlich (st. Rspr., vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 252).

    Im Ergebnis gilt deshalb nichts anderes, als bei der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2000 zugrunde lag (3 StR 378/00, BGHSt 46, 238; eher für eine Differenzierung zwischen Minderheiten und der Gesamtbevölkerung KG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 4 Ws 92/11 u.a., StV 2012, 345, 347): Während dort aufgrund des tiefen Ausländerhasses zufällig ausgewählte Ausländer Opfer der Tat waren, wären hier unbestimmte Menschen infolge der Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt die Geschädigten gewesen.

    Beiden Fallgestaltungen ist gemeinsam, dass das Leben der Mitglieder einer anderen Gruppe in den Augen der Täter keinen Wert hatte und beide Taten über den engeren örtlichen Bereich der (möglichen) Tatbegehung hinaus in der gesamten Bundesrepublik ein allgemeines Klima der Angst vor willkürlichen, grundlosen tätlichen Angriffen und eine Unsicherheit darüber auslösen konnten, ob das Leben in diesem Staat noch sicher ist (vgl. im Einzelnen zu diesen Gesichtspunkten BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 251 f.).

  • Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10

    Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt

    - 56 - b) Bei der Auslegung des § 120 Abs. 1 GVG kommt nach ständiger Rechtsprechung der grundgesetzlichen Kompetenzzuweisung im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung von Bund und Ländern besondere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 46, 238, 244; BGH NStZ 2007, 117f.).
  • BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit

    Die Übernahme ist zwingend und unterliegt der Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. BVerfGE 9, 223 zu § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG a.F. = § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG n.F.; dazu auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00 -, BGHSt 46, 238 ).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15

    Allgäuer Islamistin

    Der Gesetzgeber stellt insoweit auf ein Verständnis der Klausel ab, wie es in der Rechtsprechung des Senats zu dieser Vorschrift (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238 ff.; vgl. auch Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468) formuliert worden ist (BT-Drucks. 16/12428, S. 14).

    Diese waren wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass aus Feindschaft der Täter gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Deutschland durch die jeweilige Tat in Frage gestellt und das Vertrauen aller Bevölkerungsteile darauf erschüttert werden sollte, in Deutschland vor gewaltsamen Einwirkungen geschützt zu sein, indem die Täter etwa aus rechtsgerichteter Gesinnung ohne nachvollziehbaren Grund ausländische Mitbürger attackierten und schwer verletzten (BGH aaO, BGHSt 46, 238), oder aus Hass- und Rachegefühlen gegen die westliche Welt Anschlagsopfer und Tatorte willkürlich auswählten und die potentiellen Opfer nur deshalb angreifen wollten, weil sie Bürger der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland waren oder sich hier aufhielten (BGH aaO, NStZ 2010, 468; aaO, BGHSt 59, 218).

  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der

    Es ist deshalb bezogen auf die Landgerichte ein Gericht anderer, nicht aber höherer Ordnung (BGHSt 46, 238; LR-Erb a.a.O., 26. Aufl., § 6 Rdnr. 4; Welp NStZ 2002, 1, 4).

    Deren Beurteilung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff (BGHSt 46, 238; LR-Siolek, a.a.O., § 24 GVG Rdnr. 24) der Nachprüfung durch die Gerichte (BVerfGE 9, 223, 229).

    Dies ergibt sich zum einen aus der entsprechenden Regelung in § 74 a Abs. 2 GVG, zum anderen aus dem Tatbestandsmerkmal "Verfolgung übernimmt" in § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 a. E. GVG, was nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 238; 47, 16, 21; BGH GA 1980, 220; GA 1981, 231 m. Anm. Rieß; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 m.w.N ; SK-Frister, StPO, § 120 Rdnr. 11, 12; Kissel/Mayer a.a.O. § 120 Rdnr. 7-7b; LR-Siolek a.a.O. § 74 a GVG Rdnr. 13; KK-Hannich a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 4, 4a; Meyer-Goßner a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 3, § 24 GVG Rdnr. 10).

    Aufgrund der mit dem Eröffnungsbeschluss eingetretenen perpetuatio fori entfalle eine Prüfung sowohl des Tatgerichts als auch des Revisionsgerichts hinsichtlich der beweglichen Zuständigkeit (vgl. BT-Drucksache 8/976 S. 22, 59; 10/6635 S. 15; BGHSt 46, 238; 47, 16, 21).

    Dies wäre dann der Fall, wenn die Eröffnungsentscheidung bei verständiger Würdigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen und offensichtlich unhaltbar ist oder sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (BGHSt 38, 212, 40, 120; 46, 238).

    Eine Perpetuierung der Zuständigkeit des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (§ 120 Abs. 2 GVG) ist ausgeschlossen, wenn die Eröffnungsentscheidung zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig war (BGHSt 46, 238).

    Die Rechtsprechung des BGH steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, denn die genannten Entscheidungen (insbesondere BGHSt 46, 238; 47, 16) betreffen Fallgestaltungen, in denen die "besondere Bedeutung des Falles" bis zum Eröffnungsbeschluss geprüft worden war.

    Mit der Prüfung der "besonderen Bedeutung des Falles" hat es nach Maßgabe der in BGHSt 46, 238 aufgestellten Grundsätze mit dem heutigen Beschluss sein Bewenden.

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich und der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verletzt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; s. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241; BTDrucks. 8/976, S. 66; LR/Gittermann, StPO, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 19 f.).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 ff.; Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 37).
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Schon im Hinblick auf die langjährige Tätigkeit der "militanten gruppe", ihre mit gewisser Regelmäßigkeit verübten Anschläge, ihr Endziel eines Umsturzes der bestehenden verfassungsrechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundstrukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auf den Umstand, dass innerhalb der Gruppierung ein bewaffneter Kampf mit der gezielten Tötung von Menschen jedenfalls diskutiert wird, liegt ein Staatsschutzdelikt nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG von besonderem Gewicht vor, das das Eingreifen des Generalbundesanwalts rechtfertigt (zu den allgemeinen Maßstäben s. BGHSt 46, 238, 253 f.).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    In Betracht käme die Tatbestandsvariante des § 129 a Abs. 2 StGB "bestimmt, die verfassungsrechtlichen Grundstrukturen eines Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen" (vgl. zum Begriff der Untergrabung von Verfassungsgrundsätzen in § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b GVG, zu denen der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft gegenüber Minderheiten gehört, BGHSt 46, 238, 251).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 62/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus

    Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 ff.; Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 37).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

  • BGH, 21.03.2002 - StB 4/02

    Merkmal der besonderen Bedeutung (ausländerfeindliche Brandanschläge;

  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

  • BGH, 21.03.2002 - 3 StE 2/01

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11

    Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans; Nötigung; Annahme der

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

  • BGH, 31.03.2021 - AK 16/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft des wegen der Vorbereitung einer schweren

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00

    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat

  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

  • BGH, 06.09.2022 - StB 36/22

    Begründung der Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts; Staatsgefährdendes

  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

  • BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

  • BGH, 15.04.2015 - 4 StR 509/14

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen angeblicher Versäumung der

  • BGH, 23.04.2020 - AK 9/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht des Mordes (Heimtücke;

  • BGH, 16.11.2001 - StB 18/01

    Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere

  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

  • KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11

    Zur Anschlagsvorbereitung durch Verwahren sog. Grundstoffe

  • OLG München, 19.04.2005 - 5 St 1/05

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Nachreichung von Akten durch die

  • BGH, 18.07.2006 - StB 14/06

    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung

  • BGH, 16.05.2023 - StB 20/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

  • BGH, 09.02.2023 - AK 1/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung

  • BGH, 19.04.2018 - AK 18/18

    Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe;

  • OLG Naumburg, 01.02.2002 - 3 StE 2/01

    Begriff der besonderen Bedeutung i.S.d. § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a

  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 16.11.2001 - 3 BJs 21/01

    Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere

  • BGH, 16.11.2001 - StB 19/01

    Beschwerde gegen Haftbefehl - Versuchter Mord - Schwere Brandstiftung -

  • BGH, 16.11.2001 - StB 17/01

    Beschwerde gegen Haftbefehl - Versuchter Mord - Schwere Brandstiftung -

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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00   

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https://dejure.org/2000,16881
BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,16881)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,16881)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,16881)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß die weitergehende sachliche Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung die weniger weit gehende des Gerichts niedrigerer Ordnung mitumfasse und die Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht höherer Ordnung den Angeklagten nicht benachteilige (BGHSt 43, 53, 55).

    Demgemäß führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, in der Regel nicht zu einer Urteilsaufhebung in der Revisionsinstanz (vgl. nur BGHSt 21, 334, 358; 43, 53, 55 m.w.Nachw.).

    Diesen Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen hat nicht erst das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu beheben, vielmehr ist er bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und zu korrigieren (BVerfGE 9, 223, 229 f.; BGH GA 1970, 25; BGHSt 43, 53, 56).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Denn hierdurch verstößt das Gericht höherer Ordnung nicht nur gegen die einfachgesetzlichen Verfahrensbestimmungen über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, vielmehr wird der Angeklagte seinem gesetzlichen Richter entzogen und damit in seinem Grundrecht aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BVerfGE 9, 223, 230).

    Diesen Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen hat nicht erst das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu beheben, vielmehr ist er bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und zu korrigieren (BVerfGE 9, 223, 229 f.; BGH GA 1970, 25; BGHSt 43, 53, 56).

    Die Übernahme ist zwingend, unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. BVerfGE 9, 223, 229 zu § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG a. F. = § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG n. F.).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

    Dies ist für die Fälle, in denen ein Landgericht seine sachliche Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluß willkürlich angenommen und damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat, nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. BGHSt 38, 212; 40, 120).

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Dies ist für die Fälle, in denen ein Landgericht seine sachliche Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluß willkürlich angenommen und damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat, nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. BGHSt 38, 212; 40, 120).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Dieser Grundsatz wird unter anderem dann verletzt, wenn der Täter sein Opfer nur deshalb angreift, weil er es als Mitglied einer nationalen, rassischen, religiösen oder durch ihr Volkstum bestimmten Gruppe der Bevölkerung, mithin als deren Repräsentant treffen will (vgl. BGHSt 21, 371, 372 f. zu § 130 StGB).
  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Wird die konkrete Tat gerade durch eine Mißachtung dieser Werte charakterisiert, wohnt ihr eine über die Täter-Opfer-Beziehung hinausgehende Tendenz inne, die über die Verletzung der individuellen Rechtsgüter des Opfers hinaus das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Frage stellt, weil sie einem Teil der Bevölkerung das Recht abspricht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (vgl. BGHSt 13, 32, 35 ff.).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

  • BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99

    Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer

  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69

    Beförderungsteuer

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 3 Ss 302/80

    Verhinderung eines Schöffen; Willkür bei der Entbindung eines Schöffen;

  • BGH, 06.02.1992 - 4 StR 626/91

    Fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts mangels Vorliegen eines

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

  • RG, 29.04.1887 - 889/87

    Verletzt das Landgericht die Grenzen seiner sachlichen Zuständigkeit, wenn es

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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5626
BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00 (1) (https://dejure.org/2000,5626)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2000 - 3 StR 378/00 (1) (https://dejure.org/2000,5626)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 3 StR 378/00 (1) (https://dejure.org/2000,5626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 213
  • StV 2001, 219
  • JR 2001, 388
  • JR 2001, 391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99

    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00
    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00   

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https://dejure.org/2000,36553
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BGH, Entscheidung vom 19.10.2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,36553)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,36553)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99

    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 19.10.2100 - 3 StR 378/00
    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
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