Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3030
BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97 (https://dejure.org/1997,3030)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1997 - 3 StR 383/97 (https://dejure.org/1997,3030)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 3 StR 383/97 (https://dejure.org/1997,3030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe - Erwerb und Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Maschinenpistole IMI Uzi - Rechtlich andere Beurteilung, wenn derjenige ein Waffensammler und Sportschütze ist und von der örtlichen Polizei wegen seiner ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffenG § 52, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 129/97

    Verjährung eines unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladewaffe mit

    Auszug aus BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97
    Der Erwerb der vollautomatischen Selbstladewaffe (Fall 1) und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie (Fall 21) stehen damit in Tateinheit zueinander (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 m.w.Nachw.).

    Ob der Auffassung des 1. Strafsenats (Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97) zu folgen ist, wonach Tateinheit auch durch den jeweils nur zeitweilig gemeinsamen Besitz von Waffen begründet wird, die erworben, einem Waffenlager zugefügt und sodann wieder abgegeben werden, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Die beiden Erwerbshandlungen bilden mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese beiden Waffen und weitere Waffen (Fall 22) ein einheitliches Waffendelikt (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 - und vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93).

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Auszug aus BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97
    Der Erwerb der vollautomatischen Selbstladewaffe (Fall 1) und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie (Fall 21) stehen damit in Tateinheit zueinander (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 m.w.Nachw.).

    Die beiden Erwerbshandlungen bilden mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese beiden Waffen und weitere Waffen (Fall 22) ein einheitliches Waffendelikt (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 - und vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93).

  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

    Auszug aus BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97
    Der Erwerb der vollautomatischen Selbstladewaffe (Fall 1) und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie (Fall 21) stehen damit in Tateinheit zueinander (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 m.w.Nachw.).

    Die beiden Erwerbshandlungen bilden mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese beiden Waffen und weitere Waffen (Fall 22) ein einheitliches Waffendelikt (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 - und vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93).

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97
    Zur Rüge der Verletzung von § 244 Abs. 3 StPO bemerkt der Senat ergänzend zur Antragsbegründung des Generalbundesanwalts: Der Antrag vom 25. September 1996 auf Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten ist kein Beweisantrag, da ein Konnex zwischen den Beweistatsachen und dem Beweismittel nicht erkennbar ist (vgl. BGHSt 40, 3, 6; Urteil des Senats vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 439/93

    Vollendetes Handeltreiben - Umsatzgeschäft - Verdeckter Ermittler - Angeklagter -

    Auszug aus BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97
    Die beiden Erwerbshandlungen bilden mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese beiden Waffen und weitere Waffen (Fall 22) ein einheitliches Waffendelikt (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 - und vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97
    Zur Rüge der Verletzung von § 244 Abs. 3 StPO bemerkt der Senat ergänzend zur Antragsbegründung des Generalbundesanwalts: Der Antrag vom 25. September 1996 auf Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten ist kein Beweisantrag, da ein Konnex zwischen den Beweistatsachen und dem Beweismittel nicht erkennbar ist (vgl. BGHSt 40, 3, 6; Urteil des Senats vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Damit stehen das Verbringen des Revolvers nach Deutschland und das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über diesen sowie über die weiteren in seiner Wohnung und in dem Waffendepot auf dem Gartengrundstück gelagerten Waffen nebst Munition (Fälle II. 5. und 7., vgl. auch oben unter 2.) bis zu deren Sicherstellung durch die Polizei entgegen der Annahme des Landgerichts ebenfalls in Tateinheit zueinander (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1997 - 3 StR 383/97 mwN).
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 371/02

    Urteil wegen KFOR-Soldaten der Bundeswehr wegen Waffeneinfuhr aus dem Kosovo

    Die Grenze zu einer den allgemeinen Vorschriften unterfallenden Privathandlung ist namentlich dann überschritten, wenn die Handlung in keinem Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben steht, etwa gänzlich außerhalb schon des allgemeinen Zuständigkeitsbereichs liegt und daher nur "bei Gelegenheit" der Dienstausübung begangen wird (vgl. etwa BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1997 - 3 StR 383/97), oder wenn sie nicht auf die - wenngleich unter Umständen vorschriftswidrige - Erfüllung der dem Soldaten nach dienstlicher Stellung und allgemeiner Zuständigkeit obliegenden Pflichten oder auf die Erreichung dienstlicher Zwecke gerichtet ist, sondern allein privaten Zwecken dient.
  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    Dies ist rechtsfehlerhaft, da zwischen den außerhalb der Berufsausübung begangenen Straftaten und seiner beruflichen Stellung kein innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang bestand (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1997 - 3 StR 383/97; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 103 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Die beiden Verstöße gegen § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b WaffG sowie der hinzutretende Verstoß gegen § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG bilden daher ein einheitliches Waffendelikt (vgl. noch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1997 - 3 StR 383/97, NStZ 1998, 251).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Ferner hat sich der Angeklagte in den genannten Fällen jeweils des unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe und durch die anschließende Ausübung der tatsächlichen Gewalt bis zur Überlassung der jeweiligen Waffe an eine andere Person tateinheitlich auch des Besitzes der jeweiligen Waffe im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) WaffG schuldig gemacht (vgl. BGHSt 29, 184, 186; BGH NStZ 1998, 251, jew. zu § 53 Abs. 1 WaffG a.F.), so dass Erwerb, Besitz und Handeltreiben untereinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1977 - 2 StR 390/76; BGH StV 1995, 587, jew. zu § 53 Abs. 1 WaffG a.F.).
  • OLG Hamm, 03.04.2006 - 3 Ss 71/06

    fahrlässige Tötung; Strafzumessung; Rückrechnung; verminderte Schuldfähigkeit;

    (BGH 3 StR 575/96 - Urteil vom 28.01.1998; BGH 3 StR 383/97 - Beschluss vom 12. Dezember 1997; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., Rdnr. 44 zu § 46 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01
    Dies ist rechtsfehlerhaft, da zwischen der außerhalb der Berufsausübung begangenen Straftat und seiner beruflichen Stellung kein innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang bestand (vgl. BGH StV 1998, 467, 469; NStZ 2000, 137; 1981, 258; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - 3 StR 383/97; vom 2. Juli 1996 - 4 StR 201/96; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 3/93; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 103 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht