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   BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02   

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https://dejure.org/2003,4505
BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02 (https://dejure.org/2003,4505)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - 3 StR 391/02 (https://dejure.org/2003,4505)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 (https://dejure.org/2003,4505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld - Erforderlichkeit des eigenen (Mit-)Gewahrsams des Täters an dem Falschgeld - Erlangung des Falschgelds mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in die (Mit-)Verfügungsgewalt des Täters - Beihilfe durch Ingangsetzen und die ...

  • Judicialis

    AuslG § 92 a Abs. 1; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 d; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2
    Mittäterschaft beim Sichverschaffen von Falschgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Nach dem rechtsfehlerfrei festgestellten Sachverhalt haben sich die beiden Angeklagten aber der Beihilfe zur versuchten (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ 2000, 530) Geldfälschung schuldig gemacht, indem sie N. einen Abnehmer für das Falschgeld vermittelten bzw. bei der Übergabe des Geldes mitwirkten (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, § 22, § 23 Abs. 1, § 27 StGB).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).
  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Nach dem rechtsfehlerfrei festgestellten Sachverhalt haben sich die beiden Angeklagten aber der Beihilfe zur versuchten (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ 2000, 530) Geldfälschung schuldig gemacht, indem sie N. einen Abnehmer für das Falschgeld vermittelten bzw. bei der Übergabe des Geldes mitwirkten (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, § 22, § 23 Abs. 1, § 27 StGB).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331).
  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    Dazu bietet sich an, in den Urteilsgründen für die einzelnen Taten im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung einheitliche Ordnungsnummern zu vergeben und diese bei Beweiswürdigung, rechtlicher Würdigung sowie Strafzumessung weiterzuverwenden (s. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02, wistra 2003, 229, 230).
  • BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04

    Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten

    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine derartige faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB) kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 44, 62 f.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn - wie hier - die Urteilsgründe wegen einer inkonsistenten Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung der für die Einzeltaten verhängten Strafen kaum ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 349/07

    Geldfälschung (täterschaftliches Sichverschaffen von falschem Geld:

    "Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld im Sinne von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine eigene (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 3, 154, 156; 44, 62; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 2/16

    Gewerbsmäßige Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit als strafschärfendes besonderes

    Dadurch erfüllte der Angeklagte die Voraussetzungen einer Geldfälschung in der Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB): Diese sind gegeben, wenn der Täter das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02, wistra 2003, 229 mwN).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn die Urteilsgründe - wie hier - wegen einer nicht auf die einzelnen Taten bezogenen Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung des Sachverhalts in Bezug auf die jeweiligen Tathandlungen ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts kaum möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
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