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   BGH, 13.11.2012 - 3 StR 400/12   

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https://dejure.org/2012,42779
BGH, 13.11.2012 - 3 StR 400/12 (https://dejure.org/2012,42779)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2012 - 3 StR 400/12 (https://dejure.org/2012,42779)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (https://dejure.org/2012,42779)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 255 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB
    Finale Verknüpfung zwischen Nötigung und vermögensschädigendem Opferverhalten bei der schweren räuberischen Erpressung (keine hinreichende Finalität bei bloßem Ausnutzen einer vorangegangenen Nötigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von einem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung i.R.d. räuberischen Erpressung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von einem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung i.R.d. räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 266
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16

    Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität;

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, juris Rn. 4; vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, juris Rn. 5; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, StV 2014, 545, 546).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Die Gefährlichkeit des Tatmittels kann sich gerade daraus ergeben, dass ein Gegenstand bestimmungswidrig gebraucht wird (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, StV 2011, 366; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355 (abgesägter Besenstiel); Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03 (zum Fesseln benutzte Paketschnur), vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05 ("festes Schlauchstück") und vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212 (60 Zentimeter langes, stabiles Kunststoffband); Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (Staubsaugerrohr)).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Begriff des gefährlichen Werkzeugs in § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB identisch auszulegen ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98, BGHSt 44, 103, 105, vom 3. April 2002 - 1 ARs 5/02, NStZ-RR 2002, 265, 266, vom 3. November 2012 - 3 StR 400/12 und vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 574/12, StV 2013, 444; vgl. auch Deutscher Bundestag, 13. Wp., Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 13/9064 S. 18).

  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    aa) Diese erfordert eine finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (juris Rn. 4), und vom 5. November 2013 - 2 StR 388/13 (juris Rn. 11), jeweils mwN).

    Das bloße Ausnutzen einer vorangegangenen Nötigung reicht indes nicht aus, wenn nicht die Nötigungslage bei Hinzutreten der Bereicherungsabsicht wenigstens aktualisiert aufrechterhalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (juris Rn. 5), mwN).

  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 108/18

    Finalzusammenhang zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der

    Zwar hatte der Geschädigte weiterhin Angst vor dem Angeklagten; das bloße Ausnutzen einer vorangegangenen Nötigung reicht aber für den Finalzusammenhang nicht aus, wenn nicht die Nötigungslage bei Hinzutreten der Zueignungsabsicht wenigstens konkludent aktualisiert aufrechterhalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 136/15

    Raub (Zeitpunkt des Wegnahmevorsatzes)

    Den Entschluss zur Wegnahme hat er erst nach der Vergewaltigung gefasst (vgl. zu dieser Fallkonstellation BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, NStZ-RR 2012, 342 (Ls.), vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45 f., vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, vom 5. November 2013 - 2 StR 388/13, StV 2014, 285, und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
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