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   BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11   

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https://dejure.org/2011,4143
BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11 (https://dejure.org/2011,4143)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - 3 StR 44/11 (https://dejure.org/2011,4143)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 3 StR 44/11 (https://dejure.org/2011,4143)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 6 StPO
    Strafverfahren: Pflicht zur Bescheidung verspäteter Beweisanträge in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über einen Beweisantrag erst im Urteil und nicht bereits in der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Pflicht zur Bescheidung verspäteter Beweisanträge in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Pflicht zur Bescheidung verspäteter Beweisanträge in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 6
    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über einen Beweisantrag erst im Urteil und nicht bereits in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grenzen der Fristenlösung bei Ablehnung von Beweisanträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2821
  • NStZ 2011, 647
  • StV 2011, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Ob gleichwohl darüber hinaus in extrem gelagerten Fällen eine Bescheidung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung ausnahmsweise entbehrlich sein kann (so BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05, NJW 2005, 2466, 2468 f.), muss der Senat hier nicht entscheiden.

    Eine "vor die Klammer gezogene' Vorabinformation über die zukünftigen Ablehnungsgründe" (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05, aaO) ergibt sich hieraus in Bezug auf eine etwaige Prozessverschleppung durch den Angeklagten oder seinen Verteidiger nicht.

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).

    Doch enthebt dies das Gericht auch bei Anträgen, die nach Ablauf der Frist gestellt sind, nicht von der Pflicht, über diese in der gesetzlich vorgesehenen Weise zu entscheiden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, aaO).

  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86

    Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht - Ablehnender

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger den Vorwurf der Prozessverschleppung hätten entkräften oder weitere Anträge hätten stellen können, wenn sie den Ablehnungsgrund gekannt hätten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1986 - 4 StR 161/86, NStZ 1986, 372; vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), BGHSt 29, 149, 152).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger den Vorwurf der Prozessverschleppung hätten entkräften oder weitere Anträge hätten stellen können, wenn sie den Ablehnungsgrund gekannt hätten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1986 - 4 StR 161/86, NStZ 1986, 372; vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), BGHSt 29, 149, 152).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 149/07

    Prozessverschleppung (Indiz, die Frist zur Stellung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Dieses kann damit auch nicht Voraussetzung einer zulässigen Rüge im Revisionsverfahren sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 245/53, BGHSt 4, 364, 366; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 44/11, NStZ 2011, 647).
  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20

    Bescheidung von nach Fristablauf gestellten Beweisanträgen nach erneutem Eintritt

    Die Rüge hat ungeachtet der vom Generalbundesanwalt vorgebrachten Zulässigkeitsmängel (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 44/11, NJW 2011, 2821 Rn. 5) zumindest deshalb keinen Erfolg, weil die Vorgehensweise des Landgerichts rechtmäßig war.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11   

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https://dejure.org/2011,11534
BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11 (https://dejure.org/2011,11534)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge (Glaubwürdigkeit eines Zeugen; Gesamtschau der unter Beweis gestellten Tatsachen); Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; Gerichtsbeschluss)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung einer Vielzahl von Beweisanträgen mit gleicher Zielrichtung wegen Bedeutungslosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Behandlung mehrerer Beweisanträge ohne Bezugnahme auf die einzelnen Beweisbehauptungen als Revisionsgrund

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung einer Vielzahl von Beweisanträgen mit gleicher Zielrichtung wegen Bedeutungslosigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung einer Vielzahl von Beweisanträgen mit gleicher Zielrichtung wegen Bedeutungslosigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Isolierte Behandlung mehrerer Beweisanträge ohne Bezugnahme auf die einzelnen Beweisbehauptungen als Revisionsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1989 - 2 StR 735/88

    Ablehnung von Beweisanträgen als rechtsfehlerhaft - Vorliegen einer Falschaussage

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11
    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11
    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11
    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06

    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit;

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11
    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Dementsprechend bleibt offen, ob die vermisste Gesamtwürdigung nicht von der Strafkammer im Rahmen der Ablehnung eines der weiteren Beweisanträge vorgenommen worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 3 StR 44/11, StV 2011, 646).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

    Würde sich der Tatrichter in einem solchen Fall bei der Ablehnung der einzelnen Beweisanträge auf eine isolierte Betrachtung beschränken, hätte dies zur Folge, dass der im Rahmen der Beweiswürdigung gebotenen Gesamtabwägung ein wichtiger zugunsten des Angeklagten sprechender Umstand entzogen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 3 StR 44/11, StV 2011, 646; Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2011 - 3 StR 44/11   

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https://dejure.org/2011,4040
BGH, 06.09.2011 - 3 StR 44/11 (https://dejure.org/2011,4040)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2011 - 3 StR 44/11 (https://dejure.org/2011,4040)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2011 - 3 StR 44/11 (https://dejure.org/2011,4040)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 3 StR 44/11
    Ebenso wenig kann aus dem Umstand, dass der Beschluss vom 21. Juli 2011 zu diesem Gesichtspunkt schweigt, geschlossen werden, der Senat habe den entsprechenden Revisionsvortrag übergangen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 131/09, wistra 2009, 483 f.).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 3 StR 44/11
    Vor diesem Hintergrund war der Generalbundesanwalt, der sich mit der Ablehnung dieses Beweisantrags im Übrigen ausführlich auseinandergesetzt hat, nicht gehalten, auch auf diesen Teilaspekt noch näher einzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 229/10).
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