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   BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02   

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https://dejure.org/2003,4601
BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Versuchs des Inverkehrbringens von Falschgeld - Unmittelbares Ansetzen durch Verhandlungen bei Gewahrsam eines Dritten am Falschgeld - Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 147 Abs. 1; ; StGB § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 § 147 Abs. 1, Abs. 2
    Unmittelbares Ansetzen beim Inverkehrbringen von Falschgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 423
  • StV 2003, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02
    Befindet sich das Falschgeld dagegen im Gewahrsam eines Dritten, von dem es erst zur Übergabe an den Abnehmer beschafft werden müßte, oder soll der Dritte die Gewahrsamsübertragung selbst durchführen, liegt in dem Angebot an den bzw. in den Verhandlungen mit dem potentiellen Abnehmer noch kein Versuch des Inverkehrbringens von Falschgeld (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urt. vom 5. August 1980 - 1 StR 376/80 -, insoweit in BGHSt 29, 311 nicht abgedruckt: Versuch nach erfolgreichen Verhandlungen - erst - dann, wenn die Fahrt mit den gefälschten Wertpapieren - § 151 StGB - zum vereinbarten Übergabeort angetreten wird).
  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 296/86

    Falschgeld - Hintermann - Inverkehrbringen

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02
    Der Täter bringt Falschgeld in den Verkehr, wenn er es derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Willen zu verfahren (BGH NStZ 1986, 548 m. w. N.).
  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

    Der Täter bringt Falschgeld in den Verkehr, wenn er es derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Willen zu verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 471/02 -, juris Rn. 4; Fischer, StGB 64. Auflage, § 146 Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

    Solches trifft indes auf die weiter notwendige Absicht des Angeklagten, die bedingt als unecht erkannten Wertpapiere so aus seinem Gewahrsam zu entlassen, dass eine Bank in die Lage versetzt worden wäre, nach ihrem Willen mit diesen Papieren zu verfahren (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3 Inverkehrbringen 4; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 146 Rdn. 16), nicht zu.
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