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   BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02   

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https://dejure.org/2002,3014
BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3014)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2002 - 3 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3014)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 3 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3014)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Diebstahl - Betrug - Allgemeine Sachrüge - Vermögensverlust großen Ausmaßes - Bleibende Vermögenseinbuße - Vermögensschaden

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2 1. Alt.; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 1. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2
    Hoher Schaden erfordert keine dauernde Vermögenseinbuße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 547
  • NStZ 2002, 548
  • StV 2004, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02
    Ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB darstellt, wenn der Eintritt des Vermögensverlustes naheliegt (vgl. BGHSt 34, 394, 395) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 1. Alt. StGB verwirklichen kann (so Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298; aA Tröndle/ Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 49) oder ob dem der Gesetzeswortlaut entgegensteht, weil nach allgemeinem Sprachgebrauch der Begriff des Vermögensverlustes enger ist als derjenige der Vermögensbeschädigung, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02
    Von Dauer muß er nicht sein (ebenso Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 49; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188 c), wie auch für die Tatbestandsmäßigkeit eine nachträgliche Wiedergutmachung den einmal eingetretenen Schaden nicht rückwirkend entfallen läßt (BGH GA 1979, 143; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 1).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB und als Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB darstellt, "wenn der Vermögensverlust naheliegt" (vgl. BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB verwirklichen kann (so BGH, Beschl. vom 7. Mai 2002 - 3 StR 48/02 = NStZ 2002, 547; vgl. dazu einerseits Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298; andererseits Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 122; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188c).

    Er hat in der zitierten Entscheidung allerdings bereits hervorgehoben, daß nach allgemeinem Sprachgebrauch der Begriff des Vermögensverlustes enger ist als der der Vermögensbeschädigung (BGH NStZ 2002, 547).

    Das kommt nicht nur in der genannten Entscheidung des 3. Strafsenats zum Ausdruck (BGH NStZ 2002, 547).

    So wurde hervorgehoben, daß schon nach der zur Vorläuferbestimmung - die benannte Regelbeispiele nicht kannte - ergangenen Rechtsprechung ein "besonders großer Schaden zur Annahme eines besonders schweren Falles habe führen können" (vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 64; siehe dazu auch BGH NStZ 2002, 547).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Durch eine derartige nachträgliche Kompensation wird der entstandene Schaden nicht beseitigt (vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 1969 - 1 StR 185/69, juris; Urt. v. 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93, wistra 1993, 265; Beschl. v. 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NJW 2009, 2390; Beschl. v. 7. Mai 2002 - 3 StR 48/02, NStZ 2002, 547).
  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07

    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht eine bloße Gefährdung aber für einen "Verlust" im Sinne von § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht aus (BGHSt 48, 354, 356 ff.; BGH NStZ 2002, 547, vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rdn. 122 m.w.N.).
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