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   BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01   

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BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01 (https://dejure.org/2002,479)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 (https://dejure.org/2002,479)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 (https://dejure.org/2002,479)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Merkmal "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB (Unmaßgeblichkeit des Bekanntheitsgrades des Symbols); rechtsgutsbezogene Auslegung; "Gau-Dreieck"

  • lexetius.com

    StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4

  • DFR

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 354
  • NJW 2002, 3186
  • NStZ 2003, 30
  • NStZ 2003, 31
  • NJ 2002, 528
  • NJ 2002, 605
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.12.1998 - 5St RR 151/98

    Armdreieck des "Bundes Deutscher Mädel" (BDM) als

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7. Dezember 1998 (BayObLG NStZ 1999, 190, 191) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Juni 2000 - 2 Ss 177/00 - (Leitsatz abgedruckt in NStZ-RR 2001, 42 und NJ 2000, 551) gehindert, in denen die Rechtsansicht vertreten wird, daß ein Kennzeichen dem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nur dann "zum Verwechseln ähnlich" sei, wenn zusätzlich ein gewisser Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol gerade einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solcher bekannten verfassungswidrigen Organisation bestehe (vgl. BayObLG aaO).

    Auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation kommt es dabei entgegen vereinzelten Meinungen in der Literatur (vgl. Hörnle NStZ 2002, 113, 115; Weinmann NJ 1998, 522, 523) nicht an (vgl. BayObLGSt 1998, 202, 203).

    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (vgl. BayObLG, Urt. vom 5. August 1997 - 2 St RR 126/97; OLG Brandenburg, Urt. vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00; Bartels/Kollorz NStZ 2000, 648, 649; Steinmetz NStZ 2002, 118, 119 f.; Dahm DRiZ 2001, 404, 414).

    Somit war eine Ausweitung der Strafbarkeit, keinesfalls eine Einschränkung gewollt (vgl. Bartels/Kollorz NStZ 2000, 648, 649), worauf die Rechtsmeinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Dresden hinauslaufen würde.

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 86 a Rdn. 1).

    Zum anderen ist es im Interesse der Wahrung des politischen Friedens ein Anliegen, auch die Verbreitung solcher Kennzeichen unter Strafandrohung zu verhindern, die bei in- und ausländischen Beobachtern mit besonderer Sachkunde den Eindruck hervorrufen können, in der Bundesrepublik Deutschland würden rechtsstaatswidrige - insbesondere rechtsradikale - Entwicklungen geduldet (vgl. BGHSt 25, 30, 33).

    cc) Schließlich widerspräche eine einschränkende Auslegung auch dem aus den Schutzzwecken abgeleiteten Ziel des § 86 a StGB, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - ungeachtet der mit ihrer Verwendung verbundenen Absichten - aus dem politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland zu verbannen (vgl. BGHSt 25, 30, 33; BayObLG NStE Nr. 5 zu § 86 a StGB).

  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (vgl. BayObLG, Urt. vom 5. August 1997 - 2 St RR 126/97; OLG Brandenburg, Urt. vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00; Bartels/Kollorz NStZ 2000, 648, 649; Steinmetz NStZ 2002, 118, 119 f.; Dahm DRiZ 2001, 404, 414).
  • BGH, 25.10.1993 - 5 StR 568/93

    Geldfälschung - Ungeschnittene Druckbogen - Nachgemachte Banknoten

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Maßgeblich ist, ob nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters eine Verwechslung mit dem Original möglich ist (vgl. BGH GA 1966, 279; BGH NStZ 1994, 124; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 132 a Rdn. 13; Rudolphi in SK-StGB 46. Lfg.
  • KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Das Kammergericht (vgl. NStZ 2002, 148) hält die Revision für begründet und möchte das angefochtene Urteil aufheben sowie die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverweisen.
  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    In allen Verfahren ist über dieselbe Rechtsfrage zu entscheiden, die nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. BGHSt 29, 252, 254; 44, 107, 110).
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Denn zum einen wird § 86 a StGB allgemein als abstraktes Gefährdungsdelikt verstanden (vgl. BGHSt 23, 267, 268, 270; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 86 a Rdn. 1), so daß der Tatbestand eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens nicht voraussetzt.
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83

    Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 86 a Rdn. 1).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    In allen Verfahren ist über dieselbe Rechtsfrage zu entscheiden, die nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. BGHSt 29, 252, 254; 44, 107, 110).
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 399/95

    Keltenkreuz - Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Soweit der Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1995 (vgl. NStZ 1996, 81), der zu § 86 a Abs. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB aF ergangen ist, dahin verstanden werden könnte, daß das Kennzeichen einen bestimmten Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation haben muß, hält der Senat daran nicht fest.
  • OLG Dresden, 19.06.2000 - 2 Ss 177/00

    Verdecktes Tragen eines Koppelschlosses; Stoffaufnäher

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Diesen kommt vielfach eine gruppeninterne Funktion als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen zu, die es Gleichgesinnten erlaubt, einander zu erkennen und sich als eine von den "anderen" abgrenzbare Gruppe zu identifizieren (Lobstädt, Tätowierung, Narzissmus und Theatralität, 2011, S. 138 f.; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 - BGHSt 47, 354 und vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 - BGHSt 52, 364 Rn. 26).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Dem Schuldspruch steht insoweit auch nicht entgegen, dass das fragliche Kennzeichen der "White Youth" in der Öffentlichkeit möglicherweise nicht weiter bekannt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354; aA Reuter, Verbotene Symbole, 2005, 127 ff.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus der Sicht eines nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters das verwendete Kennzeichen die typischen Merkmale aufweist, welche das äußere Erscheinungsbild des Originals prägen, und dadurch dessen Symbolgehalt vermittelt (BGH aaO, BGHSt 47, 354, 357).

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Im Übrigen ist der Senat einer an den Bekanntheitsgrad der Organisation bzw. der ihr zuzuordnenden Kennzeichen anknüpfenden Argumentation bereits in seinem Beschluss vom 31. Juli 2002 nicht gefolgt (BGHSt 47, 354), nicht zuletzt mit Blick darauf, dass es sich bei § 86a StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und eine wie auch immer geartete konkrete Gefährdung des politischen Friedens zur Verwirklichung des Tatbestandes nicht erforderlich ist (BGHSt aaO S. 359).

    Ihre Verwendung erlaubt es Gleichgesinnten, einander zu erkennen und sich als eine von den "anderen" abgrenzbare Gruppe zu definieren (BGHSt 47, 354, 359; Hörnle NStZ 2002, 113, 114).

  • OLG Nürnberg, 18.03.2008 - 2 St OLG Ss 12/08

    Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 31.7.2002 (3 StR 495/01; BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186 = NStZ 2003, 31) entgegen BayObLG vom 7.12.1998 (5 St RR 151/98; NStZ 1999, 190) und OLG Dresden vom 19.6.2000 (2 Ss 177/00, NStZ-RR 2001, 42) lediglich entschieden, dass es für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, nicht darauf ankommt, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat.

    An seinem Beschluss vom 25.10.1995 (NStZ 1996, 81), auf den das Oberlandesgericht Bamberg im Beschluss vom 18.9.2007 (a.a.O.) Bezug nimmt, hat der BGH seit seinem Beschluss vom 31.7.2002 (a.a.O.) nicht mehr festgehalten, soweit die Entscheidung vom 25.10.1995 dahin verstanden werden könnte, dass das Kennzeichen einen bestimmten Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation haben müsse.

    Ob dadurch zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands ein Hinweis auf die verbotene Organisation oder ein Hinzutreten sonstiger auf die verbotene Organisation hinweisender Umstände entbehrlich wird, klärt die Entscheidung des BGH vom 31.7.2002 (a.a.O.) jedenfalls nicht explizit.

    So vertritt Sternberg-Lieben (in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. [2006] § 86 a Rn. 2, 6) trotz Kenntnis der BGH-Entscheidung vom 31.7.2002 (a.a.O.) unter Hinweis auf OLG Karlsruhe (NStZ-RR 1998, 10) weiterhin die Auffassung, dass sich das Keltenkreuz nur bei Verwendung mit einem konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation dem § 86a StGB zuordnen lasse.

    Das OLG Bamberg (a.a.O.) sieht sich mithin keineswegs durch die Entscheidung des BGH vom 31.7.2002 (a.a.O.) an einer einschränkenden Auslegung des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB gehindert.

    Der Senat sieht nach all dem die Frage, ob der objektive Tatbestand des § 86a Abs. 1 Abs. 1 StGB generell keiner einschränkenden Auslegung unterliegt, durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2002 (3 StR 495/01; BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186 = NStZ 2003, 31) als noch nicht abschließend entschieden an.

    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (BGH NJW 2002, 3186 m.w.N.).

    Nach Ansicht des Senats ist (in Konsequenz von BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186) für die Verwirklichung des objektiven Tatbestands des Verwendens des stilisierten Keltenkreuzes (bzw. des zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens) der verbotenen VSBD/PdA ein zusätzlicher Hinweis auf die verbotene Organisation bzw. ein Umstand, der auf diese Vereinigung hindeutet, nicht erforderlich.

    Bereits im Beschluss vom 31.7.2002 (BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186) hat der BGH in den Gründen ausgeführt, es lasse sich (gegen das Argument der Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation) nicht einwenden, dass die öffentliche Zurschaustellung weithin unbekannter Symbole nicht geeignet sei, Aufregung in der Bevölkerung zu verursachen.

    Nach den vom BGH (BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186) aufgestellten Grundsätzen, die nach Ansicht des Senats aus den dargelegten Gründen auch auf die öffentliche Verwendung (eines zum Verwechseln ähnlichen) stilisierten Keltenkreuzes übertragbar sind, kommt es nicht darauf an, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat, denn eine Differenzierung nach dem Bekanntheitsgrad hätte auch hier nachteilige Folgen für die Rechtssicherheit und wäre als strafbarkeitsbegründendes Kriterium ungeeignet.

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32).
  • OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen

    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Dabei ist es nicht von Belang, ob das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol der verfassungswidrigen Organisation besitzt, da dieser angesichts der Möglichkeiten der aktuellen Medien einem schnellen Wechsel unterliegt (vgl. BGHSt 47, 354 ff.).

  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese

    Darüber hinaus soll durch die Tabuisierung der Kennzeichen einem Gewöhnungseffekt vorgebeugt werden (vgl. BGHSt 47, 354, 359; Fischer, StGB, § 86a Rz. 2).
  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06

    "Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als

    Ohne Belang ist dabei aber, ob das Kennzeichen der Allgemeinheit bekannt ist (vgl. BGH NStZ 2003, 31; MüKo-Steinmetz, StGB § 86 a Rdnr. 6; LK-Laufhütte/Kuschel StGB 12. Aufl. § 86 a Rdnr. 9).

    Denn sie könnten sonst wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden (vgl. BGHSt 47, 354; LK-Laufhütte/Kuschel § 86 a Rdnr. 1 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, dass das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat (vgl. BGHSt 47, 354; MüKo-Steinmetz a.a.O. § 86 a Rdnr. 10 m.w.N.).

    Zudem begründet die Verfestigung gegenseitiger Bindungen Gleichgesinnter, denen der Symbolgehalt des Kennzeichens bekannt ist, die naheliegende Gefahr einer Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation (vgl. BGHSt 47, 354 zu "zum Verwechseln ähnlich").

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auf diese Weise verbannt die Norm derartige Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland und errichtet so ein kommunikatives Tabu (vgl. BGH NJW 2002, S. 3186 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., 2006, § 86 a Rn. 2 a).

    Dafür genüge nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt werde (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 f. unter Verweis auf BGHSt 47, 354).

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06

    Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel

  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr;

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02

    Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

  • LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • OVG Sachsen, 19.10.2015 - 3 B 293/15

    Beschlagnahme; PKW; Eigentumsgarantie; Umgestaltung Notarztfahrzeug; DRK;

  • LG Traunstein, 10.07.2020 - 2 KLs 370 Js 28670/19

    Strafrahmenbestimmung und Strafzumessung bei gemeinschaftlicher Vergewaltigung in

  • OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07

    Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12

    Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e.

  • KG, 18.05.2016 - 161 Ss 54/16

    Tätowierung einer veränderten Odalrune als Teil eines Runenschriftzuges

  • OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07

    "Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB

  • LG Landshut, 20.12.2005 - 4 Qs 326/05
  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06

    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken;

  • BayObLG, 20.12.2023 - 207 StRR 414/23

    Voraussetzungen der "Verbreitung" und bestimmende Strafzumessungsgründe bei § 86a

  • LG Berlin, 06.11.2023 - 503 Qs 76/23
  • BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22

    Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung

  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

  • LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 S 187.11

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Kurdendemonstration

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04

    Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal

  • OLG Nürnberg, 10.05.2007 - 2 St OLG Ss 25/07

    "Keltenkreuz" als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03

    Darlegungsumfang in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Verwendung eines

  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
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