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   BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00   

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https://dejure.org/2001,3864
BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,3864)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - 3 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,3864)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,3864)
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Erörterung eines Briefes in Abwesenheit des Angeklagten

§§ 247 S. 1, 338 Nr. 5 StPO;

§ 338 StPO, auch ein absoluter Revisionsgrund führt nicht zur Aufhebung des Urteils, soweit ein Beruhen-können denkgesetzlich ausgeschlossen ist

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Absoluter Revisionsgrund und denkgesetzlicher Ausschluß einer Auswirkung entgegen der "Vermutung des § 338 StPO"

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Versuchter Mord - Gesamtfreiheitsstrafe - Verfahrensrüge - Abwesenheit des Angeklagten - Absoluter Revisionsgrund - Aufhebung der Einzelstrafe - Neubemessung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 230 Abs. 1; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 247; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 338; ; StPO § 261; ; StGB § 211 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 1, § 247, § 338 Nr. 5
    Nur teilweise Urteilsaufhebung bei Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes gem. § 338 Nr. 5 StPO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92

    Verteidigung eines Angeklagten durch einen Rechtsreferendar

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00
    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00
    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00
    Da Umstände, die die Beweiskraft des Protokolls in Zweifel ziehen könnten, nicht ersichtlich sind, kann der Senat nicht davon ausgehen, der Brief sei der Zeugin K. im Rahmen der Vernehmung lediglich als Vernehmungsbehelf vorgehalten worden (vgl. BGH NStZ 1999, 522, 523).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    Von dieser Rechtsprechung abzuweichen, die der Handhabung des absoluten Revisionsgrundes im Fall des § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92, BGHR StPO § 338 Beruhen 1; vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00, juris Rn. 5) entspricht, sieht der Senat keinen Anlass (kritisch Mosbacher, JuS 2023, 736, 739 f.; Ventzke, NStZ 2023, 701 f.).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Ein Fall, in dem es denkgesetzlich ausgeschlossen wäre, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. für die Augenscheinseinnahme während der Abwesenheit des Angeklagten BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 552/99, vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 488/00, NStZ 2001, 262, 263, vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00, NStZ-RR 2002, 102, vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25, vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01, vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, und vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51), liegt entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht vor.
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 324/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (einer

    c) Eine Verfahrenskonstellation, in welcher ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausnahmsweise denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 ? 4 StR 131/06, StV 2007, 20; Beschluss vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 63. Aufl., § 247 Rn. 21 mwN), liegt hinsichtlich der Fälle II. 2 und II. 3 nicht vor.
  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01

    Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen

    Ein Ausnahmefall, bei dem ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Angeklagten denkgesetzlich ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR StPO § 338 Beruhen 1; BGH, Beschl. vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00), liegt hier auch unter Berücksichtigung der Beweiskonstellation nicht vor.
  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07

    Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund;

    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; Beschl. vom 31. Januar 2001 - 3 StR 528/00).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 476/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rücktritt vom Versuch; Freiwilligkeit;

    Auf die allein für diese Tat relevante Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00, bei Becker NStZ-RR 2002, 102) kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02

    Unzulässiger Ausschluss der Öffentlichkeit (Hinweis auf die Möglichkeit der

    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).
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