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   BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03   

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https://dejure.org/2003,5874
BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,5874)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,5874)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,5874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 217 StGB a.F.; § 261 StPO
    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; tiefgreifende Bewusstseinsstörung; Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB; Möglichkeit der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tötung eines heimlich lebend geborenen Kindes durch 18jährige Mutter; Gerichtliche Feststellungen zur psychischen Befindlichkeit; Verneinung des Vorliegens des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe; Auf möglichen Schlüssen aus dem Beweisergebnis beruhende ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 213; ; StGB § 217

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1 § 211 Abs. 2 § 21
    Niedrige Beweggründe und verminderte Schuldfähigkeit bei einer Kindstötung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03
    Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03
    Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03
    Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17

    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer

    Sie stützt sich dabei insbesondere darauf, dass die erlogenen Schilderungen von Arztbesuchen und diagnostizierten Krankheiten (Magenschleimhautentzündung oder Laktoseintoleranz) geeignet waren, eine bevorstehende mögliche erfolgreiche Behandlung ihres "aufgeblähten' Bauches und damit dessen baldiges Verschwinden zu erklären (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03).

    aa) Bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB aF kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; 16 17 18 vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308; vom 23. April 2009 - 3 StR 100/09, NStZ 2009, 439 f.).

  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08

    Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer "Kindstötung" durch

    Bei Kindstötungen wird selbst unter den engeren Voraussetzungen des früheren § 217 StGB (zu den Gründen der Aufhebung dieser Vorschrift durch das 6. StrRG vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 34 zu Nr. 26 und S. 81/82 zu Nr. 15) eine erhebliche Verminderung oder gar Aufhebung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht kommen, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine unabhängig hiervon bestehenden rechtlich relevanten körperlichen und geistig-seelischen Beeinträchtigungen vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03).
  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 196/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen; hier: Tötung eines

    Denn dass der Täter bei einer vorsätzlichen Tötung auch eigene Interessen verfolgt, ist der Regelfall und rechtfertigt deshalb noch nicht ohne weiteres die Qualifikation als Mord (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; zu den auf Ausnahmefälle beschränkenden Anforderungen an niedrige Beweggründe in Fällen der Kindstötung BGH aaO; Urteile vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308 und vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; vgl. auch BT-Drucks. 13/8587 S. 34).

    d) Die Urteilsgründe lassen eine ausdrückliche Erörterung vermissen, ob die Angeklagte die Umstände, die die Niedrigkeit ihrer Beweggründe ausgemacht haben sollen, im Tatzeitpunkt in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in ihr Bewusstsein aufgenommen und erkannt hat (BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1).

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 100/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (fehlende Feststellung eines

    Bei der erneuten Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB wird zu beachten sein, dass bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB a.F. eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht kommen wird, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistigseelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; BGH NStZ-RR 2008, 308).
  • LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21

    Kindstötung, Anpassungsstörung

    Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB kommt allerdings kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außerhalb der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden, rechtlich relevanten, körperlichen oder geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 55/03; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09; BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 4 StR 105/08 Rn. 12; BGH, Urteil vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17 Rn. 18).
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