Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.04.2012 | BGH, 20.10.2009 | BGH, 14.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,165
BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,165)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,165)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; § 100c StPO; § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO; § 129 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 29 POG Rheinland-Pfalz; § 263 StGB; § 337 StPO; § 52 Abs. 1 StGB
    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige Grundlage); Beweisverwertungsverbot (relatives, absolutes; hypothetischer Ersatzeingriff); Kernbereich privater Lebensgestaltung (gesetzlicher Schutz); Zeugnisverweigerungsrecht ...

  • lexetius.com

    StPO § 100 c Abs. 4, 5, 6, § 100 d Abs. 5 Nr. 3; StGB §§ 129, 129 a, 129 b, § 263

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Abhörergebnisse trotz Eingriff in den sog. Kernbereich verwertbar

  • heise.de (Pressebericht)

    Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff

  • heise.de (Pressebericht, 15.08.2009)

    Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lauschangriff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug bei der Lebensversicherung

  • fr-online.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Terrorismus - Strikte Vorgaben für Strafbarkeit vom BGH

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Al-Qaida: Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Hohe Hürden für Terrorismus-Verurteilungen

Besprechungen u.ä. (6)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsverwirklichung durch Verwendung und Nichtverwendung von Informationen im Strafprozess (Prof. Dr. Christoph Gusy)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die "signifikante Erhöhung der Leistungswahrscheinlichkeit" als Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB (RA Jochen Thielmann / RA'in Andrea Groß-Bölting / RA Jochen Strauß; HRRS 1/2010, S. 38 ff.)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit (RA Jochen Thielmann; HRRS 10/2012, 458)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vollendeter Eingehungsbetrug bei manipuliertem Lebensversicherungsvertrag; Verwertbarkeit bei "Großem Lauschangriff"

  • eckstein-leitner.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmensstrafrecht in der Revision (RA Werner Leitner; StraFo 2010, 323)

  • muslim-markt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    (Interview mit Andrea Groß-Bölting, Rechtsanwältin in einem Al-Qaida-Prozess in Deutschland)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 69
  • NJW 2009, 3448
  • NStZ 2010, 44
  • StV 2009, 675
  • AnwBl 2010, 86
  • JR 2010, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (91)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Mit diesen Handlungsanweisungen sollten die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (BVerfGE 109, 279) zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung umgesetzt werden.

    Durch die Verwendungsregelungen in § 100d Abs. 5 StPO (seinerzeit: § 100d Abs. 6 StPO aF) sollte ein den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (BVerfGE 109, 279) entsprechendes Schutzniveau geschaffen werden, um für den Bereich der Strafverfolgung die einfachgesetzlichen Regelungen zur Wohnraumüberwachung und der Verwendung der aus einer solchen Maßnahme - sei es auch auf anderer gesetzlicher Grundlage als derjenigen der StPO - erlangten personenbezogenen Informationen insgesamt verfassungsgemäß auszugestalten (BT-Drucks. 15/4533 S. 1).

    Gleichwohl hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Neufassung dieser Bestimmungen eingeräumt, in der die bisherigen Regelungen unter Beachtung der in der Entscheidung aufgestellten Vorgaben zum Schutz der Menschenwürde und zur Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit fortgalten (BVerfGE 109, 279).

    Gegen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung mit dem vom Oberlandesgericht angenommenen Inhalt spricht zudem, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst - bezogen auf die Vorschriften der Strafprozessordnung - zu einer solchen außer Stande sah und ausdrücklich eine Regelung durch den Gesetzgeber forderte (BVerfGE 109, 279).

    Sie konnte die Maßgaben des Verfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung nicht berücksichtigen, weil für den Gesetzgeber noch keine Möglichkeit bestand, diese in das Gesetz einzuarbeiten; denn zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Erstanordnung der Maßnahme lagen nur etwas über vier Monate (das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundesgesetzgeber in seinem Urteil vom 3. März 2004 eine Frist von mehr als einem Jahr und drei Monaten zur verfassungskonformen Neufassung der einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Wohnraumüberwachung gesetzt, vgl. BVerfGE 109, 279, 381).

    aa) Nach der hier über § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO heranzuziehenden gesetzlichen Regelung in § 100c StPO kommt eine Unverwertbarkeit sämtlicher Erkenntnisse aus einer Wohnraumüberwachungsmaßnahme nur in Betracht, wenn gegen das Beweiserhebungsverbot des § 100c Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen wurde (Nack aaO § 100d Rdn. 28; Wolter aaO § 100c Rdn. 73; vgl. auch BVerfGE 109, 279, 331).

    Im Ansatz ist allerdings zutreffend, dass das Bundesverfassungsgericht nicht allein auf die richterliche Anordnung abgestellt, sondern ein umfassendes Verwertungsverbot für den Fall als erforderlich angesehen hat, dass die Behörden in Überschreitung der Ermächtigung die Wohnraumüberwachung durchführen, obwohl eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass mit ihr absolut geschützte, dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zuzurechnende Gespräche erfasst werden (BVerfGE 109, 279, 331).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn für Gespräche mit Zeugnisverweigerungsberechtigten ein Beweiserhebungsverbot gälte; ein solches hat indes auch das Bundesverfassungsgericht nicht gefordert (vgl. BVerfGE 109, 279, 331 ff.).

    Es ist vorliegend durch die zeitgleiche Durchführung mehrerer Überwachungsmaßnahmen nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen, zeitlichen und räumlichen Rundumüberwachung (vgl. BVerfGE 65, 1, 42 f.; 109, 279, 323) gekommen.

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220, 221; 45, 1, 4).

    Für die Beurteilung des Vermögenswertes von Leistung und Gegenleistung kommt es weder auf den von den Vertragsparteien vereinbarten Preis an (BGHSt 16, 220, 224) noch darauf, wie hoch der Verfügende subjektiv ihren Wert taxiert (BGHSt 16, 321, 325).

    Entscheidend für den Vermögenswert von Leistung und Gegenleistung ist vielmehr das vernünftige Urteil eines objektiven Dritten (BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 326; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 70 m. w. N.).

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Notwendig ist eine auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegte Teilnahme am "Verbandsleben" (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).

    Zwar ist hierfür eine organisierte Teilnahme am Leben der Vereinigung nicht erforderlich, weshalb es etwa einer förmlichen Beitrittserklärung oder einer förmlichen Mitgliedschaft mit etwa listenmäßiger Erfassung, Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder gar Ausstellung eines Mitgliedsausweises nicht bedarf (BGHSt 18, 296, 299 f.; 29, 114, 121; Rebmann NStZ 1989, 97, 100 Fn. 27).

    Hierfür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (BGHSt 18, 296, 300; 29, 114, 123; BGH NStZ 1993, 37, 38; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 129 Rdn. 13).

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Vielmehr genügt es, wenn die Förderungshandlung an sich wirksam ist und der Organisation irgendeinen Vorteil bringt; ob dieser Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (BGHSt 51, 345, 348 f.).

    Wirbt der Täter um Mitglieder oder Unterstützer der terroristischen Vereinigung, kommt seine Strafbarkeit - nur - nach § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB in Betracht; wirbt er lediglich für die Ideologie oder Ziele der Vereinigung, bleibt er grundsätzlich straflos (BGHSt 51, 345).

    Aufgrund des aus der besonderen Tatbestandsstruktur der Vereinigungsdelikte folgenden Verhältnisses der einzelnen Tathandlungen zueinander umfasst das Unterstützen einer Vereinigung daher auch Sachverhaltsgestaltungen, die ansonsten materiellrechtlich als Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung zu bewerten wären (BGHSt 51, 345, 350 f.).

  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92

    Bestreben des Angeklagten die Rote Armee Fraktion als Vereinigung (RAF) zu

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Notwendig ist eine auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegte Teilnahme am "Verbandsleben" (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).

    Hierfür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (BGHSt 18, 296, 300; 29, 114, 123; BGH NStZ 1993, 37, 38; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 129 Rdn. 13).

    Eine Beteiligung als Mitglied scheidet deshalb aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (BGH NStZ 1993, 37, 38).

  • RG, 09.03.1914 - III 1361/13

    1. Unter welchen Umständen begeht der Versicherungsnehmer schon durch betrügliche

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Bei dem Vergleich der wechselseitigen Ansprüche von Versicherer und Versicherungsnehmer bleibt außer Betracht, dass der Versicherer, sofern er Kenntnis von den tatsächlichen Hintergründen des Vertragsschlusses erlangen würde, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB; vgl. § 22 VVG) oder sich in anderen Konstellationen, etwa gemäß § 74 Abs. 2 VVG, auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen könnte; denn diese Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen, soll dem getäuschten Versicherer gerade verborgen bleiben (vgl. RGSt 48, 186, 189; BGH StV 1985, 368 m. w. N.; Fischer aaO § 263 Rdn. 103 m. w. N.).

    So hat bereits das Reichsgericht (RGSt 48, 186) einen Vermögensschaden des Feuerversicherers in dem bloßen Abschluss eines Versicherungsvertrages gesehen, auf den die Versicherungsnehmer unter Angabe eines unzutreffend hohen Versicherungswerts in der Absicht angetragen hatten, die versicherten Sachen alsbald in Brand zu setzen und dadurch in den Besitz der Versicherungssumme u. a. auch für Gegenstände zu kommen, die gar nicht vorhanden waren.

    Dieser Anspruch verlor an Wert und büßte ihn im wesentlichen ein bei den Angeklagten, die überhaupt nicht die Absicht hatten, ihr Verhalten dem Vertrage gemäß einzurichten, ... sondern im Gegenteil entschlossen waren, mit Hilfe des Scheines eines Vertrags die Gesellschaft zu einer vermögensrechtlichen Aufwendung, der Zahlung der Brandentschädigung, zu veranlassen." Die Vermögensminderung (damals bezeichnet als Vermögensgefährdung) sah das Reichsgericht darin, dass sich die Versicherungsgesellschaft täuschungsbedingt vertraglich verpflichtete, "eine weit größere Gefahr (vermögensrechtlichen Inhalts) zu tragen, als sie dem in der Prämie ausgedrückten, demgemäß auch vereinbarten gewöhnlichen Verlaufe der Dinge entsprach, und die Möglichkeit einer die Gesellschaft treffenden tatsächlichen Einbuße an ihrem Vermögen war bei der von den Angeklagten in Aussicht genommenen alsbaldigen Brandstiftung unmittelbar gegeben" (RGSt 48, 186, 190).

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Diese ist auch einfachrechtlich hinreichend bestimmt: Der unbestimmte Rechtsbegriff der dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist insbesondere durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte konturiert worden und setzt voraus, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Schädigung eines hochrangigen Rechtsguts droht; auf eine zeitliche Komponente, etwa in dem Sinne, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorstehen muss, kommt es hingegen nicht entscheidend an (BVerwGE 47, 31, 40; Jarass aaO Art. 13 Rdn. 37).

    Damit liegt eine dringende Gefahr im Sinne des für den vorliegenden Eingriff maßgeblichen § 13 Abs. 4 GG vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein bedeutendes Rechtsgut schädigen wird (vgl. BVerwGE 47, 31, 40).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zudem an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden wäre (BVerwGE 47, 31, 40; 57, 61, 65; 88, 348, 351; 116, 347, 356; Gusy, Polizeirecht 6. Aufl. Rdn. 119; vgl. BVerfGE 49, 89, 135 ff.).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Die von den Beschwerdeführern zur Begründung ihrer Gegenauffassung herangezogene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfGE 113, 348; MVVerfG LKV 2000, 345) ist nicht einschlägig.

    Die in jenen Entscheidungen für nichtig erklärten Vorschriften des § 33 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV) bzw. § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Niedersächsisches Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG Nds.) knüpften als Eingriffsvoraussetzung nicht an die Abwehr einer dringenden Gefahr, sondern an die vorsorgende Strafverfolgung und Verhütung von Straftaten an (BVerfGE 113, 348, 350 f., 368 f.; MVVerfG LKV 2000, 345, 349 f.; siehe auch VerfGH RheinlandPfalz DVBl 2007, 569, 577).

    Die mit § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG RhPf vergleichbare Vorschrift des § 33 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SOG MV, der die Wohnraumüberwachung zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person zulässt, ist nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern hingegen verfassungsgemäß (MVVerfG LKV 2000, 345, 349); der unter den gleichen Voraussetzungen die Anordnung der Telefonüberwachung zulassende § 33a Abs. 1 Nr. 1 SOG Nds. war nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil er in jenem Verfahren mit der Verfassungsbeschwerde nicht angefochten worden war.

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Für die Beurteilung des Vermögenswertes von Leistung und Gegenleistung kommt es weder auf den von den Vertragsparteien vereinbarten Preis an (BGHSt 16, 220, 224) noch darauf, wie hoch der Verfügende subjektiv ihren Wert taxiert (BGHSt 16, 321, 325).

    Entscheidend für den Vermögenswert von Leistung und Gegenleistung ist vielmehr das vernünftige Urteil eines objektiven Dritten (BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 326; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 70 m. w. N.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Insoweit gilt Ähnliches wie für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, das grundsätzlich auch für solche (Zwischen-)Phasen in Betracht kommt, in denen das Mitglied - gegebenenfalls bedingt durch die äußeren Umstände - keine aktiven Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGHSt 29, 288, 294; 46, 349, 355 ff.).

    Zugleich werden sie, da das Verbrechen nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 b Abs. 1 Satz 1 StGB gegenüber den Betrugstaten das schwerere Delikt ist, von diesem zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verklammert (vgl. BGHSt 29, 288, 291; BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 1; § 129a Konkurrenzen 4).

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

  • VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08

    Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff;

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06

    Wohnraumüberwachung: Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Gesamtschau

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81

    Bildung einer kriminellen Vereinigung - Intensive Zusammenarbeit bei begangenen

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97

    Anforderungen an sukzessive Mittäterschaft bei Mordvorwurf; Zufügen von

  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • BGH, 19.05.2005 - StB 3/05

    Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

  • BGH, Ermittlungsrichter, 05.04.1990 - 1 BGs 112/90

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06

    Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • EGMR, 12.05.2000 - 35394/97

    Menschenrechte: Schutz der Privatsphäre, Faires Verfahren

  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09

    Maßstab der Prüfung durch das Revisionsgericht (Urteilsgründe; verwiesene

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 607/08

    Bandendiebstahl (Erfordernis einer bei der Tatbegehung bestehenden Bandenabrede)

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

  • BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 54, 69, 107f).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Relevant wird dies etwa bei Ermittlungen im Bereich des Terrorismus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 78 ff. - "Al Qaida') oder bei Vorfeldstraftaten des kriminalpräventiven Strafrechts (etwa § 89a StGB), bei denen der Anfangsverdacht regelmäßig eng an der Schnittstelle zur Gefahrenabwehr liegt (vgl. hierzu Bäcker, Kriminalpräventionsrecht, 2015, S. 358 f.).

    Vielmehr setzt die Datenverwendung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich nur voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 79 mwN; so wohl auch BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 5 StR 173/13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 161 Rn. 18b, c), sie zur Aufklärung einer Straftat dienen, aufgrund derer eine solche Maßnahme nach der Strafprozessordnung hätte angeordnet werden dürfen, und dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Beweisgewinnung gemäß der Strafprozessordnung vorgelegen haben.

    Eine - den Rückgriff auf hypothetische Erwägungen hindernde - rechtsmissbräuchliche Umgehung der Anordnungsvoraussetzungen der strafprozessualen Eingriffsmaßnahme durch die Wahl der Maßnahme (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 89 f. mwN) ist hier nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    BKA-Gesetz

    An das Vorliegen einer dringenden Gefahr, deren Anforderungen über die einer konkreten Gefahr noch hinausgehen, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwGE 47, 31 ; BGHSt 54, 69 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10498
BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2012,10498)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2012 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2012,10498)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2012 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2012,10498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 100c StPO
    Betrug (Abschluss von Lebensversicherungen); Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Teilerfolg der Revision nach teilweise erfolgreicher Verfassungsbeschwerde im sog. "Al Qaida-Fall"

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatbestands der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch Versicherungsbetrug bei Zugehen des Vermögensgewinns an diese Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 2; StPO § 100c Abs. 1 Nr. 2
    Vorliegen des Tatbestands der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch Versicherungsbetrug bei Zugehen des Vermögensgewinns an diese Vereinigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08
    Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69) das angefochtene Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte K. der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in neun sowie mit versuchtem Betrug in neunzehn tateinheitlichen Fällen, der Angeklagte Y. A. der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in neun sowie mit versuchtem Betrug in neunzehn tateinheitlichen Fällen und der Angeklagte I. A. der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in fünf sowie mit versuchtem Betrug in achtzehn tateinheitlichen Fällen schuldig sind.

    1. Zu den Feststellungen und Wertungen des Oberlandesgerichts nimmt der Senat Bezug auf die Darstellung in seiner Entscheidung vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69, 70 - 74, Rn. 5 - 13).

    Er verweist auf diese Darstellung (BGHSt 54, 69, 75 - 107, Rn. 17 - 105, sowie Rn. 106 - 108, 1etztere insoweit nicht abgedruckt) und bemerkt ergänzend, dass die Taten der Angeklagten auch ohne Einordnung der Bemühungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Lebensversicherungsverträgen als (versuchte) Betrugstaten im Einzelfall schwer wiegen im Sinne von § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf die Darlegungen in der Entscheidung vom 14. August 2009 ( BGHSt 54, 69, 107 - 120, Rn. 112 - 142).

    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf die Ausführungen in seiner Entscheidung vom 14. August 2009 ( BGHSt 54, 69, 118 f., Rn. 138 und 142), die unverändert fortgelten.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08
    Auf die Verfassungsbeschwerden der Angeklagten hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Dezember 2011 (2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 906) das Senatsurteil vom 14. August 2009 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6430
BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,6430)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,6430)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,6430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wegen Umstellung eines Schuldspruches durch den befassten Senat anstelle einer Rückverweisung der Strafsache an den Tatrichter

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Anhörungsrüge wegen Umstellung eines Schuldspruches durch den befassten Senat anstelle einer Rückverweisung der Strafsache an den Tatrichter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.08.2007 - StB 17/07

    Haftbeschwerde während der Hauptverhandlung (Prüfungsmaßstab);

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08
    Er hat dies zur Grundlage zahlreicher Haftentscheidungen gemacht (Beschl. vom 19. Mai 2005 - StB 3/05 - sowie Beschl. vom 21. Dezember 2005 - AK 16/05 - betreffend den Verurteilten I. S. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 8/05 - betreffend den Verurteilten K. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 9/05, 21. Dezember 2005 - AK 17/05, 11. April 2006 - AK 4/06, 7. August 2007 - StB 17/07 und 8. November 2007 - StB 48/07 - betreffend den rechtskräftig schuldig gesprochenen Y. S.).
  • BGH, 21.12.2005 - AK 16/05

    Verwertbarkeit einer präventiven - polizeilichen - Telefonüberwachung

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08
    Er hat dies zur Grundlage zahlreicher Haftentscheidungen gemacht (Beschl. vom 19. Mai 2005 - StB 3/05 - sowie Beschl. vom 21. Dezember 2005 - AK 16/05 - betreffend den Verurteilten I. S. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 8/05 - betreffend den Verurteilten K. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 9/05, 21. Dezember 2005 - AK 17/05, 11. April 2006 - AK 4/06, 7. August 2007 - StB 17/07 und 8. November 2007 - StB 48/07 - betreffend den rechtskräftig schuldig gesprochenen Y. S.).
  • BGH, 19.05.2005 - StB 3/05

    Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08
    Er hat dies zur Grundlage zahlreicher Haftentscheidungen gemacht (Beschl. vom 19. Mai 2005 - StB 3/05 - sowie Beschl. vom 21. Dezember 2005 - AK 16/05 - betreffend den Verurteilten I. S. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 8/05 - betreffend den Verurteilten K. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 9/05, 21. Dezember 2005 - AK 17/05, 11. April 2006 - AK 4/06, 7. August 2007 - StB 17/07 und 8. November 2007 - StB 48/07 - betreffend den rechtskräftig schuldig gesprochenen Y. S.).
  • BGH, 08.09.2005 - AK 8/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate -

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08
    Er hat dies zur Grundlage zahlreicher Haftentscheidungen gemacht (Beschl. vom 19. Mai 2005 - StB 3/05 - sowie Beschl. vom 21. Dezember 2005 - AK 16/05 - betreffend den Verurteilten I. S. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 8/05 - betreffend den Verurteilten K. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 9/05, 21. Dezember 2005 - AK 17/05, 11. April 2006 - AK 4/06, 7. August 2007 - StB 17/07 und 8. November 2007 - StB 48/07 - betreffend den rechtskräftig schuldig gesprochenen Y. S.).
  • BGH, 08.09.2005 - AK 9/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08
    Er hat dies zur Grundlage zahlreicher Haftentscheidungen gemacht (Beschl. vom 19. Mai 2005 - StB 3/05 - sowie Beschl. vom 21. Dezember 2005 - AK 16/05 - betreffend den Verurteilten I. S. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 8/05 - betreffend den Verurteilten K. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 9/05, 21. Dezember 2005 - AK 17/05, 11. April 2006 - AK 4/06, 7. August 2007 - StB 17/07 und 8. November 2007 - StB 48/07 - betreffend den rechtskräftig schuldig gesprochenen Y. S.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2010 - 3 StR 552/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11107
BGH, 14.09.2010 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2010,11107)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2010 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2010,11107)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2010 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2010,11107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit eines Anwalts wegen besonderen Umfangs und Schwierigkeit der Sache i.R.e. Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 51
    Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit eines Anwalts wegen besonderen Umfangs und Schwierigkeit der Sache i.R.e. Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.02.2017 - 2 StR 434/14

    Bewilligung einer Pauschvergütung (Gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer;

    Soweit dem Antragsteller die gesetzlichen Gebühren erstattet worden sind, werden diese bei der Abrechnung in Abzug zu bringen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 552/08).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 182/14

    Pauschvergütung

    Soweit dem Antragsteller bereits die gesetzlichen Gebühren in Höhe von 272, 00 Euro erstattet worden sind, werden diese bei der Abrechnung in Abzug zu bringen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 552/08 Rn. 3).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 182/14

    Gewährung einer Pauschgebühr

    Soweit dem Antragsteller bereits die gesetzlichen Gebühren in Höhe von 272 Euro erstattet worden sind, werden diese bei der Abrechnung in Abzug zu bringen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 552/08 Rn. 3).
  • BGH, 13.04.2016 - 2 StR 434/14

    Bewilligung einer Pauschgebühr

    Soweit dem Antragsteller die gesetzlichen Gebühren erstattet worden sind, werden diese bei der Abrechnung in Abzug zu bringen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 552/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht