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   BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02   

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https://dejure.org/2002,5851
BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02 (https://dejure.org/2002,5851)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2002 - 3 StR 64/02 (https://dejure.org/2002,5851)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 3 StR 64/02 (https://dejure.org/2002,5851)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 225 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB; § 16 StGB
    Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (rohe Misshandlung; Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung / einer erheblichen Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung; Vorsatzprüfung; Eventualvorsatz); Beweiswürdigung (unzureichende ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Misshandlung von Schutzbefohlenen - Unterlassen - Allgemeine Sachrüge - Handlungspflicht - Elterliche Sorge - Direkter Vorsatz - In dubio pro reo

  • Judicialis

    StGB § 225 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 225
    Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02
    Wenn die Angeklagte weitere Mißhandlungen ihrer Tochter durch einen Dritten lediglich für möglich gehalten haben sollte, ist eine Abwägung auf Grund aller objektiven und subjektiven Tatumstände erforderlich, ob sie diese billigend in Kauf nahm und deshalb bedingter Vorsatz zu bejahen ist oder ob sie auf ihr Ausbleiben ernsthaft vertraute und ihr deshalb nur Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann (vgl. BGHSt 36, 1, 10; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 15 Rdn. 9 ff.).
  • BGH, 17.01.1991 - 4 StR 560/90

    Notwendigkeit der böswilligen Handlung - Verwirklichung des Tatbestandes durch

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02
    Dabei geht die Strafkammer zwar zutreffend davon aus, daß die Tatmodalität des "rohen Mißhandelns" in § 225 Abs. 1 StGB auch durch Unterlassen begangen werden kann (vgl. BGH NStZ 1991, 234; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 225 Rdn. 11).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02
    a) Bei der Beweiswürdigung zu der Tat vom Juni 2000 ist die zur Entscheidung berufene Strafkammer an die dem rechtskräftigen Freispruch zu Grunde liegenden Feststellungen nicht gebunden (vgl. BGHSt 43, 106, 107; Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. Einl. J Rdn. 103 f. m. w. N.).
  • BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73

    Verurteilung wegen Mißhandlung Abhängiger - Schmerzerregung als notwendiges

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02
    c) Bei der Frage, ob das durch Unterlassen begangene Mißhandeln roh im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB war, sind vor allem die Schwere des drohenden körperlichen Angriffes auf das hilflose Kleinkind, in der sich die gefühllose, fremde Leiden mißachtende Gesinnung widerspiegelt, aber auch die Persönlichkeit der Angeklagten und deren Motivation von Bedeutung (vgl. BGHSt 25, 277, 278, 280; Hirsch in LK 11. Aufl. § 225 Rdn. 14).
  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Quälen kann nach heute nahezu allgemeiner Meinung auch durch Unterlassen begangen werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; BGH, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 4 StR 560/90, NStZ 1991, 234; BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 117; vom 6. Dezember 1995 - 2 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 197; vom 3. Juli 2003 - 4 StR 190/03, NStZ 2004, 94; vom 5. März 2008 - 2 StR 626/07, BGHSt 52, 153, 156; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 5 StR 411/10; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02 für die Variante des rohen Misshandelns; ebenso Fischer, 62. Aufl., § 225 Rn. 8; Hirsch in LK, 12. Aufl., § 225 Rn. 17; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 225 Rn. 11; Hardtung in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 225 Rn. 2, 15; Momsen/Momsen-Pflanz in SSW-StGB, 2. Aufl., § 225 Rn. 12; Eschelbach in BeckOK-StGB, § 225 Rn. 16; Paeffgen in NK-StGB, 4. Aufl., § 225 Rn. 18).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Hätte dagegen der jeweilige Angeklagte selbst die früheren Misshandlungen vorgenommen, bestünde für ihn keine Verpflichtung, R. vor dem anderen Angeklagten zu schützen, da nach seinem Kenntnisstand von diesem keine Gefahren für das Kind ausgingen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, JR 1999, 294).
  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 266/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begehung durch Unterlassen: in dubio pro reo)

    Hatte dagegen der Angeklagte selbst die früheren Misshandlungen vorgenommen, bestand für ihn keine Verpflichtung, seinen Sohn vor der Mutter zu schützen, da nach seinem Kenntnisstand von ihr keine Gefahren für das Kind ausgingen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02).
  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 444/02

    Dortmunder Fall der Kindesmißhandlung durch die Eltern rechtskräftig

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02 -, auf die sich die Revision des Angeklagten Carsten W. (RB vom 14. August 2002) beruft, nicht entgegen.
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