Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8988
BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11 (https://dejure.org/2011,8988)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2011 - 3 StR 66/11 (https://dejure.org/2011,8988)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2011 - 3 StR 66/11 (https://dejure.org/2011,8988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 229 BGB; § 212 StGB; § 16 StGB; § 33 StGB
    Notwehr; Erlaubnistatbestandsirrtum; erlaubte Selbsthilfe (Festnahme eines fluchtverdächtigen Schuldners; Wegnahme einer dem Schuldner gehörenden Sache); Tötungsvorsatz; Notwehrexzess

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 BGB, § 230 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 858 Abs 1 BGB, § 17 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Bedeutung eines zivilrechtlichen Selbsthilferechts bei der strafrechtlichen Notwehrprüfung

  • Wolters Kluwer

    Keine generelle Vermutung für die billigende Inkaufnahme des Todes bei Lebensgefährlichkeit einer vorgenommenen Handlung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Bedeutung eines zivilrechtlichen Selbsthilferechts bei der strafrechtlichen Notwehrprüfung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Bedeutung eines zivilrechtlichen Selbsthilferechts bei der strafrechtlichen Notwehrprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegnahme einer einem fluchtverdächtigen Schuldner gehörenden Sache im Wege der Selbsthilfe zur Identifizierung des deliktischen Schuldners; Voraussetzungen einer Notwehrsituation bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff durch den deliktischen Schuldner trotz seiner ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notwehr gegen Besitzentziehung nach erlaubter Selbsthilfe-Wegnahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1093
  • NStZ 2012, 144
  • StV 2011, 617
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11
    Wegen der regelmäßig hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung sind vor allem auch die konkrete Angriffsweise und Tatsituation sowie die psychische Verfassung des Täters sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 55; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62; Fischer, aaO, § 212 Rn. 6, 7 ff. mwN).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11
    Wegen der regelmäßig hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung sind vor allem auch die konkrete Angriffsweise und Tatsituation sowie die psychische Verfassung des Täters sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 55; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62; Fischer, aaO, § 212 Rn. 6, 7 ff. mwN).
  • OLG Hamburg, 14.04.1969 - 8 U 91/68
    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11
    Da im Falle erlaubter Selbsthilfe der Schuldner verpflichtet ist, die Selbsthilfehandlung hinzunehmen, könnte der Versuch des Zeugen K., der Angeklagten das Mobiltelefon mit Gewalt wieder abzunehmen, ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff gewesen sein, gegen den sie sich im Rahmen des Erforderlichen und Gebotenen verteidigen durfte (HansOLG Hamburg, Urteil vom 14. April 1969 - 8 U 91/68, MDR 1969, 759; Staudinger/Repgen, aaO, § 229 Rn. 36, 38; Soergel/Wolf, aaO, § 229 Rn. 20).
  • OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13

    Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst

    besteht kein Notwehrrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 -3 StR 66/11 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18

    Betrieb eines Kraftfahrzeugs; Zurechnungszusammenhang; Schutzzweck der Norm;

    Zur Sicherung dieses Anspruchs steht ihm unter den Voraussetzungen des § 229 BGB ein Festnahmerecht zu, wenn die Gefahr besteht, dass sich dieser der Feststellung seiner Personalien durch Flucht entziehen will (BGH, Beschl. v. 05.04.2011, Az. 3 StR 66/11, NStZ 2012, 144).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht