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   BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00   

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https://dejure.org/2000,4799
BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00 (https://dejure.org/2000,4799)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 3 StR 95/00 (https://dejure.org/2000,4799)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 3 StR 95/00 (https://dejure.org/2000,4799)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Reichweite der prozessualen Hinweispflicht; Gefährliche Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Veränderung - Rechtliche Gesichtspunkte - Hinweispflicht - Vorbereitungshandlung - Waffe - Herbeischaffen - Körperverletzung - Gefährliches Werkzeug - Lebensgefährliche Behandlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 n.F.; ; StGB § 223 a Abs. 1 a.F.; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 n.F; ; StGB § 213; ; StGB § 27; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 4
    Hinweispflicht bei Änderung der tatsächlichen Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00
    Denn diese besteht nach der Rechtsprechung nur, wenn die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die gesetzlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes gefunden werden; nicht aber bei Feststellungen, die sich auf die Phase der Tatplanung und Vorbereitung beziehen (BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5, 12, 15).
  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00
    Denn diese besteht nach der Rechtsprechung nur, wenn die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die gesetzlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes gefunden werden; nicht aber bei Feststellungen, die sich auf die Phase der Tatplanung und Vorbereitung beziehen (BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5, 12, 15).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Der Gesetzeswortlaut steht daher einer Auslegung nicht entgegen, wonach das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei Begehung einer Körperverletzung zur Erfüllung der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreicht (h.M.; vgl. - jeweils m. w. N. - Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 11; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 224 Rdn. 11; Lilie in LK 11. Aufl. § 224 Rdn. 33 bis 35; Rengier ZStW 111 (1999), 1, 9 f.; C. Jäger JuS 2000, 31, 35 f.; vgl. bereits Küper GA 1997, 301; a.A. Horn in SK-StGB, 7. Aufl. (Stand: Mai 1998) § 224 Rdn. 25; Schroth NJW 1998, 2861; Renzikowski NStZ 1999, 377, 382; noch offengelassen von BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00; vgl. auch zum Gefährlichkeitspotenzial einer Bande durch das Mitwirken eines Gehilfen: BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 5, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Außer Zweifel dürfte aber stehen, daß das Gericht keine Hinweise zu erteilen braucht, wenn sich die Konkretisierung auf Umstände beschränkt, die nicht unmittelbar die Tat betreffen, sondern Feststellungen in Bezug auf die Tatplanung oder -vorbereitung (so - unmittelbar allerdings für den Fall der Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage - BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00).

    Dazu, ob die Konkretisierung Tatsachen betreffen muß, in denen die Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes gefunden werden (so - für die Hinweispflicht bei Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage - BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00), hat sich die Rechtsprechung nicht geäußert.

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Außer Zweifel steht nämlich, dass das Gericht keine Hinweise zu erteilen braucht, wenn sich die Konkretisierung auf Umstände beschränkt, die nicht unmittelbar die Tat betreffen, sondern Feststellungen in bezug auf die Tatplanung oder vorbereitung (so für den Fall der Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. v. 5.4.2000 3 StR 95/00) oder wenn die neuen Einzelheiten "lediglich den Tatablauf näher kennzeichnen" (BGH StraFo 2003, 95).
  • BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Erhöhte Beweiskraft des

    die in der Anklageschrift (vgl. § 200 StPO) nicht dargelegt sind (vgl. BGH NStZ 2000.48 und 216; BGHR StPO § 265 Hinweispflicht 5: BGH. Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00).
  • LG Bielefeld, 31.08.2020 - 3 KLs 153/11
    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. April 0000 - 3 StR 642/14, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Juli 0000 - GSSt 4/17, juris Rn. 29 [zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen]) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Urteil vom 2. April 0000 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 0098 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 0099, 100, 100; BGH, Beschluss vom 28. Mai 0000 - 3 StR 95/00 -, Rn. 6, juris).
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