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   BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58   

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BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58 (https://dejure.org/1959,56)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1959 - VI ZR 175/58 (https://dejure.org/1959,56)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 175/58 (https://dejure.org/1959,56)
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Burschenschaft

§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presseberichterstattung

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 23.09.2018)

    Entwicklung des Presserechts: Der Streit um die Ehre eines "Germanen"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 308
  • NJW 1960, 476
  • MDR 1960, 300
  • GRUR 1960, 449
  • BB 1960, 151
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Dabei können auch wesentliche Kürzungen dazu führen, daß dem Kläger der zivilrechtliche Deliktsschutz gegen eine solche Veröffentlichung gemäß den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB zu gewähren ist (BGHZ 13, 334).

    Zwar unterliegt es grundsätzlich der Entscheidungsgewalt jedes Menschen, ob und in welcher Form vom ihm verfaßte Schriftstücke veröffentlicht werden dürfen (BGHZ 13, 334 [338]).

    Daß hierin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers liegt, hat das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die in dem Urteil BGHZ 13, 334 dargelegte grundsätzliche Rechtsauffassung ausgeführt.

  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Schon deshalb ist die Presse, besonders gehalten, die Informationsquellen sorgfältig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen, von ungerechtfertigten Übergriffen in die private Sphäre abzusehen, Übertreibungen zu vermeiden und ferner zu erwägen, ob ein vertretbares Verhältnis zwischen dem mit der Veröffentlichung erstrebten Zweck und der für den Betroffenen eintretenden Beeinträchtigung seiner Ehre besteht (RGSt 63, 92; 63, 202[204]; 66, 1; RGZ 148, 154 [161 ff]; RAG 19, 260 [269]; BGH in LM § 826 (Gb) BGB Nr. 3; BGHZ 24, 200).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Dabei kann einerseits durchaus ins Gewicht fallen, welche Bedeutung eine erörterte Angelegenheit für die Allgemeinheit hat (vgl. auch BVerfGE 7, 198 [212]).
  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Schon deshalb ist die Presse, besonders gehalten, die Informationsquellen sorgfältig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen, von ungerechtfertigten Übergriffen in die private Sphäre abzusehen, Übertreibungen zu vermeiden und ferner zu erwägen, ob ein vertretbares Verhältnis zwischen dem mit der Veröffentlichung erstrebten Zweck und der für den Betroffenen eintretenden Beeinträchtigung seiner Ehre besteht (RGSt 63, 92; 63, 202[204]; 66, 1; RGZ 148, 154 [161 ff]; RAG 19, 260 [269]; BGH in LM § 826 (Gb) BGB Nr. 3; BGHZ 24, 200).
  • RG, 21.03.1929 - II 86/29

    1. Genießen leichtfertig aus der Luft gegriffene ehrenrührige Behauptungen den

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Schon deshalb ist die Presse, besonders gehalten, die Informationsquellen sorgfältig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen, von ungerechtfertigten Übergriffen in die private Sphäre abzusehen, Übertreibungen zu vermeiden und ferner zu erwägen, ob ein vertretbares Verhältnis zwischen dem mit der Veröffentlichung erstrebten Zweck und der für den Betroffenen eintretenden Beeinträchtigung seiner Ehre besteht (RGSt 63, 92; 63, 202[204]; 66, 1; RGZ 148, 154 [161 ff]; RAG 19, 260 [269]; BGH in LM § 826 (Gb) BGB Nr. 3; BGHZ 24, 200).
  • RG, 11.06.1929 - I 532/29

    Zur Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) bei Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Schon deshalb ist die Presse, besonders gehalten, die Informationsquellen sorgfältig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen, von ungerechtfertigten Übergriffen in die private Sphäre abzusehen, Übertreibungen zu vermeiden und ferner zu erwägen, ob ein vertretbares Verhältnis zwischen dem mit der Veröffentlichung erstrebten Zweck und der für den Betroffenen eintretenden Beeinträchtigung seiner Ehre besteht (RGSt 63, 92; 63, 202[204]; 66, 1; RGZ 148, 154 [161 ff]; RAG 19, 260 [269]; BGH in LM § 826 (Gb) BGB Nr. 3; BGHZ 24, 200).
  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Schon deshalb ist die Presse, besonders gehalten, die Informationsquellen sorgfältig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen, von ungerechtfertigten Übergriffen in die private Sphäre abzusehen, Übertreibungen zu vermeiden und ferner zu erwägen, ob ein vertretbares Verhältnis zwischen dem mit der Veröffentlichung erstrebten Zweck und der für den Betroffenen eintretenden Beeinträchtigung seiner Ehre besteht (RGSt 63, 92; 63, 202[204]; 66, 1; RGZ 148, 154 [161 ff]; RAG 19, 260 [269]; BGH in LM § 826 (Gb) BGB Nr. 3; BGHZ 24, 200).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 51/52

    Widerrufsanspruch bei Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Nur unter dieser Voraussetzung ist ein rechtlicher Zwang zur Abgabe von Erklärungen vertretbar, während ein Interesse an einer Genugtuung oder an einer Wiederherstellung des gekränkten Ehrgefühls diesen Zwang nicht rechtfertigen kann (BGHZ 10, 104).
  • RG, 11.12.1913 - VI 383/13

    Kreditschädigung durch Preßmitteilungen; Berichtigungszwang

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Das Reichsgericht hatte der Presse diesen Rechtfertigungsgrund nur dann zugebilligt, wenn zu der behandelten Angelegenheit eine nahe Beziehung des Redakteurs oder Autors im Sinne einer besonderen Interessenberührung bestand (RGZ 83, 362; RGSt 56, 380, 63, 92; 64, 10).
  • RG, 28.02.1898 - I 4/98

    Übergang des allgemeinen Rechtes der Persönlichkeit auf die Erben?

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
    Mit der Rechssprechung und dem Schrifttum ist daran festzuhalten, daß für gewöhnliche Briefe, die sich nach Inhalt und Form von den Briefen der Gesellschaftsschicht des Verfassers nicht abheben, kein Urheberrechtsschutz gilt (vgl. RGZ 41, 43 [48]; 69, 401; Marwitz/Möhringe, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst 1929 Anm. 17 zu § 1; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 1951 § 18 I 4).
  • RG, 07.11.1908 - I 638/07

    Urheberrecht an Briefen; Anspruch auf Vorlegung

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.10.1948 - I ZS 25/48
  • RG, 18.02.1930 - I 692/29

    1. In welchem Verhältnis stehen die Strafvorschriften der §§ 185 und 186 StGB.

  • RG, 06.03.1940 - VI 176/39

    1. Kann der Widerruf ehrverletzender Behauptungen unabhängig davon, ob den, der

  • RG, 09.02.1922 - 408/21

    1. Kann die Aufhebung eines anberaumten Hauptverhandlungstermins durch den

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Diese sind verletzt, wenn sich der Äußernde selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützt und hierbei verschweigt, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 ; BGHZ 31, 308 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    In späteren Entscheidungen war der Bundesgerichtshof bestrebt, die generalklauselartige Weite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu konkretisieren (vgl. etwa BGHZ 15, 249; 20, 345; 26, 52; 27, 284; 31, 308).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Ihr steht deshalb der geltend gemachte Richtigstellungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB zu (vgl. Senat BGHZ 31, 308, 318; Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246, 2248 m.w.N.).
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